Drucksache - 0289/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0289/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über August-Bebel-Platz – Die
Würde des Ortes wahren Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
20.09.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0289/III): „Das Bezirksamt wird ersucht, bei
der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für den August-Bebel-Platz
ausschließlich Veranstaltungen mit besonderer politischer oder kultureller
Bedeutung zu genehmigen. Eine Sondernutzung ist nur aus
stadtpolitisch bedeutsamen Anlässen bei Wahrung des Ge-denkens, im Einklang mit
der Würde des Ortes zulässig. Rummelplätze und ähnliche
Vergnügungen verletzten die Würde dieser Orte und schließen sich dadurch aus.“ Das Bezirksamt hat am 15.01.2008
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. In dem seit 1999 vorliegenden Bezirksamtsbeschlusses - Grundsätze für die Vergabe von Sondernutzungsgenehmigungen für Veranstaltungen an ausgewählten Orten im Bezirk Mitte (Positivkatalog) - wurde bereits eine Regelung des Bezirksamtes über die Vergabe von Son-dernutzungserlaubnissen für den Bebelplatz getroffen. Der bestehende Beschluss wird der Forderung der BVV, nur Veranstaltungen mit besonderer politischer oder kultureller Bedeu-tung sowie unter Berücksichtigung der Würde des Platzes zu genehmigen, vollumfänglich gerecht. Aufgrund des Beschlusses war die
Verwaltung gehalten, ausschließlich das Bücherfest sowie die öffentliche Lesung
auf dem Bebelplatz zu genehmigen. Darüber hinaus geneh-migte Veranstaltungen
wurden stets nur mit Zustimmung des Bezirksamtes und in Ab-stimmung mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, durchgeführt. Aus Sicht des Bezirksamtes
lagen diesen Ausnahmen stets stadtpolitische bedeutsame Anlässe zugrunde. Es
wurde auch stets darauf geachtet, dass die zusätzlich genehmigten Veranstaltungen
der Würde des Platzes gerecht wurden. Die Eisbahn auf dem Bebelplatz hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Be-standteil des „Berliner WinterZaubers“ entwickelt. Im Unterschied zu den Weihnachtsmärkten die zum Teil durchaus einen „rummelartigen“ Charakter tragen - was aber Teil der Gesamtkonzeption ist - ist die Eisbahn eine nicht vordergründig auf den wirtschaftlichen Erfolg gerichtete Veranstaltung. Sie ist vielmehr Teil einer Imagekampagne zweier in Berlin ansässiger Konzerne. - 2 - Die Nutzung der Eisbahn an den Vormittagen ist für Schulklassen und Jugendeinrichtungen frei. Die Erlöse aus den Eintrittgeldern der Nachmittags- und Abendstunden fließen kreativen Zwecken zu. Das Erscheinungsbild der Eisbahn, das Zelt (Schlittschuhausleih, Tresen, Um-kleide- und Aufwärmbereich) sowie die Pavillons (Catering) wurden in den vergangenen Jahren optisch aufgewertet. Auch für das nächste Jahr wird es weitere Verbesserungen im Detail geben. Die technischen Standards sollen im Sinne eines schonenden Ressourcenverbrauches an-gehoben werden (energiesparende Eisaggregate, Umstellung auf LED-Beleuchtung). Der Veranstalter hat um einen längerfristigen Vertrag ersucht. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit §
36 Bez.VG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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