Auszug - Darstellung der aktuellen Budgetentwicklung und der Auswirkung der geplanten Einsparungen auf das Budget des Amtes für Weiterbildung und Kultur  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz
TOP: Ö 1.1
Gremium: Bildung, Kultur und Umweltschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 14.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Frau Weißler führt eingangs aus, dass das Amt für Weiterbildung und Kultur wie alle anderen Ämter auch in den Ausgabepositionen A 05 und A 09 Einsparungen von 22,85 % vornehmen musste

Frau Weißler führt eingangs aus, dass das Amt für Weiterbildung und Kultur wie alle anderen Ämter auch in den Ausgabepositionen A 05 und A 09 Einsparungen von 22,85 % vornehmen musste. Diese pauschalen Kürzungen erfolgten, da für alle zwingend, ohne Berücksichtigung fachlicher Erfordernisse. Für das Bibliotheksamt bedeutete die Kürzung um 22,85 % eine Minderung des Medienetats um 79.000 ?. Gleichzeitig wurde der ursprüngliche Ansatz im Titel 523 06 (Medienetat) in Kapitel 3723 in Höhe von 485.000 ? um weitere 100.000 ? gekürzt und liegt nunmehr bei einem Ansatz von 309.000 ?. Frau Weißler weist darauf hin, dass mit dieser doppelten Kürzung des Medienetats um insgesamt 36,3 % davon auszugehen ist, dass sich aller Voraussicht nach ein neues strukturelles Defizit aufbauen wird und aus einem Budgetierungsgewinner, dessen Gewinne ausschließlich in andere Bereiche des Bezirkshaushalts fließen, mittelfristig ein weiterer Budgetierungsverlierer werden wird.
Sie bittet Herrn Arndt, den Haushaltsergänzungsplan 2013 und dessen Folgen für das Amt für Weiterbildung und Kultur im Einzelnen vorzustellen.

Die PP-Präsentation "Haushaltsergänzungsplan 2013 und die Folgen für das Amt für Weiterbildung und Kultur" wird an alle Ausschussmitglieder verteilt.

 

Frau Hoff dankt Herrn Arndt für die Darlegungen und bittet um Wortmeldungen.

Herr Dr. Burholdt bezieht sich auf das ausgewiesene Minus im Bereich Kultur, das ja zu einem Großteil durch das ATZE Kinder- und Musiktheater verursacht wird. Er betont, die Angebote von ATZE aus eigener Anschauung sehr zu schätzen, gleichwohl habe er bei seinen Theaterbesuchen dort ein halbvolles Haus vorgefunden. Er fragt, was, unabhängig von der Auslastung des Hauses, unternommen wird, um dieses Defizit künftig zu verringern bzw. ganz zu vermeiden.

 

Frau Weißler antwortet, dass es eine politische Entscheidung war, das ATZE Kinder- und Musiktheater als Kooperationspartner des Bezirks haben zu wollen. Sie halte diese politische Entscheidung nach wie vor für richtig, da ATZE ein starker Partner für den Bezirk, vor allem im Bildungsverbund Parkviertel ist.
Gleichwohl sieht auch sie das Dilemma, dass sich die sehr gute Arbeit, die ATZE im Kinder- und Jugendbereich leistet, nicht finanziell positiv für den FB Kultur niederschlägt, da die Angebote von ATZE eben kein budgetiertes Produkt sind. Insofern gibt es seit geraumer Zeit Bemühungen, ATZE in eine andere Trägerschaft zu überführen. Gespräche, die es diesbezüglich mit der GSE gegeben hat, sind jedoch vorerst zum Erliegen gekommen, da sich herausgestellt hat, dass das Dach vom Beckmann-Saal undicht ist und saniert werden muss.
Sie betont, dass auch andere Bezirke vergleichbare Einrichtungen haben, die die Budgetierungsergebnisse belasten, nichtsdestotrotz aber erfüllen diese Einrichtungen - wie ATZE auch - wichtige Funktionen im Kulturbereich der Bezirke. Insofern muss hier eine gesamtstädtische Lösung für solche Einrichtungen gefunden werden. Die Senatskanzlei/Kultur steht einer solchen Lösung inzwischen im Grundsatz nicht mehr ablehnend gegenüber.

