Drucksache - 0230/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0230/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
Fallmanagement Eingliederungshilfe II
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.03.2007 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0230/III):
„Das Bezirksamt wird ersucht, der BVV jährlich bis 30. Juni eines Jahres die Evaluationsergebnisse und die daraus entwickelten Strategien hinsichtlich der Ausgabenbewertung im Fallmanagement der Eingliederungshilfe für seelisch und/oder geistig behinderte Menschen aus dem jeweiligen Vorjahr zur Kenntnis zu geben.“
Das Bezirksamt hat am 09.11. 2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat letztmalig mit Schreiben vom 15.05.2008 die Ergebnisse der Auswertung 2007 übersandt. Dazu hat das Bezirksamt der BVV am 18.09.2008 berichtet.
Im Laufe des Jahres 2008 wurde in den Sozialämtern die neue Software prosoz open eingeführt, die die alte Software prosoz ablöst. Die Bezirke haben mit dem Buchen in dieser Software zu unterschiedlichen Zeiten begonnen und trotz aller Bemühungen gibt es für die im Fallmanagement auszuwertenden Leistungen Werte in beiden Softwaresystemen. Mit Schreiben vom 26.09.2010 hat nun der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales offiziell mitgeteilt, dass es nicht gelungen ist, die entwickelten Auswertungsroutinen an die neue Fachsoftware anzupassen. Das heißt, dass eine Auswertung der Vergleichszeiträume 2007/2008, 2008/2009 sowie 2009/2010 nicht möglich ist.
Nach Rücksprache mit der Senatsfinanzverwaltung wird den Bezirken folgender Vorschlag gemacht:
„Auf die Abrechung nach Nr. 7 der Zielvereinbarung zur Eingliederungshilfe für die Vergleichszeiträume 2007/2008, 2008/2009 und 2009/2010 wird verzichtet. Eine nachträgliche Ausschüttung einer Zuweisungserhöhung über eine Basiskorrektur für die Bezirke, welche im Zeitraum 2007/2008 eine Absenkung der Einsparvorgabe erzielt hätten, unterbleibt und wird nicht nachgeholt. Im Gegenzug verzichtet die Senatsverwaltung für Finanzen für die Vergleichszeiträume 2008/2009 und 2009/2010 auf eine negative Basiskorrektur der vorgenommenen Zuweisungspreiserhöhung für die Bezirke, welche die Einsparvorgabe verfehlt hätten.“
.
Wie der BVV am 18.09.2008 berichtet, hat der Bezirk Mitte die vereinbarte Einsparvorgabe sowohl 2006 als auch 2007 verfehlt, so dass er nicht in den Genuss des vereinbarten Zuschlages nach Ziff. 8.1. der Zielvereinbarung gelangt ist.
Vor diesem Hintergrund stimmt der Bezirk Mitte dem vorgetragenen Kompromissvorschlag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zu.
Ergänzend sei berichtet, dass der in der Zielvereinbarung vorgesehene Aktenverteilungsschlüssel von 1:75 nach wie vor nicht vorgehalten werden kann, da die Ressourcen hierfür trotz immenser Anstrengungen nicht ausreichen. Zur Zeit verzeichnet das Bezirksamt einen Aktenschnitt von 1:122.
Wie die Senatorin Frau Bluhm dem Ausschuss für Integration, Arbeit, berufliche Bildung und Soziales des Abgeordnetenhauses Berlin mitteilt, sollen ab dem Jahr 2011 neben einem fiskalischen Indikator auch die Zielbereiche der Mitarbeiter-, Kunden- und Prozess-orientierung mit ersten Indikatoren hinterlegt werden. Ziel sei eine ganzheitliche Prozessbetrachtung im Fallmanagement zu erreichen, deren Indikatoren laufend evaluiert und ggf. angepasst und/oder erweitert werden können. In diesem Zusammenhang sei nicht beabsichtigt, die bisher vereinbarte Einsparquote von minus 2% fortzuschreiben.
Herr Staatssekretär Fritsch kündigt für das Jahresende 2010 einen Vorschlag für eine neue Zielvereinbarung Eingliederungshilfe an. Das Bezirksamt wir den BVV-Fachausschuss entsprechend informieren.
Anlage: Schreiben SenIAS vom 26.09.2010
Rechtsgrundlage: §36 BezVG in Verbindung mit §13 Abs. 3 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den 09.11.2010
Dr. Hanke von Dassel Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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