Auszug - Berufung eines stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 AG KJHG i.V. mit § 35 Abs. 9 AG KJHG
Nach gegebener Dringlichkeit wird die Vorlage zur Beschlussfassung einstimmig angenommen. |
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