Drucksache - 0219/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Wirtschaft, Immobilien,
Ordnungsamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0219 /III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– über Kennzeichnung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Ordnungsamtes
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22. 03.2007
folgendes Auskunftsverlangen an das
Bezirksamt beschlossen: (Drucksache Nr. 0219/III) Das Bezirksamt wird ersucht,
die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes mit Schildern
auszustatten, auf denen die Dienstnummer des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin gut
lesbar angebracht ist. Die Schilder sollen so gestaltet werden, dass auch die
Angabe des Namens – zunächst auf freiwilliger Basis – möglich ist. Das Bezirksamt wird ferner
ersucht, 12 Monate nach Einführung der Kennzeichnung der BVV Bericht zu
erstatten, ob und wie sich das Verhalten der Bevölkerung gegenüber den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes im Zuge der Einführung der
Kennzeichnung verändert hat. Das Bezirksamt hat am
18.12.2007 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes
als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Entsprechend dem Beschluss
der BVV, DS-Nr. 0219/III hat das Bezirksamt die geplante Kennzeichnung
der MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes - zunächst auf freiwilliger Basis - mit
Schildern, auf denen die Dienstnummer, alternativ die Angabe des Namens, der
Mitarbeiterin / des Mitarbeiters gut lesbar angebracht ist mit den zu
beteiligenden Beschäftigtenvertretungen erörtert. Mit Schreiben vom 15.05.2007
und 17.08.2007 hat der Personalrat mitgeteilt, er habe in seiner Sitzung am
09.05.2007 beschlossen, eine Verpflichtung zum Tragen von Namensschildern
abzulehnen. Auch die Alternative der Kennzeichnung auf freiwilliger Basis wurde
abgelehnt. Mit E-Mail vom 3.09.2007 hat
der Personalrat weiterhin mitgeteilt, dass er seine Ablehnung der Kennzeichnung
auch auf die Variante mit Dienstnummern ausdehnt. Auch die Frauenvertreterin
sowie die Schwerbehindertenvertretung haben eindeutig bekundet, einer Kennzeichnung
jedweder Art nicht zu zustimmen. Aufgrund dieser negativen
Haltung der Personalvertretung zur Thematik der Kennzeichnung verbleibt es bis
zunächst bei dem bewährten Verfahren, dass die uniformierten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Außendienst des Ordnungsamtes auf Verlangen die mitgeführte
Dienstkarte mit Dienstnummer aushändigen. Rechtsgrundlage: § 13 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt |
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