Auszug - Beschlussvorlage zur Weddinger Kinderfarm  

 
 
37. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 05.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:59 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Schwanhäer hrt aus, dass es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Jugendamt und dem Träger der Weddinger Kinderfarm über die Ausführung der Berichtspflichten gibt. Dieser Dissens ist jetzt auch gerichtsanhängig. Er berichtet ferner, dass aufgrund seiner Einladung er sich am letzten Montag mit Frau Weber (Bündnis90/Die Grünen), Herrn Sack (SPD) und Frau Fünfstück (Die Linke) mit Vertretern der Weddinger Kinderfarm, Herrnhbauer und Herrn Rollenhagen, getroffen hat, die allerdings erklärt hatten, als Privatpersonen zu dem Treffen erschienen zu sein und nicht als Vertreter des Trägervereins der Weddinger Kinderfarm. In dieser Sitzung wurde versucht auszuloten, ob es andere Möglichkeiten gibt, deeskalierend zu wirken. Er chte noch einmal betonen, dass die pädagogische Arbeit der Weddinger Kinderfarm geschätzt wird, die seit über 30 Jahren im Wedding aktiv ist. Gerade weil sie so geschätzt wird, ist es außerordentlich schwierig, jetzt hier die Entscheidung zu treffen, die aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten wahrscheinlich getroffen werden muss.

 

Herr Schwanhäer möchte sich, egal wie es ausgeht, sich als JHA-Vorsitzender bei allen, die in der Weddinger Kinderfarm tätig sind oder waren, auch bei Herrn Kühbauer persönlich, für die geleistete pädagogische Arbeit bedanken. In dieser Sitzung wurden Herr Kühbauer und Herr Rollenhagen gebeten, der Weddinger Kinderfarm die Botschaft zu übermitteln, dass die in der Sitzung anwesenden Parteienvertreter sich in der heutigen JHA-Sitzung dafür einsetzen würden, dass die Arbeit der Weddinger Kinderfarm nicht beendet wird, wenn der Verein Weddinger Kinderfarm sich bis zur heutigen JHA-Sitzung verpflichtet, innerhalb eines Monats die ausstehenden Verpflichtungen zu liefern.

Zwei Tage später ist ihm eine E-Mail von Herrn Kühbauer zugegangen, in der er geäert hat, er wolle sich verpflichten, die Forderung (zunächst den tabellarischen Nachweis der Ausgaben des Förderjahres 2013) zu erfüllen. Gleichzeitig schloss sich aber ein E-Mail-Wechsel an, bzw. auch schon innerhalb dieser E-Mail, der vom Ton her genauso war, wie in der letzten Zeit zuvor, der von einigen als Beleidigungen usw. empfunden wurde.

 

Herr Schwanhäer verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes und führt aus, dass er einen Ergänzungsvorschlag zu diesem Antrag gemacht hat. Es soll ein dritter Punkt beigefügt werden, der in etwa sagt, dass die Weddinger Kinderfarm diesen Beschluss abwenden kann, wenn sie sich innerhalb einer Woche schriftlich verpflichtet, die drei ausstehenden Verpflichtungen innerhalb eines Monats zu liefern und zwar den tabellarischen Nachweis der Ausgaben 2013, den Sachbericht 2014 und die monatlichen Berichte gemäß dem Leistungsvertrag für 2015. Im Vorfeld der Sitzung hat er aber auch schon von verschiedenen Seiten gehört, dass man eigentlich sehr skeptisch ist, ob man noch einmal einen Monat Nachfrist gibt.

 

Frau Goral verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendamtes (Anlage 3) und bezieht sich auf eine tabellarische Übersicht (Anlage 4), die als Tischvorlage vorliegt, aus der er-sichtlich ist, welche Anforderungen an die Weddinger Kinderfarm von dem Träger erfüllt wurden und welche nicht und erläutert diese.

