Drucksache - 0445/III  

 
 
Betreff: Keine schrittweise Entmachtung der Bezirke durch die Hintertür - keine schrittweise Entmachtung durch die Änderung der Landeshaushaltsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion, Fraktion der FDP Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.10.2007 
10. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.11.2007 
11. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
04.12.2007 
12. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
06.02.2008 
14. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.09.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die BVV weist den Versuch der Senatsverwaltung für Finanzen zurück, durch die Novellierung der Landeshaushaltsordnung (LHO) die Bezirke in ihren kommunalen Handlungsmöglichkeiten weiter einzuschränken. Die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben an so genannte Betriebe nach der LHO (Eigenbetriebe, GmbH) zu übertragen, muss uneingeschränkt erhalten bleiben.

Das Bezirksamt wird ersucht,

·         sich beim Senat und gegenüber dem Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass alle Änderungen der LHO, die bezirkliche Kompetenzen beschneiden, insbesondere der § 65 LHO (Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen) in seiner derzeitigen Form erhalten bleibt

·         sowie über den Rat der Bürgermeister einen gleich lautenden Beschluss herbeizuführen.

·         Weiterhin die BVV umfassend über die angestrebte Novellierung der LHO zu unterrichten und zu verdeutlichen, welche Konsequenzen daraus für die Autonomie der Bezirke zu erwarten sind.

 

Begründung:

 

Die Gründung von Eigenbetrieben und privat-rechtlichen GmbH in Bezirkshand bietet die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben nach unternehmerischen Zielen in privatrechtlicher Form bzw. in Form eines Eigenbetriebs zu organisieren.

Der Versuch der Senatsverwaltung für Finanzen, durch eine Änderung des § 65 LHO den Bezirken genau diese Kompetenz zu entziehen, kann nur als ein weiterer Anschlag auf die Autonomie der Bezirke verstanden werden.

Dies ist umso unverständlicher, da gerade mit der Gründung der Kita-Eigenbetriebe 2006 eine umfangreiche Umstrukturierung von Bezirks-Aufgaben in Bezirksverantwortung mit Einverständnis der Senatsverwaltung und des Abgeordnetenhauses vorgenommen wurde.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen