Drucksache - 0537/III  

 
 
Betreff: Anhörung zur Übertragung der bezirklichen Immobilien an die BIM GmbH
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion, Fraktion der CDU Reschke, Fraktion der FDP Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
   Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.04.2008 
15. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 13.11.2007
2. Beschluss vom 23.11.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.01.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 26.03.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                       Februar 2008

Abt.Gesundheit und Personal                                                                                     32200

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0537/III

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über Übertragung von Immobilien des Bezirksamtes Mitte von Berlin an das

Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB)

 

sowie Anhörung zur Übertragung der Bezirklichen Immobilien an die BIM GmbH (Drucksache Nr. 0537III):

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.11.2007 folgendes Ersuchen

an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0537III):

Das Bezirksamt wird ersucht, in Abstimmung mit dem Hauptausschuss der BVV zur vom

Bezirksamt geplanten Übertragung der bezirklichen Immobilien an die BIM GmbH eine

öffentliche Anhörung durchzuführen. Neben der BIM GmbH und dem Berliner Senat sind zu

dieser Anhörung auch VertreterInnen von Bezirken einzuladen, die bereits Immobilien an die

BIM GmbH übertragen haben sowie von Landesverwaltungen wie der Berliner Polizei, der

Berliner Feuerwehr oder der Berliner Justiz, deren Immobilien bereits vollständig an die BIM

GmbH übertragen worden sind. Die Anhörung soll spätestens bis zum 15. Februar 2008

stattgefunden haben.

Neben anderen Fragen, sollen dabei auch die folgenden Themenkomplexe erörtert werden:

1. Wie kann sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt die vom Bezirksamt für

erforderlich gehaltenen Immobilien zur Verfügung gestellt werden und über die Verwendung

der Gebäude z.B. zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur – ggf. über Weitergabe an

Dritte gegen Zahlung der Betriebskosten – allein das Bezirksamt gemeinsam mit der BVV

entscheidet?

2. Wie ist dauerhaft sichergestellt, dass sich der Mietpreis für neu in Anspruch genommene

Immobilien grundsätzlich an der Kostenmiete orientiert?

3. Wie kann zwischen Bezirksamt Mitte und die BIM GmbH ein zeitlich und räumlich

verbindliches Sanierungsprogramm für die vom Bezirksamt genutzten Immobilien vereinbart

werden, das neben bezirklichen Mitteln zur baulichen Unterhaltung auch Contracting-

Verfahren und die Inanspruchnahme von Fördermitteln (z.B. UEP II) einbezieht sowie

Sanktionen gegenüber der BIM GmbH festschreibt, falls die Inanspruchnahme von

öffentlichen Fördermitteln durch die BIM GmbH unter denen des Bezirksdurchschnitts liegt?

4. Wie kann die unbürokratische Finanzierung und Abwicklung einer „kleinen baulichen

Unterhaltung“ durch die jeweiligen Gebäudenutzer nach einer möglichen Übertragung der

Gebäude an die BIM GmbH fortgeführt werden

4. Wie ist sichergestellt, dass es für jede Immobilie eine/n festen Ansprechpartner/in bei der

BIM GmbH gibt und in Havariefällen das Bezirksamt ohne Rücksprache mit der BIM

handlungsbefugt ist?

5. Wie soll mit den Garantiezahlungen im Rahmen der vorhandenen Energiepartnerschaft

umgegangen werden?

6. Welcher Teil der bisherigen MitarbeiterInnen der GDM soll für das Vertrags- und

Immobilienmanagement beim Bezirksamt verbleiben und wie ist sichergestellt, dass dieser

Verbleib sich nicht nach Gehaltsklassen oder Hierarchieebenen, sondern ausschließlich

nach fachlicher Eignung richtet?

7. Welche langfristigen Folgen für die Kosten- und Leistungsrechnung hat eine mögliche

Übertragung der bezirklichen Immobilien an die BIM GmbH?

8. Wie kann die BVV regelmäßig über den aktuellen Verhandlungsstand und die

vorliegenden Vertragsentwürfe unterrichtet werden?

 

 

Das Bezirksamt hat am  4. März 2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht  zur Kenntnis zu bringen.

 

Im Anschluss an das am 29. Mai 2007 vom Bezirksamt beauftragte Projekt zu Prüfung , welche kurz- und mittelfristigen Folgen die Übertragung der Immobilien des Bezirksamtes Mitte in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) (errichtet durch Gesetz vom 4. 12. 2002 ) und die Beauftragung, Abrechnung und Steuerung immobilienwirtschaftlicher Leistungen durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) hätte,

hat das Bezirksamt der Empfehlung der Projektgruppe folgend mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der BIM GmbH grundsätzliche Gespräche zu den Rahmenbedingungen geführt.

 

Als wesentliches Ergebnis dieser Gespräche ist festzuhalten, dass die von der Projektgruppe ursprünglich angenommenen Entlastungseffekte von rd. 7 Millionen € sich in der Tat als unrealistisch erweisen und nunmehr einem Kostenersparniseffekt von maximal 4,4 Millionen € bzw. einem Veränderungseffekt für den kameralen Haushalt  von maximal 2,25 Millionen €  (im Jahre 2014) weichen würden.

 

Angesichts einer großen Zahl offener Fragen zu einer die Interessen des Bezirkes wahrenden Vertragsgestaltung, nicht abschließend geklärter Rechtsfragen zu Übertragung des Vermögens sowie zur haushaltspolitischen Nachhaltigkeit des Vorhabens im Rahmen des Budgetierungsverfahrens schätzt das Bezirksamt die monetären Vorteile einer Übertragung als nicht hinreichend ein, um die erwarteten Zugriffsbeschränkungen auf das bezirkliche Vermögen zu kompensieren.

 

Gleichwohl bleibt zu konstatieren, dass der Bezirk Mitte im Hinblick auf die Infrastrukturkosten im Vergleich zu den anderen Bezirken einen erheblichen Nachteil auszugleichen hat, der insbesondere durch eine Verringerung des Ressourcenverbrauchs zu bewältigen sein wird. Dazu ist eine Übertragung an das SILB jedoch nicht zwingend geboten.

 

Das Bezirksamt hat deshalb in seiner Sitzung am 4.  März 2008 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:

 

„Überlegungen, Immobilien des Fachvermögens des Bezirksamtes Mitte von Berlin weitgehend an das „Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin“ und in dessen Folge in die Verwaltung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) zu übertragen, werden nicht weiter verfolgt.“

 

Vielmehr sind  durch organisatorische Maßnahmen zur Stärkung des bezirklichen Facility-Managements Optimierungspotentiale zu erschließen, die sowohl im Verfahren der Immobilienbetreuung als auch in einer Verringerung des Flächenverbrauches liegen. Hierzu ist die Serviceeinheit „Gebäude- und Dienstleistungsmanagement“ beauftragt. Zu diesem Zweck hat das Bezirksamt auch ein Projekt beschlossen, dass insbesondere die Verringerung des Flächenverbrauchs im Sektor „Bürodienstgebäude“ zu bearbeiten hat.

 

Mit diesem Beschluss wird die Durchführung einer Anhörung als nicht mehr erforderlich erachtet.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine, weil hier nur Bericht erstattet wird.

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Keine, weil hier nur Bericht erstattet wird.

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister                     

 

 
 

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