Auszug - Zur Unterbringung der Flüchtlinge in Mitte BE: BzStR Herr von Dassel  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 5
Gremium: Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 30.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR von Dassel stellt den Ausschussmitgliedern die aktuelle Unterbringungsliste zur Verfügung

Herr BzStR von Dassel stellt den Ausschussmitgliedern die aktuelle Unterbringungsliste zur Verfügung.

 

Herr BzStR von Dassel führt aus, dass das LAGeSo als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales für die Flüchtlinge ohne Aufenthaltesstatus zuständig ist. (Insgesamt 5000 Menschen)

 

in der Oput des Bezirksamtes sind alle nachfolgenden Personen

 

·          die sich in einem regulären Asylbewerberverfahren befinden

·          die als Flüchtlinge anerkannt wurden

·          die als Asylbewerber nicht anerkannt sind, aber aus den Gründen in Ihrer Heimat nicht abgeschoben werden können

·         oder Ihnen die Rückkehr nicht möglich ist  ( Insgesamt 3000 Menschen)

 

Das Bezirksamt Mitte ist für alle Bewerber zuständig, die zwischen dem  01.01 und dem 31.01 geboren sind. Des Weiteren ist das BA Mitte für die Flüchtlinge zuständig, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit SGB 12 oder SGB 2 I leben.

 

Mitte ist der einzige Bezirk, der regelmäßig an dem Bündnis für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge teilnimmt.

 

Die Leistungen die das BA nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt gewährt, ist eine Z- Leistung. Alles was das BA für die Asylbewerber-/ innen ausgibt, wird vom Senat zurückgezahlt und ist somit kein Kostenrisiko.

 

In folgenden Bereichen bekommt das BA keinen Ausgleich

 

·          alle Leistungen zur Hilfe zur Pflege

·          alle Leistungen im Bereich der Eingliederungshilfe

·         alle Leistungen hinsichtlich der Bestattungen 

 

Die Leistungen für die Personen die nach § 2 unter dem  Asylbewerberleistungsgesetzt fielen, waren zuvor 20 % geringer, da man kein Anreiz setzten wollte den Aufenthalt zur verlängern.  Auf Grund der Verfassungswidrigkeit hat das Bundesverfassungsgericht die Leistungen nach § 2 den Leistungen nach § 3 angepasst.

 

Unterbringung

Im Prinzip dürfen alle Asylbewerber die vom Bezirk Mitte betreut werden, sich im Rahmen der zulässigen Unterkunftskosten eine Wohnung suchen.

 

Ein Drittel von den 3000 Menschen leben in Wohnheimen, weil Sie keine geeignete Unterkunftsmöglichkeiten finden. Zwei Drittel leben in eigenen Wohnungen.

 

Asylbewerber nach § 2 und § 3 haben offiziell keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetzt. Sie bekommen jedoch fast alle Leistungen der BOT über die Regelleistungen finanziert.

 

Bis vor 2,5 Jahren hatte Berlin Mitte keine Einrichtungen in denen Asylbewerber untergebracht waren, die vom LAGeSo betreut wurden.

Fast alle Einrichtungen sind zeitlich befristet. Dies gilt ebenfalls für die Lehrter Straße 67, welches bis maximal Sommer 2013 betrieben werden soll.

Der Auszugstermin in der Turmstraße ist im Januar 2013. Im ehemaligen Kleistgymnasium in der Lewetzowstraße sind derzeit 100 Plätze die nicht belegt sind, sondern als Not Unterkunft dienen. 

 

Dem Bezirksamt sind keine akuten Probleme weder über die in der Einrichtung lebenden, noch die im Wohnumfeld lebenden Menschen bekannt.

 

Herr BV Kurt vermutet, dass die Aufteilungen in den Bezirken sehr unausgewogen ist und fragt nach, ob sich das BA für eine ausgewogenere Verteilung eingesetzt hat und wie die regionale Aufteilung ist.

 

Herr BzStR von Dassel stimmt dem zu und antwortet, dass das Bezirksamt Mitte im Bereich der Obdachlosen Menschen die meisten Plätze anbietet (Platz 3 mit 15 %).

 

Herr BzStR von Dassel führt abschließend aus, dass 700 von ca. 5000 Plätzen in Mitte vorhanden sind. „Wir verstehen nicht warum das Landesamt für Gesundheitsamt und Soziales es nicht schafft die „Last der Unterbringungen“  gleichmäßiger zu verteilen“.

 

 
 

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