Auszug - Kurzinformation: Leistungen des Amtes für Soziales für Flüchtlinge und Asylbewerber_innen BE: Bezirksamt   

 
 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 6.2.2
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 20:18 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr Marien teilt mit, dass nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz im Zuständigkeitskatalog die Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Soziales (LAGESO) liege. Diese Versorgung findet auch im Regelfall in den ersten 6 Monaten statt. Dann setzt die Zuständigkeit für die Bezirksämter ein. Es gehe grundsätzlich immer nach der Art des Aufenthaltstitels. Die Versorgung erfolgt mit entsprechendem Wohnraum. Man habe oftmals die Situation in der Vergangenheit vorliegen, dass der Wunsch bestanden habe, in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben, weil es dort eine entsprechende Versorgung mit muttersprachlicher Sozialarbeit gab. Oft gäbe es ein Kontingent, so dass die Menschen dort erst einmal verbleiben können und dann entsprechend auf Kosten des Bezirksamtes ausgestattet werden. Problem bestehe darin, dass Mitte keine Leistungsbereiche der Sozialarbeit habe. Die Sozialarbeit sei aus dem SGB XII beschränkt. Man müsse entsprechende Angebote in den Einrichtungen belegen. Herr Marien betont, dass es eine angespannte Unterbringungssituation im Bezirk Mitte gäbe. Man habe Schwierigkeiten, die normalen Obdachlosen zu versorgen. Mitarbeiter/-innen seien auf der ständigen Suche, entsprechende Kapazitäten zu bekommen.

 

Herr von Dassel teilt ergänzend mit, dass es zum Thema Krankenscheine einen Antrag der BVV gegeben habe. Im Krankheitsfall werden den Asylbewerbern Krankenscheine ausgestellt, damit sie die medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen können. Sie werden so behandelt, als wenn sie keine Krankenversicherung haben. Das Land Berlin beschäftigt diese Diskussion um eine Chipkarte. Der Berliner Senat habe auf einer Stadträtesitzung angeregt, ob man auf Bundesebene eine Chipkarte einführen könnte, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Ein eigener Weg des Landes Berlin werde erst dann zum Tragen kommen, wenn die bundesweiten Initiativen in diesem Jahr keinen Fortschritt erlangen.

 

Abschließend vermittelt er, dass die Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Sozialamt und aufgrund einzelner Mitarbeiter/-innen sehr gut funktioniert habe. Man habe Termine für die/den einzelnen Asylbewerber/-in vereinbart, der jetzt in die Zuständigkeit des Jobcenters wechsele.

 

Herr stellv. BD Hauptenbuchner (SPD) erfragt, ob Fälle bekannt seien, dass es Förderungslücken hinsichtlich der Ausbildungsförderung gäbe? Herr von Dassel teilt mit, dass ihm so ein Fall nicht bekannt sei. Er hoffe, dass die Kollegen/-innen des Jobcenters sensibel damit umgehen werden. Auch hofft er, dass Schul- und Berufsausbildung beendet werden dürfen.

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, möchte wissen, ob 2/3 aller Fälle in Mitte stattfinden? Herr von Dassel verneint. 2/3 aller Fälle finden in Mitte und Neukölln statt. Die Bundesagentur für Arbeit überlegte lange, ob man die Zuständigkeit analog vom Geburtsdatum beibehält, um die Asylbewerber/-innen, die jetzt in den SGB II-Wirkungskreis treten, gerecht auf alle Jobcenter verteilen könnte. Das Chaos wäre zu groß gewesen und deshalb habe man akzeptiert, dass in Mitte und in Neukölln sehr viel mehr ehemalige Asylbewerber/-innen ankommen, als in anderen Bezirken.

 
 

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