Drucksache - 0095/III  

 
 
Betreff: Informationen über verdorbene Lebensmittel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus Fried 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.12.2006
2. Beschluss vom 22.12.2006
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin          2009

Abt. Gesundheit und PersonalTel.:-32200

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0095/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Informationen über verdorbene Lebensmittel

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.12.2006 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0095/III).

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit für rechtzeitige und umfassende Information über in den Handel gebrachte bedenkliche, verdorbene Lebensmittel einzusetzen.

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

Ergänzend zum Bericht vom 13.02.07 (DS 95 / III) kann abschließend mitgeteilt werden, dass durch verschiedene behördenübergreifende Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Vertretern der Bezirke und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die Verfahrensweisen zum Erfassen und der Dokumentation von Vorfällen sowie die weiteren Meldevorgänge und Informationswege in Fällen von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen und auch in Fällen von internen und externen EU-Schnellwarnungen (z.B. bei Einfuhr belasteter Lebensmittel) überarbeitet wurden.

 

Die getroffenen Regelungen und die erstellten einheitlichen Formblätter und Meldebögen wurden in das Qualitätsmanagementsystem der Berliner Veterinär- und Lebensmittelämter eingebunden, so dass die neuen Verfahrensweisen verbindlich von allen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern genutzt werden.

 

Im Ergebnis kann ein allgemein verbesserter und funktionierender Informationsfluss zwischen den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern untereinander als auch zur Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz  sowie zu den Amts- und Staatsanwaltschaften festgestellt werden.

 

Die Information der Bevölkerung im Falle ernster und unmittelbarer Gefahr für Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher obliegt vorrangig dem Unternehmer (Hersteller, Importeur), welcher über die im Verkehr befindlichen, die Gesundheit gefährdenden Waren  (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Futtermittel etc.) die Öffentlichkeit in Kenntnis zu setzen hat. Bei Unterlassung dieser Informationspflichten obliegt es der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, bei besonderem öffentlichem Interesse, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Medien zu informieren bzw. zu warnen (Vgl. hierzu auch Bericht zur DS 165 / III)

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 

Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht

 

 

 

Berlin, den 17.02.2009

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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