Drucksache - 0093/III  

 
 
Betreff: W-LAN in den für Publikumsverkehr geöffneten bezirklichen Gebäuden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus de Sielvie 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.12.2006
2. Beschluss vom 22.12.2006
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 10.09.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.10.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                              . September 2009

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                       Tel.: 9018 44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0093/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über WLAN in den für Publikumsverkehr geöffneten bezirklichen Gebäuden

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit Drucksache Nr. 0093/III folgende Anregungen an das Bezirksamt beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob in den dem Publikum zugänglichen Bereichen Verbindungspunkte für kabellosen lnternetzugang (HotSpots) geschaffen werden können, dabei ist eine Kooperation mit privaten lnternetanbietern anzustreben, wie dies bereits in vielen gastronomischen Einrichtungen und bei anderen lnstitutionen betrieben wird.

 

Darüber hinaus ist zu prüfen, ob nicht zunehmend durch den Einsatz von WLAN teure Kabelverbindungen in den Dienstgebäuden trotz datenschutzrechtlicher Bedenken obsolet werden können.

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

a.) Nach dem Zwischenbericht an die BVV vom 20.09.2007 wurde die Anregung der BVV, Drucksache Nr. 0093/III, weiterführend geprüft. Eine Umsetzung konnte jedoch aus folgenden Gründen als nicht realisierbar eingeschätzt werden:

 

Nach Abfrage von Providern konnte als einziges die Deutsche Telekom AG einen Vertrag über den Aufbau und den Betrieb von WLAN - HotSpots bei Kooperationspartnern vorlegen.

 

Die Deutsche Telekom AG verlangt für die Bereitstellung eines HotSpots einen Einmalbetrag in Höhe von 1.950,00 € pro Standort.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate und der Verlängerungszeitraum 12 Monate.

 

Laut Vertrag hat das Bezirksamt Mitte von Berlin eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, dazu gehören:

Die Funktionsfähigkeit des HotSpots hängt unter anderem von den örtlichen, baulichen und technischen Gegebenheiten ab und kann durch die Telekom AG erst bei Inbetriebnahme endgültig festgestellt werden. Das heißt, das Bezirksamt Mitte von Berlin stellt die Flächen unentgeltlich zur Verfügung und stellt an den vereinbarten Flächen die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung auf eigene Kosten bereit. Weiterhin hat das Bezirksamt Mitte die erforderliche LAN-Anbindung zwischen dem Router und den Accesspoints mit Netzwerkkabeln (mind. Cat.5) einschließlich der erforderlichen Kabelanschlüsse mit Western – Stecker oder Netzwerkdosen auf eigene Kosten bauseitig bereitzustellen.

 

Das Bezirksamt Mitte stellt sicher, dass der Zugang zu den technischen Einrichtungen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt wird. Hierfür sind zusätzliche Aufwendungen nötig, die nicht vorhanden sind.

 

Der Kooperationspartner versichert gegenüber der Deutschen Telekom AG, dass alle vereinbarten Rechte und Pflichten eingehalten werden und ersetzt der Deutschen Telekom AG jegliche in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden.

 

Das Bezirksamt gewährleistet während der Laufzeit dieses Vertrags dem vereinbarten Standort keine Infrastruktur für öffentlich zugängliche WLAN –Dienste einzurichten oder einrichten zu lassen.

 

Die von der Deutschen Telekom AG geforderten vertraglichen Regelungen widersprechen eindeutig der Anweisung für Werbung, Handel, Sammlungen und politische Betätigung in und mit den Einrichtungen des Landes Berlins.

Dies würde auch bedeuten, dass andere Anbieter, wie zum Beispiel die Wall AG, die mit ihren Terminals kostenlos telefonieren, im Internet surfen, mit der Webcam ein Bild machen und direkt per E-Mail versenden, interaktiv Informationen zur Stadt, zu Verkehrsverbindungen, Veranstaltungen und Einkaufsmöglichkeiten anbieten, für die Vertragslaufzeit nicht mehr genutzt werden dürfen.

 

Es wird laut Vertrag eine Marketingkooperation mit folgendem Inhalt abgeschlossen:

 

Die Vertragspartner vereinbaren, dass der Kooperationspartner nach seinen Möglichkeiten die Gewinnung von WLAN – Nutzern aktiv unterstützt. Er erlaubt im Bereich seiner Einrichtung das Auslegen von Informations- Flyern und Produktbeschreibungen, alles gut sichtbar im jeweiligen Nutzungsbereich und in gegenseitiger Abstimmung mit der Deutschen Telekom AG.

