Drucksache - 0088/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend und Finanzen JugFin KS Bezirksverordnetenversammlung Drucksache M i t t e
von Berlin Nr. 0088 / III Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Obligatorische
Ganztagsbetreuung für Kinder mit Sprachförderbedarf Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.02.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0088 / III): Das
Bezirksamt wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass im Bezirk Mitte nach
Prüfung im Einzelfall Kinder mit einem Förderbedarf für das Erlernen der
deutschen Sprache, ab einem Alter von zwei Jahren in den Kitas mindestens einen
Teilzeitplatz mit einer Betreuung von sieben Stunden erhalten, auch wenn die
Eltern nicht arbeiten gehen. Das Bezirksamt hat am 03.06.2008 beschlossen, der
Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur
Kenntnis zu bringen. Das
Bezirksamt hat am 22.05.2007 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung
dazu einen Zwischenbericht zur Kenntnis zu geben. In diesem Zwischenbericht hat
das Bezirksamt dargelegt, worin die Ursachen für einen Rückgang bei den
Bescheiden mit Teilzeitbetreuung und einen Anstieg bei den Bescheiden mit
Halbtagsbetreuung lagen und welche Schlussfolgerungen der Fachbereich
Tagesbetreuung des Jugendamtes daraus gezogen hat. Der
Zwischenbericht wurde von der
Bezirksverordnetenversammlung am 21.06.2007 zur Kenntnis genommen. Das ab
1.8.2005 neu in Kraft getretene Kindertagesförderungsgesetzes legt in § 4
Absatz 3 folgendes fest: " Für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, liegt regelmäßig ein Bedarf zumindest für eine Halbtagsförderung in einer Tageseinrichtung vor, wenn die Förderung für die sprachliche Integration erforderlich ist." Im
Einzelnen bedeutet dies, dass für Kinder, für die ein Sprachförderbedarf
begründet wird, ab zwei Jahren eine Halbtagsförderung gesichert ist. Bedarfe,
die über eine Halbtagsförderung hinausgehen und Bedarfe für Kinder unter zwei
Jahren müssen ebenfalls von den Eltern im Antrag begründet und durch das
Jugendamt im Einzelfall geprüft werden. Gründe für die Feststellung eines
höheren Betreuungsumfanges sind in erster Linie Erwerbstätigkeit, Ausbildung,
Teilnahme an Integrationskursen oder wenn pädagogische und soziale Gründe die
Förderung des Kindes in einer Tageseinrichtung erfordern. Dazu zählen auch
Bedarfe für eine intensivere Sprachförderung über fünf Stunden hinaus. Das
Bezirksamt hat im Jahre 2006 viele Anträge auf einen Gutschein für die
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen erhalten, die bedauerlicherweise keine
zusätzlichen pädagogischen und sozialen Gründe enthielten. Demzufolge konnte
ein großer Teil der Bescheide nur für eine Halbtagsförderung erteilt werden. Der
Fachbereich Tagesbetreuung hat daraus folgende Schlussfolgerungen gezogen: 1. Die
Beratung der Eltern bei der Antragstellung wurde intensiviert. Ziel ist es,
zusätzliche Bedarfe für die
Sprachförderung gemeinsam mit den Eltern zu formulieren. Pädagogische Gründe liegen
vor, wenn Kinder wegen ihrer individuellen Entwicklung eine längere
Förderung benötigen. Soziale Gründe liegen vor,
wenn Kinder auf Grund besonderer, belastender Familienverhältnisse eine
darüber hinaus gehende Förderung benötigen. Insbesondere die Beratung
der Eltern mit Migrationshintergrund und von sozial benachteilig- ten Familien wurde
intensiviert. 2. In die
Beratungstätigkeit wurden auch die Kindertagesstätten verstärkt einbezogen. In
den regelmäßig stattfindenden
regionalen Facharbeitsgemeinschaften auf der Grundlage des § 78 SGB VIII wurde die
Herangehensweise bei der Antragsberatung der Eltern mit allen Kita-Leitungen und
Trägervertretern ausführlich erläutert. Nach
nunmehr einem Jahr bitten wir, folgenden Abschlussbericht zur Kenntnis zu
nehmen: Das
Bezirksamt hat den vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang der Kinder des
Bezirkes Mitte in den Tageseinrichtungen im Dezember 2007 erneut analysiert.
Die Ergebnisse werden in nachfolgenden Übersichten dargestellt: Vertraglich vereinbarter Betreuungsumfang aller Kinder in Kindertagesstätten
Vertraglich vereinbarter Betreuungsumfang von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache
Diese
Ergebnisse belegen, dass sich die intensiven Bemühungen des Jugendamtes positiv
auf eine längere Gesamtdauer der Förderung der Kinder in einer Tageseinrichtung
ausgewirkt haben. Die Zielstellung, dass mehr Kinder ab zwei Jahren,
insbesondere nichtdeutscher Herkunftssprache, länger in Tageseinrichtungen
gefördert werden und dass somit das lernintensive kindliche Entwicklungsalter
optimaler für die sprachlich-kognitive Entwicklung der Kinder genutzt werden
kann, wurde erreicht. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Es wurden
im Haushaltsjahr 2007 höhere Ausgaben im Titel 67109 – Erstattung von Kosten
der Tageseinrichtungen getätigt. Es wurden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
1.431.299,00€ zugelassen, die durch die Basiskorrektur zum Jahresabschluss 2007
ausgeglichen wurden. Es ist
bereits jetzt absehbar, dass im Haushaltsjahr 2008 wiederum überplanmäßige
Ausgaben notwendig werden. Auf der Grundlage der bis April 2008 ausgegebenen
Kosten liegt der geschätzte
Mehrbedarf bei ca. 7 Millionen Euro. Es wird erwartet, dass die Mehrausgaben
gleichermaßen zum Jahresabschluss 2008 basiskorrigiert werden. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine Berlin, den Bezirksamt Mitte von Berlin _____________________ _____________________ Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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