 

Herr Schwanhäußer stellt fest, dass die Leistungen von ATZE  für den Kinder- und Jugendbereich im Bezirk und darüber hinaus unstrittig sind. Aber dennoch belastet die Einrichtung den Kulturetat negativ, und zwar im sechsstelligen Bereich. Ein undichtes Dach könne seines Erachtens jetzt kein Grund sein, um die Suche nach einer anderen Trägerschaft von ATZE einzustellen.

 

Herr Arndt erläutert zur Frage einer Abgabe des Max-Beckmann-Saals und des ATZE-Kinder- und Jugendtheaters an möglicherweise die Senatskanzlei/ Kultur oder die GSE, dass derzeit aufgrund der begonnenen energetischen Sanierung aus Fördermitteln "Aktive Zentren" in Höhe von knapp 2.5 Mio. EUR eine Vermögensübertragung des Saals von SenStadt nicht befürwortet wird. Eine Vermögensübertragung an wen auch immer würde im ungünstigsten Fall zu einem Abbruch der Baumaßnahme führen. Zudem sind im Rahmen der Bauarbeiten weitere Schäden am Dach festgestellt worden, die eine ergänzende BPU zur Folge hatten und einen Kostenanstieg beinhalten. Auch hierfür sollen ausschließlich Mittel aus "Aktive Zentren" genutzt werden, jedoch mit der Folgewirkung einer zeitlichen Streckung der Gesamtmaßnahme. Bereits in den Vorjahren ist durch LOTTO-Mittel der Innenbereich des Theaters umgebaut worden, z.B. um eine Studiobühne einbauen zu können, die Bühnentechnik zu erneuern und die Aufenthaltsqualität zu verbessern. Für alle förderfinanzierten Fälle gelten Bindungsfristen von mehreren Jahren, die bei einer angedachten Vermögensübertragung zu berücksichtigen sind.

Auch handelt es sich bei dem ATZE-Kinder- und Jugendtheater, worauf Frau Weißler schon verwiesen hat, nicht um ein Novum einer Spielstätte im bezirklichen Fachvermögen, das über die Bezirksgrenzen hinaus besucht wird. Andere Bezirke verfügen ebenfalls über ähnliche kulturelle Einrichtungen, die eine gesamtstädtische Aufgabe erfüllen, beispielhaft sind das Haus am Waldsee (Steglitz-Zehlendorf), das Atelierhaus Kyffhäuserstraße (Tempelhof-Schöneberg), der Saalbau Kreuzberg oder auch der Ernst-Reuter-Saal (Reinickendorf) genannt.
Bezug nehmend auf die Feststellung von Herrn Dr. Burholdt zur Auslastung des Max-Beckmann-Saals erklärt er, dass die durchschnittliche Auslastung bei Veranstaltungen von ATZE bei ca. 70-80 % liegt, eine exakte Zahl könne er jetzt nicht ad hoc nennen.

Die Vorsitzende bezieht sich noch einmal auf die Absenkung des Medienetats um insgesamt 179,000 ? und die daraus resultierenden Folgen. Sie unterbreitet den Vorschlag, im Hinblick auf die abschließenden Sitzungen des Hauptausschusses zum Entwurf des Ergänzungsplans 2013 in der kommenden Woche als Fachausschuss einen Antrag zu verabschieden, der die Rücknahme der zusätzlichen Kürzung des Medienetats um 100.000 ? zum Inhalt hat. Sie verteilt dazu einen Antragsentwurf als Tischvorlage und unterbricht die Sitzung zum Lesen für 3 Minuten. Der Antragsentwurf lautet wie folgt:

Das Bezirksamt wird gebeten, die aus haushaltspolitischer Sicht kontraproduktive Kürzung des Medienetats für Bibliotheken um 100.000 Euro im Ergänzungsplan 2013 zurückzunehmen.

Begründung:

Die Bibliotheken sind einer der ganz wenigen Bereiche im Bezirk Mitte, die hohe Budgetierungsgewinne erzielen. Diese Gewinne fließen ausschließlich in andere, defizitäre Bereiche des Bezirkes und stützen diese finanziell bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (u.a. die Jugendarbeit, die extrem unterfinanziert ist). Eine Kürzung des Medienetats um 100.000 Euro zzgl. der für alle Ressorts geltenden Kürzung um 22,85 % vom dann noch verbleibenden Medienetat (309.000 T? gegenüber vorher 485.000 T?) führt in Summe zu dessen 36,3 %igen Kürzung und wird perspektivisch aus dem jetzigen Budgetierungsgewinner Bibliotheken einen weiteren Budgetierungsverlierer des Bezirks machen. Der Budgetverlust über 10 Jahre betrachtet beträgt auf dieser Basis rein rechnerisch rd. 1,4 Mio. Euro. Damit sind für den Haushaltsnotlagebezirk doppelte Verluste vorprogrammiert.

