Drucksache - 0088/III  

 
 
Betreff: Obligatorische Ganztagsbetreuung für Kinder mit Sprachförderbedarf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Herrmann Dr. Knape 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.01.2007 
1. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
01.02.2007 
2. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.06.2007 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.12.2006
2. BE JHA vom 05.02.2007
3. Beschluss vom 16.02.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.06.2007
5. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.06.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Jugend und Finanzen

JugFin KS

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                     Drucksache

M i t t e   von Berlin                                                                                                        Nr. 0088 / III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über Obligatorische Ganztagsbetreuung für Kinder mit Sprachförderbedarf

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.02.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0088 / III):

 

Das Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Bezirk Mitte nach Prüfung im Einzelfall Kinder mit einem Förderbedarf für das Erlernen der deutschen Sprache, ab einem Alter von zwei Jahren in den Kitas mindestens einen Teilzeitplatz mit einer Betreuung von sieben Stunden erhalten, auch wenn die Eltern nicht arbeiten gehen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 03.06.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 22.05.2007 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu einen Zwischenbericht zur Kenntnis zu geben. In diesem Zwischenbericht hat das Bezirksamt dargelegt, worin die Ursachen für einen Rückgang bei den Bescheiden mit Teilzeitbetreuung und einen Anstieg bei den Bescheiden mit Halbtagsbetreuung lagen und welche Schlussfolgerungen der Fachbereich Tagesbetreuung des Jugendamtes daraus gezogen hat.

 

Der Zwischenbericht wurde von der  Bezirksverordnetenversammlung am 21.06.2007 zur Kenntnis genommen.

 

Das ab 1.8.2005 neu in Kraft getretene Kindertagesförderungsgesetzes legt in § 4 Absatz 3 folgendes fest:

 

" Für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, liegt regelmäßig ein Bedarf zumindest für eine Halbtagsförderung in einer Tageseinrichtung vor, wenn die Förderung für die sprachliche Integration erforderlich ist."

 

Im Einzelnen bedeutet dies, dass für Kinder, für die ein Sprachförderbedarf begründet wird, ab zwei Jahren eine Halbtagsförderung gesichert ist. Bedarfe, die über eine Halbtagsförderung hinausgehen und Bedarfe für Kinder unter zwei Jahren müssen ebenfalls von den Eltern im Antrag begründet und durch das Jugendamt im Einzelfall geprüft werden. Gründe für die Feststellung eines höheren Betreuungsumfanges sind in erster Linie Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Teilnahme an Integrationskursen oder wenn pädagogische und soziale Gründe die Förderung des Kindes in einer Tageseinrichtung erfordern. Dazu zählen auch Bedarfe für eine intensivere Sprachförderung über fünf Stunden hinaus.

 

Das Bezirksamt hat im Jahre 2006 viele Anträge auf einen Gutschein für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen erhalten, die bedauerlicherweise keine zusätzlichen pädagogischen und sozialen Gründe enthielten. Demzufolge konnte ein großer Teil der Bescheide nur für eine Halbtagsförderung erteilt werden.

Der Fachbereich Tagesbetreuung hat daraus folgende Schlussfolgerungen  gezogen:

 

1. Die Beratung der Eltern bei der Antragstellung wurde intensiviert. Ziel ist es, zusätzliche

    Bedarfe für die Sprachförderung gemeinsam mit den Eltern zu formulieren.

    Pädagogische Gründe liegen vor, wenn Kinder wegen ihrer individuellen

    Entwicklung eine längere Förderung benötigen.

    Soziale Gründe liegen vor, wenn Kinder auf Grund besonderer, belastender

    Familienverhältnisse eine darüber hinaus gehende Förderung benötigen.

 

    Insbesondere die Beratung der Eltern mit Migrationshintergrund und von sozial benachteilig-

    ten Familien wurde intensiviert.

