Drucksache - 0079/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung
des Jobcenters Mitte dafür einzusetzen, dass das Jobcenter Mitte umfassende
Qualitätsstandards für seine Arbeit entwickelt und umsetzt. Zu den Aufgaben mit Qualitätsstandards gehören insbesondere: 1.
Bedarfs-,
Erfolgs- und Wirtschaftlichkeitsanalysen für Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen
jeder Art 2.
Ausschreibung
sämtlicher Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen mittels eines
transparenten Vergabeverfahrens, dem verbindliche Qualitätsstandards zu Grunde
liegen. 3.
Sicherung
von Zusätzlichkeit, öffentlichem Interesse und Wettbewerbsneutralität
sämtlicher ABM- und AGH-Maßnahmen einschließlich einer wirksamen
Maßnahmebegleitung 4.
Beratung
und Betreuung von TeilnehmerInnen an Maßnahmen jeglicher Art vor, während und
nach Abschluss der jeweiligen Maßnahme 5.
Abschließen
von Eingliederungsvereinbarungen mit Arbeitsuchenden vor der Zuweisung in
Maßnahmen jeder Art 6.
Verbindliche
Festlegungen zur Organisation der Geschäftsabläufen und der Fachaufsicht sowie
eine klare Zuständigkeitsregelung für die Fachaufsicht 7.
Kontinuierliche
Erfolgs- und Wirtschaftlichkeitsanalysen 8.
Sicherstellung
der Einhaltung von Bundes- und Landeshaushaltsordnung Begründung: Seit Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetzgebung sind inzwischen
fast 2 Jahre vergangen. Die Geschäftsführung des Jobcenters hat seitdem im
zuständigen Fachausschuss der BVV regelmäßig Bericht erstattet. Hier wurde im
Laufe der Zeit deutlich, dass ganz offenbar vielfältige strukturelle Defizite
auch innerhalb des Jobcenters Mitte Probleme verursachen. Eindeutige Stimmenmehrheiten
in der Trägervertretung mit dem Ziel einer strategischen Handlungsfähigkeit
können die bestehenden Probleme nur zur Hälfte lösen. Zum anderen sind eine
transparente Ordnung und Verstetigung der operativen Geschäftsabläufe innerhalb
des Jobcenters unabdingbar, um eine möglichst gerechte und nachhaltige Arbeit
zu gewährleisten. |
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