Das erste Fazit ist, dass man keine Gewähr für die Leistungserbringung hat. Das bedeutet, dass rechtlich ein Vertragsverhältnis nicht verlängert werden kann. Das zweite Fazit ist, dass der ganze Prozess jetzt über ein Jahr dauert und die Weddinger Kinderfarm sehr viele Chancen erhalten hat, sodass schon jetzt der Gleichbehandlungsgrundsatz im Kontext zu anderen Vertragspartnern anzuzweifeln ist. Frau Goral verweist auf eine weitere Tischvorlage (Anlage 5) aus der hervorgeht, dass das Jugendamt mit fast 63 Mio Euro Leistungen finanziert (ohne Kita und Tagespflege), die für Kinder, Jugendliche und deren Familien und junge Volljährige von mehr als 600 Trägern, Dienstleistern, Einzelpersonen oder Firmen erbracht werden. Bei allen Leistungen ist die entsprechende vertragliche Grundlage Basis der Zusammenarbeit. Die jeweiligen Verfahren zur Prüf-und Rechnungslegungen sind - und werden normalerweise auch - einzuhalten.

Sie kann auch deshalb nicht mehr erkennen, welche Möglichkeiten die Verwaltung des Jugendamtes haben sollte, von der Beschlussvorlage abzuweichen.

Frau Fünfstück spricht sich gegen die Beschlussvorlage des Jugendamtes aus. Es gibt zwei Situationen. Die erste ist, dass der Verein seinen Verwendungsnachweis 2013 nicht abgegeben hat. Daraufhin hat er einen Rückforderungsbescheid erhalten, der jetzt bei Gericht liegt. In dieser Runde wurde bereits gesagt, dass man dies nicht gutheißen kann. Es wird darauf Wert gelegt, dass alle Träger die Verwendung öffentlicher Gelder nachweisen, aber sie findet, dass dieses Thema z.Z. bei Seite gelegt werden kann, da es jetzt gerichtsanhängig ist.

Sie führt weiter aus, dass es nicht zu tolerieren ist, wie im Moment der Umgang miteinander ist. Die E-Mails, die sehr provokant und verletzend sind, möchte sie nicht tolerieren. Aber sie möchte trotzdem eine Unterscheidung machen zwischen dem Umgang mit dem bestehenden Angebot und mit dem Umgang mit dem Kollegen, der sozusagen hier diese Schwierigkeiten bereitet. Wenn man sich jetzt entschließt, diese Einrichtung zu schließen, ist das ihrer Meinung nach die falsche Konsequenz. Wenn die vorliegende Beschlussvorlage so beschlossen wird, ist klar, dass das bestehende Angebot gefährdet ist. Man wird dort Einbrüche in den dortigen Angeboten haben. Sie bittet zu überlegen, ob man r diesen Konflikt eine Mediation organisiert, aber weiterhin dem Träger ermöglicht, sein Angebot zu machen.

Sie bittet, Veränderungen nicht jetzt sofort einzuleiten, sondern im Interesse des Angebots, der Kinder und der Kollegen, die dort arbeiten, eine Lösung zu finden, wie die Konflikte moderiert werden können und wie eine geregelte überlegte Veränderung zu normalen Vertragsverhältnissen organisiert werden kann.

Frau Stephani bezieht sich auf die Beschlussvorlage und sieht hier auch zwei Seiten. Zum einen ist es die Einstellung der Förderung, die sie auch für absolut zu dem Zeitpunkt für gegeben sieht, und das andere ist die Aufrechterhaltung des Angebots.

Frau Depil möchte sich der Betrachtung von Frau Fünfstück entgegen stellen. Nicht der Ausschuss schließt dieses Angebot, sondern der Träger hat mit dem Angebot als Wetteinsatz gepokert. Sie findet es unverantwortlich, wie der Träger in Kauf genommen hat, dass es keine andere Möglichkeit gibt, als es jetzt mit diesem Träger zu beenden. Frau Depil ist allerdings auch der Meinung, dass das mit irgendwelchen Möglichkeiten überbrückend so lange fortgeführt werden kann, bis sich ein anderer Tger findet.

