Auszug - Konsequent Kindergesundheit fördern: Gesundes, attraktives Verpflegungsangebot am Schulkiosk und in Schul-Snackautomaten fördern  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 6.2
Gremium: Schule Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 13.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:40 - 20:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1192/IV Konsequent Kindergesundheit fördern: Gesundes, attraktives Verpflegungsangebot am Schulkiosk und in Schul-Snackautomaten fördern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Briest Urbatsch Weber Fraktion der SPD Mahr Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
 
Wortprotokoll

Nach einhergehender Diskussion bringt die Fraktion DIE LINKE einen geänderten Text ein, der wie folgt lautet:

"Das Bezirksamt wird ersucht, in Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Schulkonferenz der jeweiligen Schule nach § 76 des Berliner Schulgesetzes, neu abzuschließende Pachtverträge mit Betreibern von Schulkiosken und Snackautomaten an Schulen und in Jugendfreizeiteinrichtungen nur noch unter der Bedingung abzuschließen, dass sich der Pächter verpflichtet, neben Süßigkeiten und Softdrinks, auch "gesunde" Alternativen (wie frisch zubereiteter Obstsalat, oder Rohkost-Salate, Joghurt, Studentenfutter, Müsli, belegte Vollkornbrötchen, Mineralwasser,  Saftschorlen, Milch etc.) anzubieten. Der Pächter verpflichtet sich dabei, diese ernährungsphysiologisch vorteilhaften Lebensmittel attraktiv (guter Geruch, gutes Aussehen, kindgerecht) in den Auslagen zu präsentieren.  Die gesunden Angebote sollten dabei im Verhältnis erheblich preisgünstiger sein, als die angebotenen Süßigkeiten und Softdrinks (Berücksichtigung bei der Preiskalkulation, bei höheren Preisen Pflicht zur Vorlage einer nachvollziehbaren Kostenkalkulation) Darüber hinaus sollen im Sortiment regionale und faire trade gehnadelte Produkte enthalten sein.

Begründung:
Nach § 76 (2) des Berliner Schulgesetzes entscheidet die Schulkonferenz mit einfacher Mehrheit u. a. über "das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zugelassener gewerblicher Tätigkeit...". Nach § 76 (3) ist die Schulkonferenz anzuhören, u. a. "zur Ausgestaltung des Essensangebots an der Schule." Die Rechte der Schulkonferenz sollten durch die BVV und das Bezirksamt respektiert werden. Nur wenn die Schulkonferenz der jeweiligen Schule zustimmt, sind entsprechende Vertragsabschlüsse, wie in der vorliegenden BE angestrebt, zulässig."

 

Der Ausschuss für Schule empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des geänderten Textes [14 Ja-Stimmen (SPD, Bü90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE, Piraten), 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen].

 
 

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