Auszug - Anonymisierte Bewerbungen BE Fraktion Piraten
Das Bericht von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Pilotprojekt zu anonymisierten Bewerbung) stellt Herr Radloff-Gleitze den Fraktionen als Tischvorlage zur Verfügung.
Anschließend teilt Herr BV Kriesel mit, dass in den USA, Großbritannien und in Canada das Verfahren der anonymisierten Bewerbung die gängige Praxis ist.
Bei der anonymisierten Bewerbung werden diverse Merkmale (z.B. Name, Geschlecht, Behinderung, Foto, Familienstand) nicht aufgeführt/beigefügt, um die Motivation der Bewerber zu erhöhen. Jedoch ist vorgesehen, dass der Schulabschluss benannt wird, aber nicht wo und wann der jeweilige Abschluss erlangt wurde.
An einem Modellprojekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, welches im Jahre 2010 entstand, haben sich acht Organisationen beteiligt. 8550 Bewerbungen wurden anonymisiert. Davon wurden 1293 Personen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Seitens der Personalverantwortlichen hat das Fehlen der persönlichen Angaben in den Bewerbungsunterlagen keine Schwierigkeiten dargestellt.
Die Einschätzung der Bewerber legen folgende Zahlen zur Grunde
Herr BzStR Dr. Hanke teilt mit, dass evtl. durch Gesetzgebungen auch im öffentlichen Dienst eine Regelung der anonymisierten Bewerbungsverfahren eingeführt werden kann. Der Bewerberauswahl im öffentlichen Dienst sei diskriminierungsresistent. Frauen oder Menschen mit Migrationhintergrund werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.
Das große Problem hingegen sei in der freien Wirtschaft, welches auch die OECD-Studie und andere Untersuchungen wiedergeben. Der OECD-Bericht hat offenbart, dass Menschen mit Migrationhintergrund es deutlich schwieriger haben, den Ausschreibungsverfahren (Phase 1) zu überwinden und zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.
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