Herr Schäfer unterstützt die Vorlage des Jugendamtes. Er ist nicht der Meinung, dass man weitermachen kann wie bisher. Es gab alle Möglichkeiten des Informationsaustausches und der Mediation und alle haben offensichtlich nichts genutzt. Hier werden öffentliche Mittel nicht ordnungsgemäß abgerechnet. Dies sind Mittel, die aus Steuergeldern zur Verfügung gestellt werden und man würde sich mitschuldig machen, wenn dies noch länger hinausgezogen wird.

 

Frau Walther berichtet, dass sie die Möglichkeit der Akteneinsicht in Anspruch genommen hat. Sie versteht den Vorstand nicht, warum er nicht schon längst irgendwie seine Verantwortung übernommen hat. Als Vertreterin von freien Trägern findet sie es wichtig, was Frau Goral eingangs in Bezug auf Gleichbehandlung sagte. Wenn das jetzt so weiter gehen kann, ohne dass heute dieser Beschluss gefasst wird, wie er vorliegt, den sie uneingeschränkt unterstützt, dann ist es ein Vorbild für eine Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe. Sie könnte gut verstehen, wenn nach solch einem Vorbild die freie Jugendhilfe abgeschafft wird. Es geht hier nicht um das Angebot. Das Angebot soll aufrechterhalten werden und da wird es eine Überbrückung geben. Aber mit diesem Träger geht doch gar nichts mehr.

Herr Siewer ist auch über den E-Mail-Verkehr verstört, den er zu sehen bekommt. Er möchte trotzdem daraufhin weisen, dass Angebotsstunden in hoher Qualität in der Weddinger Kinderfarm stattfinden und auch nicht absehbar ist, wie sie ohne den jetzigen Träger in näherer Zukunft stattfinden könnten. Ferner möchte er daraufhin weisen, dass betreffend die Verwendungsnachweise 2013 die Angelegenheit beim Verwaltungsgericht anhängig ist. Es könnte doch theoretisch sein, dass das Verwaltungsgericht der Auffassung des Klägers folgt. Da er keinen Anhaltspunkt dafür sieht, dass Mittel z.B. veruntreut werden, nnten zumindest die Mittel unter ganz engen Bedingungen in den nächsten Monaten herausgereicht werden. Er ist der Meinung, dass man es hier mit einer sehr schwierigen Situation zu tun hat und verweist auf den Ergänzungsvorschlag von Herrn Schwanhäer, den er in der Intention gut findet. Vor der Abstimmung möchte er eine kurze Auszeit beantragen.

Nach weiterer Diskussion betreffend des Vorschlags Mediation, die Gleichbehandlung, das Angebot des Trägers, das Verantworten der Finanzen, die Nichterfüllung der Anforderungen und Verpflichtungen und die Art und Weise der Kommunikation fragt Herr Schwanhäer die Vertreter der Weddinger Kinderfarm, ob sie sich zu den Fragen, die hier gestellt wurden, äern möchten.

Herr Kühbauer antwortet, dass es hier keine Vertreter der Weddinger Kinderfarm gebe. Er sei als Sprecher des Kiezplenums Sparrplatz hier. Der Träger Weddinger Kinderfarm habe keine Einladung zu dieser Sitzung erhalten. Auch Herr Rollenhagen äert sich nicht.

Herr Schwanhäer stellt fest, dass es dann von Seiten der Weddinger Kinderfarm keine Einlassungen gibt.

Zum weiteren Verfahren führt er aus, dass er zunächst den erweiterten Antrag zur Abstimmung bringen würde. Wenn dieser keine Mehrheit hat, dann stellt er den Antrag des Jugendamtes in der unveränderten Fassung zur Abstimmung. Da es keine Einwände gibt, wird so verfahren.

Die Sitzung wird gemäß dem Antrag von Herrn Siewer unterbrochen.

Die Sitzung wird nach der Unterbrechung fortgeführt.