 

2. In die Beratungstätigkeit wurden auch die Kindertagesstätten verstärkt einbezogen. In den

    regelmäßig stattfindenden regionalen Facharbeitsgemeinschaften auf der Grundlage des

    § 78 SGB VIII wurde die Herangehensweise bei der Antragsberatung der Eltern mit allen

    Kita-Leitungen und Trägervertretern ausführlich erläutert.

 

Nach nunmehr einem Jahr bitten wir, folgenden Abschlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat den vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang der Kinder des Bezirkes Mitte in den Tageseinrichtungen im Dezember 2007 erneut analysiert. Die Ergebnisse werden in nachfolgenden Übersichten dargestellt:

 

 

Vertraglich vereinbarter Betreuungsumfang aller Kinder in Kindertagesstätten

 

 

Bezirk Mitte

 

 

 

Dez 06

 

 0-3 J.

%

 ab 3 J.

%

ges.

%

halbtags

665

20%

592

8%

1257

12%

Teilzeit

1315

39%

3824

51%

5139

47%

Ganztags

1157

35%

2633

35%

3790

35%

Ganztags erweitert

200

6%

452

6%

652

6%

Summe

3337

 

7501

 

10838

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk Mitte

 

 

 

Dez 07

 

 0-3 J.

%

 ab 3 J.

%

ges.

%

halbtags

411

13%

537

7%

948

8%

Teilzeit

1426

45%

4005

50%

5431

48%

Ganztags

1151

36%

2961

37%

4112

37%

Ganztags erweitert

212

7%

518

6%

730

7%

Summe

3200

 

8021

 

11221

 

 

 

Vertraglich vereinbarter Betreuungsumfang von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache

 

 

Bezirk Mitte

 

 

 

Dez 06

 

 0-3 J.

%

 ab 3 J.

%

ges.

%

halbtags

389

25%

344

7%

733

12%

Teilzeit

804

52%

3031

66%

3835

62%

Ganztags

314

20%

1059

23%

1373

22%

Ganztags erweitert

53

3%

177

4%

230

4%

Summe

1560

 

4611

 

6171

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirk Mitte

 

 

 

Dez 07

 

 0-3 J.

%

 ab 3 J.

%

ges.

%

halbtags

336

20%

333

7%

669

10%

Teilzeit

929

56%

3224

65%

4153

63%

Ganztags

336

20%

1222

25%

1558

23%

Ganztags erweitert

52

3%

202

4%

254

4%

Summe

1653

 

4981

 

6634

 

 

Diese Ergebnisse belegen, dass sich die intensiven Bemühungen des Jugendamtes positiv auf eine längere Gesamtdauer der Förderung der Kinder in einer Tageseinrichtung ausgewirkt haben. Die Zielstellung, dass mehr Kinder ab zwei Jahren, insbesondere nichtdeutscher Herkunftssprache, länger in Tageseinrichtungen gefördert werden und dass somit das lernintensive kindliche Entwicklungsalter optimaler für die sprachlich-kognitive Entwicklung der Kinder genutzt werden kann, wurde erreicht.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Es wurden im Haushaltsjahr 2007 höhere Ausgaben im Titel 67109 – Erstattung von Kosten der Tageseinrichtungen getätigt. Es wurden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1.431.299,00€ zugelassen, die durch die Basiskorrektur zum Jahresabschluss 2007 ausgeglichen wurden.

Es ist bereits jetzt absehbar, dass im Haushaltsjahr 2008 wiederum überplanmäßige Ausgaben notwendig werden. Auf der Grundlage der bis April 2008 ausgegebenen Kosten  liegt der geschätzte Mehrbedarf bei ca. 7 Millionen Euro. Es wird erwartet, dass die Mehrausgaben gleichermaßen zum Jahresabschluss 2008 basiskorrigiert werden.

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine

 

Berlin, den

Bezirksamt Mitte von Berlin

 

 

_____________________                                                                  _____________________

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 
 

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