 

Der Kooperationspartner verpflichtet sich, alle öffentlich wirksamen Maßnahmen, welche die Kooperation betreffen, zuvor mit der Deutschen Telekom AG abzustimmen und nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Deutsche Telekom AG zu verwenden.

Eine derartige Zusage kann schon auf Grund bestimmter Grundsätze in rechtlichen Anweisungen (keine Bevorzugung bestimmter Branchen oder Anbieter) nicht erfolgen. Auch steht der personelle Aufwand für die Betreuung und Überwachung unserer Pflichten bezüglich dieses Kooperationsvertrages in keinem Verhältnis mit dem zu erwartenden Nutzen.

 

Bei diesem Kooperationsvertrag handelt es sich um eine kommerzielle Vermarktung von HotSpots und nicht um einen kostenlosen Zugang ins Internet.

 

Auch ist ein Missbrauch jeglicher Art durch die Nutzer des HotSpots nicht ausgeschlossen.

 

Wegen der oben genannten Vertragsbedingungen muss der Abschluss eines derartigen Vertrages abgelehnt werden.

 

 

b.) Grundlage und damit Planungsbasis für die Datennetze in der öffentlichen Verwaltung stellt das Verkabelungshandbuch des IT-Dienstleistungszentrums Berlin dar. Auf Grund dieser Standards werden Verwaltungsgebäude mit einer strukturierten Gebäudeverkabelung ausgerüstet, die den im Verkabelungshandbuch festgelegten Normen/Regelungen und dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen. Dadurch wird langfristig gesichert, dass das Daten-/Telefonnetz allen wichtigen Ansprüchen genügt.

 

Die strukturierte Verkabelung besteht aus Kupferleitungen verschiedener Kategorien (je nach Leistungsanforderung) und Lichtwellenleitern. Für die Verbindung zwischen Gebäuden sind zusätzlich leistungsfähige, genehmigungspflichtige, gebündelte Drahtlosverbindungen (Richtfunk bzw. Infrarot-Laser-Link) realisiert.

 

Die Ausführung von Gebäudeverkabelungen im Bereich von öffentlich zugänglichen Funkfrequenzen im WLAN Bereich werden im Verkabelungshandbuch nicht betrachtet.

 

Bei der WLAN-Technik handelt es sich um öffentliche Frequenzen. Dies erhöht einerseits das Gefährdungspotenzial (je nach geplantem Einsatzzweck und Einsatzumgebung können die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erheblich sein), andererseits teilen sich Nutzer/innen die vorhandene Bandbreite, wodurch derzeit die erforderlichen Bandbreiten auch gar nicht per WLAN kostengünstig angeboten werden können.

 

Beim Aufbau eines drahtlosen Netzes ist ein erheblicher Planungsaufwand notwendig, um die für einen professionellen Einsatz erforderliche Stabilität, Übertragungsqualität und Sicherheit zu erreichen. Diese genannten Eigenschaften erfüllen öffentlich zugängliche Funknetze (WLAN) nicht in dem von uns geforderten Maße.

 

Fazit:

 

Ein Vertrag zur Nutzung eines HotSpots in den für das Publikum zugänglichen Bereichen des Bezirksamtes kann aus den genannten Gründen nicht abgeschlossen werden.

Generell lässt sich sagen, dass größere Netze, wie z.B. die Rathausnetze, nicht effizient per WLAN "verkabelt" werden können. Lediglich teilweise Ergänzungen oder Übergänge mit WLAN sind sinnvoll. Die Gründe liegen in der besseren zentralen Administration, Flexibilität und Leistungsfähigkeit kabelgebundener Netze.

 

Der Sicherheitsaspekt ist auch sehr wichtig, denn der Zugang zu Netzen per WLAN ist einfacher und damit unsicherer als bei drahtgebundenen Netzen (insbesondere bei mobiler Technik). Daneben erfolgen noch immer in kurzen Abständen Änderungen bei den Protokoll-Standards. Aus Performance-, Stabilitäts- und Sicherheitsgründen ist eine Ablösung kabelgebundener Netze durch WLAN-Technik nicht vorgesehen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13. i.V.m § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

            keine

 

b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

            keine

 

 

 

Berlin, den 23.09.09....................

 

 

 

 

Dr. Christian Hanke                                                                         Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen