Drucksache - 0079/III  

 
 
Betreff: Schaffung und Sicherung von Qualitätsstandards im Jobcenter Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.12.2006 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Wirtschaft und Arbeit Entscheidung
22.01.2007 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit vertagt   
19.02.2007 
4. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zurückgezogen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
09.01.2007 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.12.2006

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung des Jobcenters Mitte dafür einzusetzen, dass das Jobcenter Mitte umfassende Qualitätsstandards für seine Arbeit entwickelt und umsetzt.

 

Zu den Aufgaben mit Qualitätsstandards gehören insbesondere:

1.      Bedarfs-, Erfolgs- und Wirtschaftlichkeitsanalysen für Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen jeder Art

2.      Ausschreibung sämtlicher Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen mittels eines transparenten Vergabeverfahrens, dem verbindliche Qualitätsstandards zu Grunde liegen.

3.      Sicherung von Zusätzlichkeit, öffentlichem Interesse und Wettbewerbsneutralität sämtlicher ABM- und AGH-Maßnahmen einschließlich einer wirksamen Maßnahmebegleitung

4.      Beratung und Betreuung von TeilnehmerInnen an Maßnahmen jeglicher Art vor, während und nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme

5.      Abschließen von Eingliederungsvereinbarungen mit Arbeitsuchenden vor der Zuweisung in Maßnahmen jeder Art

6.      Verbindliche Festlegungen zur Organisation der Geschäftsabläufen und der Fachaufsicht sowie eine klare Zuständigkeitsregelung für die Fachaufsicht

7.      Kontinuierliche Erfolgs- und Wirtschaftlichkeitsanalysen

8.      Sicherstellung der Einhaltung von Bundes- und Landeshaushaltsordnung

 

Begründung:

Seit Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetzgebung sind inzwischen fast 2 Jahre vergangen. Die Geschäftsführung des Jobcenters hat seitdem im zuständigen Fachausschuss der BVV regelmäßig Bericht erstattet. Hier wurde im Laufe der Zeit deutlich, dass ganz offenbar vielfältige strukturelle Defizite auch innerhalb des Jobcenters Mitte Probleme verursachen. Eindeutige Stimmenmehrheiten in der Trägervertretung mit dem Ziel einer strategischen Handlungsfähigkeit können die bestehenden Probleme nur zur Hälfte lösen. Zum anderen sind eine transparente Ordnung und Verstetigung der operativen Geschäftsabläufe innerhalb des Jobcenters unabdingbar, um eine möglichst gerechte und nachhaltige Arbeit zu gewährleisten.

 

 
 

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