Auszug - Veranstaltungen auf dem Wasser bekanntmachen!
Die SPD begründet ihren Antrag. Anwohner der Spree seien im Bezirk Mitte vermehrt damit konfrontiert, dass auf den Oberdecks von Dampfern nächtliche Parties gefeiert werden. Dies betreffe viele Menschen in Mitte, die so durch Musik einer Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Erkundigungen, ob die Veranstaltung auf dem Wasser angemeldet ist, könnten die Bürger nur bei der Wasserschutzpolizei einholen. Das Ordnungsamt sei aber dafür nicht zuständig. Entsprechend greife es nicht ein, wenn Bürger sich belästigt fühlen und informiere diese auch nicht im Vorfeld. Wünschenswert wäre es deshalb, dass das BA auf seiner Homepage solche Veranstaltungen veröffentlicht. Auf Nachfrage verweist die SPD auf zahlreiche Vorfälle (ungefähr 30) während der Sommermonate. Es kommt eine Nachfrage, ob sich die Lärmbelästigung für die Bürger verringere, wenn die entsprechenden Veranstaltungen auf der Internetseite des BA Mitte angekündigt würden. Grüne: Mit dem Antrag sei auch die Frage verbunden, ob das BA überhaupt Kenntnis von den Veranstaltungen erhält. Möglicherweise müsse das BA für die Umsetzung des Antrags regelmäßig bei der Wasserschutzpolizei Informationen einholen, ob Veranstaltungen genehmigt wurden. Die Bürger sollten einschätzen können, wie lang die Lärmbelästigung bei Ihnen um die Ecke dauert. SPD: Soweit es bekannt sei, greife auf den Berliner Gewässern entweder das Landeswasserschutzgesetz oder das Bundeswasserschutzgesetz. Bei Landes- oder Bundesbehörden müssten die entspr. Rahmengesetze recherchiert werden. In Kooperation mit diesen Behörden könnte das BA die Termine genehmigter Veranstaltungen veröffentlichen, damit sich die Anwohner ggf. darauf einstellen. SPD (Antragssteller): Veranstaltungen würden sonst vom BA bzw. vom Ordnungsamt genehmigt. Das Bezirksamt solle sich für eine Absetzung des Lärmpegels einsetzen. Hier gehe es um landespolitische Fragen deren Mitgestaltung durchaus realistisch ist. DIE LINKE: Ist das der richtige Ort, um in dieser Frage zu entscheiden? SPD: Es gehe nicht um Zuständigkeiten, sondern darum, dass der Bürger durch Transparenz Kenntnis erlangen kann. Dr. Hanke: Vermutet, dass das Bundesamt oder die entsprechende Landesbehörde hier zuständig sind und dass das Schifffahrtsamt solche Veranstaltungen genehmigt, da es auch entscheide, wer an welcher Stelle die Gewässer befahren bzw. anlegen darf. Möglicherweise sei schon wieder die Landesbehörde für Lärmemissionen zuständig. Er könne sich nicht vorstellen, dass das Schifffahrtsamt für Veranstaltungen zuständig ist. Es müsste recherchiert werden, ob die Zuständigkeit bei einer Landesbehörde oder im Bezirk liegt. Er verstünde das Anliegen der betroffenen Bürger grundsätzlich, könne aber derzeit nicht mehr Angaben zur Zuständigkeit machen. Es wird die Anregung ausgesprochen, dass bis zur nächsten Ausschusssitzung die 1 Zuständigkeiten recherchiert werden. SPD: Ist nicht sicher, ob der Ausschuss für Transparenz und Bürgerbeteiligung vollständig für dieses Thema zuständig ist. Selbstverständlich solle der Bürger im Sinne der Transparenz auf solche Veranstaltungen hingewiesen werden. Zuständigkeiten seien nicht der Gegenstand dieses Antrags. Piraten: Schlägt vor, dass alle Veranstaltungen in Mitte in das Konzept einbezogen werden und so eine hilfreiche Übersicht für interessierte Bürger entsteht, die Veranstaltungen besuchen möchten. SPD: Möchte vor allem deutlich machen, dass die Veranstaltungen auf dem Wasser bisher eine Grauzone darstellten. Alle anderen Veranstaltungen würden bereits über das Ordnungsamt erfasst. Offenbar bestehe für die Veranstaltungen auf dem Wasser im Bezirk bisher keine Zuständigkeit. Dr. Hanke: Finde eine Veranstaltung auf einer Bühne im Wasser statt, z.B. Feuerwerk oder Theateraufführung, wird der Bezirk sicher informiert oder beteiligt. Für ein Partyschiff werde keine Veranstaltung offiziell genehmigt. Wenn die BVG mit ihrer Parteistraßenbahn durch Mitte fahre, beantrage sie ebenfalls keine Genehmigung für eine Veranstaltung. Die Abstimmung wird auf die nächste Sitzug verschoben. Die Ausschussmitglieder einigen sich, die Drucksache zu vertagen. |
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