Drucksache - 0092/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird
ersucht, wie in den vorangegangenen Wahlperioden, ein Mitglied des Ausschusses
für Gesundheit der Bezirksverordnetenversammlung in den Psychiatriebeirat
berufen zu lassen. Begründung: Da die
Psychiatriepolitik vor Veränderungen steht, sollte weiterhin eine direkte
Verbindung zwischen dem Beirat und der Bezirksverordnetenversammlung bestehen. |
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