 

Nach Wiedereintritt in die TO bittet die Vorsitzende die Fraktionen um ein Feedback zum Antragsentwurf. Herr Schug bedauert, dass es zu solchen Einschnitten im Medienetat kommen soll, allerdings haben er und einige andere Fraktionsmitglieder der SPD in dieser Frage keine Mehrheit in der Fraktion erzielen können. Den Antrag kann die SPD demzufolge nicht unterstützen. Herr Dr. Burholdt signalisiert auch für die Fraktion der CDU keine Unterstützung des Antrages. Herr Ahma erklärt für die Fraktion der Grünen Zustimmung zum Antrag, Frau Hoff für die Fraktion DIE LNKE.

Damit ist klar, dass der Antrag keine Mehrheit im Ausschuss findet, er wird von der Vorsitzenden deshalb nicht extra zur Abstimmung gebracht. Sie wird jedoch gebeten, namens des Fachausschusses auf der Grundlage des vorliegenden Antragstextes an die Mitglieder des Hauptausschusses eine fachliche Stellungnahme zur Absenkung des Medienetats zu geben. Frau Hoff sagt dies zu und wird die fachliche Stellungnahme bis Freitag den Ausschussmitgliedern zusenden.

 

Die Debatte zum Entwurf des Ergänzungsplans 2013 für die Kapitel des Amtes für Weiterbildung und Kultur ist damit abgeschlossen. Frau Weißler bittet Herrn Baumgart, in Vertretung für den kommissarischen Leiter des Amtes für Umwelt und Naturschutz, um entsprechende Ausführungen zum Kapitel 4710 (Umwelt- und Naturschutzamt).

 

Herr Baumgart führt aus: Für das Umwelt- und Naturschutzamt ist für das Jahr 2012 ein positives Budgetergebnis zu erwarten, nach der Vergleichsberichterstattung für den Zeitraum Januar bis September 2012 kann zum 30.09.2012 ein Gewinn von ca. 108.000 ? vorgewiesen werden.

Bezüglich der Auswirkungen des Ergänzungsplans 2013 auf das Budgetergebnis für 2013 ist davon auszugehen, dass die Kürzungen im Personalbereich (Kapitel 422 01 - Bezüge der planmäßigen Beamten/Beamtinnen, Kapitel 428 01 Entgelte der planmäßigen Tarifbeschäftigten) erheblich sein werden.

Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur eine globale Einschätzung abgegeben werden kann, ist zu befürchten, dass die mit den Kürzungen verbundenen Veränderungen des den Gewinn erwirtschaftenden Personalbestands dazu führen werden, dass eine Reduzierung des Gewinns bis hin zu einem negativen Budgetergebnis die Folge sein wird.

Die Kürzungen im Personalbereich, insbesondere die ausbleibende zeitnahe Besetzung der Amtsleiterstelle, haben auch im Hinblick auf Aufgabenerfüllung, Arbeitsorganisation, Belastung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter die schwerwiegendsten Folgen.

Es ist festzustellen, dass eine sachkundige Vertretung, zum Beispiel bei Aufgaben der sog. Internen Dienste (u.a. Aufstellung von Haushaltsplänen), nicht mehr gewährleistet ist.

Themen wie Klimaschutz oder Umweltgerechtigkeit - hier hat sich das Umwelt- und Naturschutzamt in den letzten Jahren maßgeblich engagiert - offensiv zu bearbeiten, vorausschauend landschaftsplanerische Zielstellungen zu formulieren und in Planungen des Bezirks einzubringen, wird nicht mehr möglich sein.

Verschärfend kommt hinzu, dass auch die Mittel für Gutachten (Titel  526 10) so gering veranschlagt sind, dass über die Vergabe von Gutachten kein Ausgleich erfolgen kann.

 

Die Ansätze in den übrigen Kapiteln, die vom Ergänzungsplan betroffen sind, ermöglichen es voraussichtlich, die Arbeitsfähigkeit des Amtes aufrechtzuerhalten.

 
 

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