Auszug - Aktueller Stand zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum BE: Bezirksamt
Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass sich heute das Bezirksamt erneut mit diesem Thema auseinander gesetzt habe. Anschließend verliest er eine Pressemitteilung dazu. Das Bezirksamt Mitte wird in den anderen 11 Bezirken bis auf Weiteres keine Angebote für eine zentralisierte Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots durch das Bezirksamt Mitte machen. Die vorliegenden Unterlagen, Absprachen und Überlegungen sind für das Bezirksamt Mitte nicht ausreichend, um eine notwendige, belastbare und verantwortungsvolle Abschätzung der Risiken und Chancen einer zentralisierten Umsetzung des Gesetzes im Bezirk Mitte durchführen zu können. So sind für den Bezirk trotz der Zusagen des Senats für Finanzen zur Basiskorrektur von Personal und Sachkosten die finanziellen Risiken, wie die der Gerichtskosten weiterhin erheblich. Auch das Zusammenwirken zwischen Baurecht, Genehmigungsverfahren und denen des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes ist noch unklar. Vor diesem Hintergrund sind die vermuteten Synergieeffekte bei einer zentralisierten Aufgabenentwicklung nicht ausreichend. Das Bezirksamt Mitte wird daher im Rahmen von zwei bis Ende 2015 befristeten Beschäftigungsoptionen sowie zwei Überhangkräften das Zweckentfremdungsverbotsgesetz umzusetzen versuchen. In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, den 11 Bezirken wird sich das Bezirksamt um einen einheitlichen Umgang mit den vielen noch ungeklärten inhaltlichen Fragestellungen bemühen. Des Weiteren wird das Bezirksamt gegenüber dem Senat auf eine vollständige Basiskorrektur aller unvermeidlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Zweckentfremdungsverbots drängen.
Mit heutigem Stand liegen dem Bezirksamt Mitte 142 Anzeigen einer Ferienwohnung vor, 3 Anzeigen einer Gästewohnung, 24 Anzeigen Wohnungsleerstand, 29 Anzeigen wurden wegen fehlender Zuständigkeit an andere Stellen weiter geleitet.
Frau BD Dr. Ernst (SPD) berichtet von leer stehenden Wohnungen, die auf Zeit vermietet werden und möchte wissen, ob diese Wohnungen auch unter dem Zweckentfremdungsverbot laufen. Herr von Dassel teilt mit, dass das Zweckentfremdungsverbotsgesetz davon ausgehe, dass alle mehrfachen Vermietungen über einen gewissen Zeitraum eine Zweckentfremdung sind, sofern sie kürzer als 2 Monate sind. Diese Frage müsse man im Verwaltungsalltag klären.
Herr BV Radloff-Gleitze erfragt, ob es ähnlich hohe Zahlen in anderen Bezirken gäbe? Herr von Dassel teilt mit, dass die von ihm vorgetragenen Zahlen vom Vortag 10.00 Uhr seien. In anderen Bezirken gäbe es nicht so viele Meldungen auf Anzeigen für Zweckentfremdung, wie in Mitte. Eine erste Bilanz könne man nach 3 Monaten ziehen. Man müsse auch unterscheiden, ob die Bezirke mit ihren Pauschalangaben auch gleich zählen.
Abschließend bemerkt Herr von Dassel, dass der Bezirk Mitte das Personal, welches der Senat zugemessen habe, einsetzen werde. Das wurde um 2 Personen aus dem Personalüberhang aufgestockt.
Der Vorsitzende, Herr Lüthke, bezieht sich auf die verlesene Pressemitteilung und fragt nach, ob das eine abschließende Entscheidung sei und ob das Bezirksamt der Auffassung sei, dass der Hauptausschuss damit abschließend beteiligt sei?
Herr BV Bertermann (Grüne) meint, dass man jetzt handeln sollte und dass die anderen Bezirke sich auf den Weg machen müssen, das Gesetz um zu setzen. Er fragt nach, ob eine Personalanhebung die KLR belasten würde? Herr von Dassel meint, dass man das abwarten müsse. KLR sei noch unklar, weil noch nicht klar sei, welche Mengen gezählt werden. Klar sei aber, habe man mehr Personalkosten, müsse man mehr Mengen produzieren. |
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