Drucksache - 0299/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht die
Realisierung der Konzeption für ein zentrales Mahnmal „17. Juni 1953“ (vorgestellt
von der Vereinigung 17. Juni 1953 e.V., Dezember 2005) am Platz vor dem Haus
der Ministerien zu unterstützen und aktiv zu begleiten. Verbunden damit ist die
Benennung der Freifläche um das bestehende Mahnmal vor dem
Bundesfinanzministerium in Platz des 17. Juni 1953. Begründung: Der 17. Juni 1953 stellt ein
herausragendes Ereignis der (Nachkriegs-)Geschichte Deutschlands dar und ist
als Fanal in der europäischen Freiheitsgeschichte anzusehen. Die Diskussion um
ein zentrales Mahnmal zur Erinnerung an den Volksaufstand von 1953 wird seit
Jahrzehnten unterschiedlich stark engagiert geführt. In Ermangelung anderer
Möglichkeiten wurde einst der Friedhof Seestraße zum Mittelpunkt des zentralen
Gedenken von Bundesregierung und Berliner Senat ausgewählt. Mit der
Wiedervereinigung und den damit gegebenen Möglichkeiten des Zugangs zu den
zentralen Geschehnisorten des 17. Juni im einstigen Osten der Stadt lebte die
Diskussion um einen würdigen Ort für ein zentrales Mahnmal wieder auf. Leider
verblieben die Gedenkfeiern an den 17. Juni 1953 am Standort Friedhof Seestraße
– denn das vor dem heutigen Bundesfinanzministerium erstellte Denkmal ist nur
schwer in der Lage, einen Zusammenhang zu den einstigen Geschehen zu bilden. Der
Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt der BVV die
Ablehnung des Antrages (4 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen). Der
Ausschuss für Bildung und Kultur empfiehlt der BVV die Ablehnung des Antrages
(3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen). |
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