 

Herr Schwanhäer teilt mit, dass er noch einen weiteren Änderungsvorschlag, und zwar von Frau Stephani, zum Antrag des Jugendamtes erhalten hat. Diesen würde er nur dann als dritten Antrag zur Abstimmung stellen, wenn die ersten beiden Anträge keine Mehrheit haben. Es wird immer erst der weitest gehende Antrag zur Abstimmung gebracht. Der Antrag von Frau Stephani lautet:

 

1.              Wie vorliegend

2.              Der Weddinger Kinderfarm e.V. wird aufgefordert, bis zum 31.03.2015 ein aussagefähiges Konzept inklusive Finanzierung zum Erhalt des Angebotes vorzulegen.

 

Begründung: Eine Unterbrechung bzw. ein Wegbrechen des Angebots soll vermieden werden.

 

Anschließend liest Herr Schwanhäer seinen Änderungsantrag (zusätzlicher dritter Punkt zum Antrag des Jugendamtes) vor:

 

3.              Der Träger Weddinger Kinderfarm e.V. kann die Punkte 1 und 2 abwenden, wenn er sich innerhalb einer Woche, d.h. bis zum 12.03.2015, schriftlich (Unterschrift der zur Vertretung des Vereins Bevollmächtigten) verpflichtet, innerhalb eines Monats, d.h. bis zum 05.04.2015, die folgenden Unterlagen vollständig den zuständigen Stellen vorzulegen:

 

                            a)              Tabellarischer Nachweis der Ausgaben des Förderjahres 2013

                            b)              Sachbericht für das Förderjahr 2014

                            c)              Monatliche Berichte gemäß dem Leistungsvertrag für das rderjahr 2015

 

Aufgrund Einwände bzw. Bedenken von Frau Völker und Herrn Gaspers zur Formulierung innerhalb des Klammerzusatzes schlägt Herr Siewer folgende Formulierung vor, die so in den Antrag übernommen wird: "Unterschrift des gewählten vertretungsberechtigten Vorstandes des Vereins"

 

Herr Schwanhäer stellt den Antrag in der geänderten Form zur Abstimmung (Anlage 6):

 

1.              Die Förderung des Trägers "Weddinger Kinderfarm e.V." wird zum 01.04.2015 aufgrund erheblicher Zweifel über die Gewährleistung einer ordentlichen Geschäftsführung eingestellt.

 

2.              Zur Findung eines Trägers für ein vergleichbares Angebot der tiergestützten Kinder- und Jugendarbeit auf dem Gelände in der Luxemburger Str. 25 wird ein jugendhilfespezifisches Interessenbekundungsverfahrens durchgeführt.

 

3.              Der Träger Weddinger Kinderfarm e.V. kann die Punkte 1 und 2 abwenden, wenn er sich innerhalb einer Woche, d.h. bis zum 12.03.2015, schriftlich (Unterschrift des gewählten vertretungsberechtigten Vorstandes des Vereins) verpflichtet, innerhalb eines Monats, d.h. bis zum 05.04.2015, die folgenden Unterlagen vollständig den zuständigen Stellen vorzulegen:

 

                            a)              Tabellarischer Nachweis der Ausgaben des Förderjahres 2013

                            b)              Sachbericht für das Förderjahr 2014

                            c)              Monatliche Berichte gemäß dem Leistungsvertrag für das Förderjahr 2015

 

Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen angenommen.

 

Herr Schwanhäer gibt den anwesenden Personen, die der Weddinger Kinderfarm die Botschaft übermitteln können, die herzliche Bitte mit, darauf hinzuwirken, diese letzte Chance nicht verstreichen zu lassen.

 

Frau Smentek erklärt für das Jugendamt, dass man in diesem Fall bei der Umsetzung und allen weiteren Schritten in enger Abstimmung mit dem Rechtsamt streng nach geltendem Recht vorgehen wird. Das bedeutet, dass man diese Beschlussfassung des JHA, die man natürlich akzeptiert, einer rechtlichen Prüfung unterziehen wird. Es könnte sein, dass dieses Verfahren rechtlich nicht zulässig ist. Das wird aber geklärt und man wird darüber informieren. Sie wollte hiermit nur über das Verfahren informieren.

 
 

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