Drucksache - 0537/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Februar
2008 Abt.Gesundheit
und Personal 32200 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0537/III Mitte von Berlin Vorlage -
zur Kenntnisnahme – über Übertragung von Immobilien des Bezirksamtes Mitte
von Berlin an das Sondervermögen Immobilien des Landes
Berlin (SILB) sowie Anhörung zur Übertragung der
Bezirklichen Immobilien an die BIM GmbH (Drucksache Nr. 0537III): Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 23.11.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen
(Drucksache Nr. 0537III): Das Bezirksamt wird ersucht, in
Abstimmung mit dem Hauptausschuss der BVV zur vom Bezirksamt geplanten Übertragung der
bezirklichen Immobilien an die BIM GmbH eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Neben der BIM GmbH und dem Berliner Senat sind zu dieser Anhörung auch VertreterInnen
von Bezirken einzuladen, die bereits Immobilien an die BIM GmbH übertragen haben sowie von
Landesverwaltungen wie der Berliner Polizei, der Berliner Feuerwehr oder der Berliner
Justiz, deren Immobilien bereits vollständig an die BIM GmbH übertragen worden sind. Die
Anhörung soll spätestens bis zum 15. Februar 2008 stattgefunden haben. Neben anderen Fragen, sollen dabei
auch die folgenden Themenkomplexe erörtert werden: 1. Wie kann sichergestellt werden,
dass zu jedem Zeitpunkt die vom Bezirksamt für erforderlich gehaltenen Immobilien
zur Verfügung gestellt werden und über die Verwendung der Gebäude z.B. zur Verbesserung
der sozialen Infrastruktur – ggf. über Weitergabe an Dritte gegen Zahlung der
Betriebskosten – allein das Bezirksamt gemeinsam mit der BVV entscheidet? 2. Wie ist dauerhaft sichergestellt,
dass sich der Mietpreis für neu in Anspruch genommene Immobilien grundsätzlich an der
Kostenmiete orientiert? 3. Wie kann zwischen Bezirksamt
Mitte und die BIM GmbH ein zeitlich und räumlich verbindliches Sanierungsprogramm für
die vom Bezirksamt genutzten Immobilien vereinbart werden, das neben bezirklichen
Mitteln zur baulichen Unterhaltung auch Contracting- Verfahren und die Inanspruchnahme
von Fördermitteln (z.B. UEP II) einbezieht sowie Sanktionen gegenüber der BIM GmbH
festschreibt, falls die Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln durch die
BIM GmbH unter denen des Bezirksdurchschnitts liegt? 4. Wie kann die unbürokratische
Finanzierung und Abwicklung einer „kleinen baulichen Unterhaltung“ durch die jeweiligen
Gebäudenutzer nach einer möglichen Übertragung der Gebäude an die BIM GmbH fortgeführt
werden 4. Wie ist sichergestellt, dass es
für jede Immobilie eine/n festen Ansprechpartner/in bei der BIM GmbH gibt und in Havariefällen
das Bezirksamt ohne Rücksprache mit der BIM handlungsbefugt ist? 5. Wie soll mit den
Garantiezahlungen im Rahmen der vorhandenen Energiepartnerschaft umgegangen werden? 6. Welcher Teil der bisherigen
MitarbeiterInnen der GDM soll für das Vertrags- und Immobilienmanagement beim Bezirksamt
verbleiben und wie ist sichergestellt, dass dieser Verbleib sich nicht nach
Gehaltsklassen oder Hierarchieebenen, sondern ausschließlich nach fachlicher Eignung richtet? 7. Welche langfristigen Folgen für
die Kosten- und Leistungsrechnung hat eine mögliche Übertragung der bezirklichen
Immobilien an die BIM GmbH? 8. Wie kann die BVV regelmäßig über
den aktuellen Verhandlungsstand und die vorliegenden Vertragsentwürfe unterrichtet
werden? Das Bezirksamt hat am 4. März 2008 beschlossen, der
Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Im Anschluss an das am 29. Mai 2007
vom Bezirksamt beauftragte Projekt zu Prüfung , welche kurz- und
mittelfristigen Folgen die Übertragung der Immobilien des Bezirksamtes Mitte in
das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) (errichtet durch Gesetz
vom 4. 12. 2002 ) und die Beauftragung, Abrechnung und Steuerung
immobilienwirtschaftlicher Leistungen durch die Berliner Immobilienmanagement
GmbH (BIM) hätte, hat das Bezirksamt der Empfehlung
der Projektgruppe folgend mit der Senatsverwaltung für Finanzen und der BIM
GmbH grundsätzliche Gespräche zu den Rahmenbedingungen geführt. Als wesentliches Ergebnis dieser
Gespräche ist festzuhalten, dass die von der Projektgruppe ursprünglich
angenommenen Entlastungseffekte von rd. 7 Millionen € sich in der Tat als
unrealistisch erweisen und nunmehr einem Kostenersparniseffekt von maximal 4,4 Millionen
€ bzw. einem Veränderungseffekt für den kameralen Haushalt von maximal 2,25 Millionen € (im Jahre 2014) weichen würden. Angesichts
einer großen Zahl offener Fragen zu einer die Interessen des Bezirkes wahrenden
Vertragsgestaltung, nicht abschließend geklärter Rechtsfragen zu Übertragung
des Vermögens sowie zur haushaltspolitischen Nachhaltigkeit des Vorhabens im
Rahmen des Budgetierungsverfahrens schätzt das Bezirksamt die monetären
Vorteile einer Übertragung als nicht hinreichend ein, um die erwarteten
Zugriffsbeschränkungen auf das bezirkliche Vermögen zu kompensieren. Gleichwohl
bleibt zu konstatieren, dass der Bezirk Mitte im Hinblick auf die
Infrastrukturkosten im Vergleich zu den anderen Bezirken einen erheblichen
Nachteil auszugleichen hat, der insbesondere durch eine Verringerung des
Ressourcenverbrauchs zu bewältigen sein wird. Dazu ist eine Übertragung an das
SILB jedoch nicht zwingend geboten. Das
Bezirksamt hat deshalb in seiner Sitzung am 4. März 2008 unter anderem folgenden Beschluss gefasst: „Überlegungen, Immobilien des Fachvermögens des Bezirksamtes
Mitte von Berlin weitgehend an das „Sondervermögen Immobilien des Landes
Berlin“ und in dessen Folge in die Verwaltung der Berliner
Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) zu übertragen, werden nicht weiter verfolgt.“ Vielmehr sind
durch organisatorische Maßnahmen zur Stärkung des bezirklichen
Facility-Managements Optimierungspotentiale zu erschließen, die sowohl im
Verfahren der Immobilienbetreuung als auch in einer Verringerung des Flächenverbrauches
liegen. Hierzu ist die Serviceeinheit „Gebäude- und Dienstleistungsmanagement“
beauftragt. Zu diesem Zweck hat das Bezirksamt auch ein Projekt beschlossen,
dass insbesondere die Verringerung des Flächenverbrauchs im Sektor „Bürodienstgebäude“
zu bearbeiten hat. Mit diesem Beschluss wird
die Durchführung einer Anhörung als nicht mehr erforderlich erachtet. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a)Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: Keine, weil hier nur Bericht
erstattet wird. b)Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: Berlin, den
.......................... Bezirksbürgermeister |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |