Auszug - Veranstaltungen auf dem Wasser bekanntmachen!  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Transparenz und Bürgerbeteiligung
TOP: Ö 7.3
Gremium: Transparenz und Bürgerbeteiligung Beschlussart: vertagt
Datum: Mo, 07.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0527/IV Veranstaltungen auf dem Wasser bekanntmachen!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Mahr Vierhufe 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Nach eingehender Diskussion einigen sich Ausschussmitglieder die Drucksache zu vertagen

Die SPD begründet ihren Antrag. Anwohner der Spree seien im Bezirk Mitte vermehrt

damit konfrontiert, dass auf den Oberdecks von Dampfern nächtliche Parties gefeiert

werden. Dies betreffe viele Menschen in Mitte, die so durch Musik einer Lärmbelästigung

ausgesetzt sind. Erkundigungen, ob die Veranstaltung auf dem Wasser angemeldet ist,

könnten die Bürger nur bei der Wasserschutzpolizei einholen. Das Ordnungsamt sei aber

dafür nicht zuständig. Entsprechend greife es nicht ein, wenn Bürger sich belästigt fühlen

und informiere diese auch nicht im Vorfeld. Wünschenswert wäre es deshalb, dass das

BA auf seiner Homepage solche Veranstaltungen veröffentlicht. Auf Nachfrage verweist

die SPD auf zahlreiche Vorfälle (ungefähr 30) während der Sommermonate.

Es kommt eine Nachfrage, ob sich die Lärmbelästigung für die Bürger verringere, wenn

die entsprechenden Veranstaltungen auf der Internetseite des BA Mitte angekündigt

würden.

Grüne: Mit dem Antrag sei auch die Frage verbunden, ob das BA überhaupt Kenntnis von

den Veranstaltungen erhält. Möglicherweise müsse das BA für die Umsetzung des

Antrags regelmäßig bei der Wasserschutzpolizei Informationen einholen, ob

Veranstaltungen genehmigt wurden. Die Bürger sollten einschätzen können, wie lang die

Lärmbelästigung bei Ihnen um die Ecke dauert.

SPD: Soweit es bekannt sei, greife auf den Berliner Gewässern entweder das

Landeswasserschutzgesetz oder das Bundeswasserschutzgesetz. Bei Landes- oder

Bundesbehörden müssten die entspr. Rahmengesetze recherchiert werden. In

Kooperation mit diesen Behörden könnte das BA die Termine genehmigter

Veranstaltungen veröffentlichen, damit sich die Anwohner ggf. darauf einstellen.

SPD (Antragssteller): Veranstaltungen würden sonst vom BA bzw. vom Ordnungsamt

genehmigt. Das Bezirksamt solle sich für eine Absetzung des Lärmpegels einsetzen. Hier

gehe es um landespolitische Fragen deren Mitgestaltung durchaus realistisch ist.

DIE LINKE: Ist das der richtige Ort, um in dieser Frage zu entscheiden?

SPD: Es gehe nicht um Zuständigkeiten, sondern darum, dass der Bürger durch

Transparenz Kenntnis erlangen kann.

Dr. Hanke: Vermutet, dass das Bundesamt oder die entsprechende Landesbehörde hier

zuständig sind und dass das Schifffahrtsamt solche Veranstaltungen genehmigt, da es

auch entscheide, wer an welcher Stelle die Gewässer befahren bzw. anlegen darf.

Möglicherweise sei schon wieder die Landesbehörde für Lärmemissionen zuständig. Er

könne sich nicht vorstellen, dass das Schifffahrtsamt für Veranstaltungen zuständig ist. Es

müsste recherchiert werden, ob die Zuständigkeit bei einer Landesbehörde oder im

Bezirk liegt. Er verstünde das Anliegen der betroffenen Bürger grundsätzlich, könne aber

derzeit nicht mehr Angaben zur Zuständigkeit machen.

Es wird die Anregung ausgesprochen, dass bis zur nächsten Ausschusssitzung die

1

Zuständigkeiten recherchiert werden.

SPD: Ist nicht sicher, ob der Ausschuss für Transparenz und Bürgerbeteiligung

vollständig für dieses Thema zuständig ist. Selbstverständlich solle der Bürger im Sinne

der Transparenz auf solche Veranstaltungen hingewiesen werden. Zuständigkeiten seien

nicht der Gegenstand dieses Antrags.

Piraten: Schlägt vor, dass alle Veranstaltungen in Mitte in das Konzept einbezogen

werden und so eine hilfreiche Übersicht für interessierte Bürger entsteht, die

Veranstaltungen besuchen möchten.

SPD: Möchte vor allem deutlich machen, dass die Veranstaltungen auf dem Wasser

bisher eine Grauzone darstellten. Alle anderen Veranstaltungen würden bereits über das

Ordnungsamt erfasst. Offenbar bestehe für die Veranstaltungen auf dem Wasser im

Bezirk bisher keine Zuständigkeit.

Dr. Hanke: Finde eine Veranstaltung auf einer Bühne im Wasser statt, z.B. Feuerwerk

oder Theateraufführung, wird der Bezirk sicher informiert oder beteiligt. Für ein Partyschiff

werde keine Veranstaltung offiziell genehmigt. Wenn die BVG mit ihrer Parteistraßenbahn

durch Mitte fahre, beantrage sie ebenfalls keine Genehmigung für eine Veranstaltung.

Die Abstimmung wird auf die nächste Sitzug verschoben.

Die Ausschussmitglieder einigen sich, die Drucksache zu vertagen.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen