Drucksache - 0289/III  

 
 
Betreff: August-Bebel-Platz - Die Würde des Ortes wahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Diedrich für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
19.06.2007 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda vertagt   
18.09.2007 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.01.2008 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt     
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 15.05.2007
2. Beschlussempfehlung Umwelt vom 18.09.2007
3. Beschluss vom 21.09.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 22.01.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0289/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

August-Bebel-Platz – Die Würde des Ortes wahren

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.09.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0289/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für den August-Bebel-Platz ausschließlich Veranstaltungen mit besonderer politischer oder kultureller Bedeutung zu genehmigen.

Eine Sondernutzung ist nur aus stadtpolitisch bedeutsamen Anlässen bei Wahrung des Ge-denkens, im Einklang mit der Würde des Ortes zulässig.

Rummelplätze und ähnliche Vergnügungen verletzten die Würde dieser Orte und schließen sich dadurch aus.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 15.01.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

In dem seit 1999 vorliegenden Bezirksamtsbeschlusses - Grundsätze für die Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen an ausgewählten Orten im Bezirk Mitte (Positivkatalog) - wurde bereits eine Regelung des Bezirksamtes über die Vergabe von Son-dernutzungserlaubnissen für den Bebelplatz getroffen. Der bestehende Beschluss wird der Forderung der BVV, nur Veranstaltungen mit besonderer politischer oder kultureller Bedeu-tung sowie unter Berücksichtigung der Würde des Platzes zu genehmigen, vollumfänglich gerecht.

 

Aufgrund des Beschlusses war die Verwaltung gehalten, ausschließlich das Bücherfest sowie die öffentliche Lesung auf dem Bebelplatz zu genehmigen. Darüber hinaus geneh-migte Veranstaltungen wurden stets nur mit Zustimmung des Bezirksamtes und in Ab-stimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, durchgeführt. Aus Sicht des Bezirksamtes lagen diesen Ausnahmen stets stadtpolitische bedeutsame Anlässe zugrunde. Es wurde auch stets darauf geachtet, dass die zusätzlich genehmigten Veranstaltungen der Würde des Platzes gerecht wurden.

 

Die Eisbahn auf dem Bebelplatz hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Be-standteil des „Berliner WinterZaubers“ entwickelt. Im Unterschied zu den Weihnachtsmärkten die zum Teil durchaus einen „rummelartigen“ Charakter tragen - was aber Teil der Gesamtkonzeption ist - ist die Eisbahn eine nicht vordergründig auf den wirtschaftlichen Erfolg gerichtete Veranstaltung. Sie ist vielmehr Teil einer Imagekampagne zweier in Berlin ansässiger Konzerne.


                                                  - 2 -

 

 

Die Nutzung der Eisbahn an den Vormittagen ist für Schulklassen und Jugendeinrichtungen frei. Die Erlöse aus den Eintrittgeldern der Nachmittags- und Abendstunden fließen kreativen Zwecken zu. Das Erscheinungsbild der Eisbahn, das Zelt (Schlittschuhausleih, Tresen, Um-kleide- und Aufwärmbereich) sowie die Pavillons (Catering) wurden in den vergangenen Jahren optisch aufgewertet. Auch für das nächste Jahr wird es weitere Verbesserungen im Detail geben.

Die technischen Standards sollen im Sinne eines schonenden Ressourcenverbrauches an-gehoben werden (energiesparende Eisaggregate, Umstellung auf LED-Beleuchtung). Der Veranstalter hat um einen längerfristigen Vertrag ersucht.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

 

 

Berlin,             

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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