Auszug - Spielplatzplanung - Teil 2  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bildung, Kultur und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.01.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:05 - 20:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Hoff führt einleitend aus, dass im Jahre 2014 das Thema bezirkliche Spielplatzentwicklungsplanung schon einmal behandelt wurde. In der heutigen Sitzung geht es um die Fortschreibung der Planungen und neue Ergebnisse.

 

Herr Haase berichtet anhand einer Powerpoint-Präsentation, dass sich das Amt auf den Begriff Spielplatzentwicklungsplanung verständigt habe, um sich einerseits abzugrenzen von dem nicht existierendem Produkt Spielplatzplanung und um andererseits darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Arbeit am Thema um etwas Dynamisches handelt, d.h. um etwas, das ständigen Veränderungen unterliegt. (Powerpoint-Präsentation siehe Protokollanlage)

 

Herr Klautke teilt ergänzend mit, dass der Spielplatzentwicklungsplan vorerst so weiter fortgeschrieben worden ist, wie es den Vorgaben nach dem Stand von 2008 entspricht. Zwischenzeitlich liegt nun jedoch eine andere Datengrundlage vor, denn seit zwei Jahren verfüge man über Datengrundlagen aus dem Programm ISIS und arbeite mit Daten der Sozialraumorientierung (SRO).

Nun müsse man entscheiden, wie und welche Maßnahmen man durchführen könne, denn der Bezirk Mitte habe nur begrenzte finanzielle Mittel und darüber hinaus auch nur begrenzt Flächen zur Verfügung. Er betont, dass sein Amt Daten entsprechend kontinuierlich in die Spielplatzentwicklungsplanung einarbeitet und auch bestimmte Vorstellungen entwickelt, wie manches anders dargestellt werden könnte. Das sei im Moment noch nicht spruchreif, er könne sich jedoch vorstellen, dem Ausschuss in einem Jahr erneut zu berichten, zu welche Überlegungen/Ergebnissen man gekommen sei.

 

Herr Draeger fragt speziell die Spielplatzsituation von privaten Spielplätzen im OT Tiergarten nach.

  • Antwort: Da es im OT TG einen sehr hohen Altbaubestand gibt, meinen viele Eigentümer, dass sie Bestandsschutz haben. So gäbe es in Moabit zahlreiche Häuser mit vier Hinterhöfen, wo kein Platz für einen Spielplatz vorhanden ist. Das Umwelt- und Naturschutzamt möchte aber im Rahmen der Neuorientierung der Spielplatzentwicklungsplanung ein Konzept für Maßnahmen entwickeln, um kooperativ mit den Eigentümern die Spielplatzsituation im privaten Bereich zu verbessern. Darüber, evtl. schon über erste Ergebnisse, soll auch in einem Jahr berichtet werden.

Herr Draeger fragt nach, wo man Druck ausüben müsse, damit jeder Bauherr ausreichend Quadratmeter Spielfläche zur Verfügung stellt?

  • Antwort: In der Bauordnung ist festgelegt, wenn der Eigentümer ein Wohnhaus baut, muss er schon ab der 6. Wohneinheit eine Spielfläche (4 qm Netto) zur Verfügung stellen.

Herr Draeger fragt nach, wann eine Spielstraße eine Spielstraße sei, und wer entscheidet das?

  • Antwort: Der Begriff stammt noch aus den 70er Jahren. Das Verkehrszeichen sagt aus, dass Fußgänger/-innen und Kinder dort Vorrang haben. Autofahrer dürfen nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Polizeibehörde setzt eine Straße als Spielstraße fest. Der Bezirk hat keinen Einfluss darauf.

Herr Draeger fragt nach, ob es noch zutreffe, dass pro Einwohner/-in 1 qm Spielplatzfläche nach dem Spielplatzflächenplan des Landes erforderlich seien?

  • Antwort: Das Kinderspielplatzgesetz ist von 1979. Eine Novellierung gab es 2003, nach der nach wie vor 1 m²/Einwohner (netto) die Grundlage für die Bemessung des Bedarfs an öffentlicher Spielplatzfläche ist


Des Weiteren wird mitgeteilt, dass man bestrebt sei, generationsübergreifende Spielplätze zu bauen, da die Gesellschaft immer älter werde. Ein entsprechendes Modellvorhaben wurde am Nauener Platz umgesetzt.

 

Herr Schepke regt eine Aktualisierung der privat geprüften Spielplätze an.

Herr Haase teilt mit, dass sein Amt daran arbeitet. Man möchte versuchen, bestimmte Projekte zu initiieren - über QM oder andere Partner, um an die Eigentümer heranzukommen.

 

Herr Dr. Pathe erfragt den Unterschied von Spielplätzen für jüngere und ältere Kinder.

Herr Haase teilt mit, dass es Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Spielplätzen gibt. Die Bauordnung sieht vor, dass bei bis zu 75 Wohneinheiten ein Spielplatz für kleinere Kinder geeignet sein muss.

 

Frau Neubert möchte wissen, welche Mittel zur Verfügung stehen, um Spielplätze zu ertüchtigen?

 

Herr Haase teilt mit, dass man pro geplanten Quadratmeter Spielplatzfläche mit 90,00 ? (netto) rechnen müsse. Neubau und Ertüchtigung von öffentlichen Spielplätzen ist aber nicht Aufgabe des Umwelt- und Naturschutzamtes.

Für die Komplettierung der Untersuchungen im privaten Bereich (Spielplatzentwicklungsplanung) müsse mit einer Summe von mindestens 8.000 ? gerechnet werden. Nach dem letzten Doppelhaushalt standen dem Umwelt- und Naturschutzamt pro Jahr insgesamt nur ca. 15.000 ? zur Verfügung. Davon zum Beispiel eine Summe von 8.000 ? für solche Untersuchungen herauszunehmen, sei unmöglich

 

Frau Hoff dankt Herrn Haase für die Vorstellung seines Berichts und für die Beantwortung der gestellten Fragen.

 
 

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