Auszug - Mauerpark: - Aktueller Stand Bebauungsplanverfahren 1-64 - Entwurf Städtebaulicher Vertrag BE: Bezirksamt Mitte, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt  

 
 
10. öffentliche/außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:13 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Zur Beginn der Sitzung gibt Herr Bertermann anhand einer Powerpoint-Präsentation einen Einblick zur Planungsgeschichte des Mauerparks

Zur Beginn der Sitzung gibt Herr Bertermann anhand einer Powerpoint-Präsentation einen Einblick zur Planungsgeschichte des Mauerparks.

 

Herr BzStR Spallek legt anhand einer Powerpoint Präsentation den aktuellen Planungsstand zum Mauerpark dar.

 

Herr BzStR Spallek erläutert, dass nicht die  Absicht bestehe den Moritzhof zu betonieren. Der Name Kinderbauernhof Prenzlauer Berg e. V. mache bereits deutlich, auf welcher Seite der Bezirksgrenze der Kinder- Jugendbauernhof läge. Planungsrechtliche Sicherungen seien von Prenzlauer Berg vorzunehmen.

 

Die  3 Partner des städtebaulichen Vertrages  seien:

  • die Eigentümerin des Grundstückes,
  • das Land Berlin (die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung),
  • der Bezirk Mitte

 

Städtebaulicher  Vertrag:

 

Herr BzStR Spallek teilt mit, dass sich das Bezirksamt mit der Senatsverwaltung und der CA Immo ins Benehmen gesetzt hat. Der Bebauungsplan soll voraussichtlich in 12 bis 14 Monaten festsetzungsreif sein wirksam werden. Deshalb soll der städtebauliche Vertrag eine Art zeitliche Klammer bilden. Die Erwartungshaltung der Vertragspartner sei, dass alle Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag am Ende des Verfahrens in einem B-Plan-Verfahren münden. Eine, über die aktuelle Beschlusslage der BVV hinausgehende, zusätzliche Bebauung sei nicht vorgesehen und somit sei auch der Forderung der BVV Rechnung getragen. Das Bezirksamt beabsichtigt  die Bürger bzw. die Bürgerwerkstatt in die Umsetzung der Grünplanungen einzubeziehen.

 

Herr Spallek informiert, dass er sich zusammen mit Herrn Gaebler (Staatssekretär) des Angebots eines Austausches mit der Bürgerwertstatt im Bezug auf die Umsetzung der Grünplanungen angenommen hat. Die Möglichkeit die Flächen zu erwerben bzw. einen dauerhaften Verbleib zu ermöglichen sei ebenfalls gegeben. Dies solle entweder durch den direkten Erwerb der Flächen durch die Nutzer der CA Immo erfolgen oder durch einen Erbrechtbauvertrag mit den Gewerbetreibenden über einen Zeitraum von ca. 30 Jahren. Er erläutert, dass es sich um eine Privatfläche handelt. Dass Bezirksamt sei auf die Einwilligung des Eigentümers angewiesen. Der städtebauliche Vertrag diene dazu, die Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

Herr Gaebler (Staatssekretär Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) teilt mit, dass er die Rückzahlung der Mittel in Höhe von 2,3 Mio. ? an die Allianz Umweltstiftung vermeiden möchte. Daher solle bis zum Jahresende ein Grundstück von der CA Immo erworben werden um mit der Parkerweiterung um mindestens 2 ha beginnen zu können. Herr Dr. Spandau von der Allianz Umweltstiftung habe bereits mitgeteilt, dass die Rückforderung gegebenenfalls geltend gemacht und die Frist nicht verlängert würde. Er führt weiterhin aus, dass nicht die Absicht bestünde den Mauerpark zu  bebauen. Neben dem Mauerpark solle lediglich ein Gewerbegebiet als Parkfläche umgestaltet werden und um 5 ha Grünfläche, sowie2 ha parkverträgliche Gewerbenutzung erweitert werden. Diese Flächen sollen dauerhaft abgesichert werden, um auf weiteren 3,5 ha im Nordteil eine Wohnbebauung zu ermöglichen. Die CA Immo überträgt dem Land Berlin kostenfrei die Erweiterungsfläche für den Mauerpark und verpflichtet sich  Grundstücksteile für die Betreiber der parkvertraglichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Weiterhin verpflichtet sich die CA Immo, die Erschließung gemäß Beitragserschließungsgesetz herzustellen und die Kosten für den ggf. erforderlichen Neubau von bis zu 40 Kitaplätzen zu tragen.

 

Das Land Berlin verpflichtet sich

  • auf die Abwälzung des 10 %igen Eigenanteils an den Erschließungskosten auf die CA Immo zu verzichten.
  • die Kosten für geringfügige Anpassung bestehender Verkehranlagen zu übernehmen.
  • einen Teil des wirtschaftlichen Schadens der der Eigentümerin während des Planungsprozesses entstanden ist, zu erstatten.
  • die Maßnahmen zur Erweiterung des Mauerparks auf den erforderlichen Ausgleich und den Ersatzmaßnahmen anzurechnen.
  • die CA Immo verpflichtet sich zur Durchführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Gleimtunnel.

 

Das Land Berlin trägt für die genannten Beiträge an der Erschließung

  • 300.000, 00 ?  für die Anpassung von Verkehranlagen (Gleimstraße).

 

  • 1,52 Mio. ?  für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Gleimtunnel.

 

  • 1,44 Mio. ? als Ersatz von Aufwendungen der CA Immo während des über 10 Jahren andauernden Planungsprozesses.

 

Diese Kosten werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt getragen. Mit der Vereinbarung solle erreicht werden,  dass  auch zukünftig keine Bebauung stattfinden könne. Der städtebauliche Vertrag verankere außerdem als Orientierungsgrundlage das Entwicklungskonzept vom Prof. Lorenzen. Die dort vorgesehenen durchgehenden Wege und Grünverbindungen in Richtung Nord-Süd und Ost-West sollen weiterentwickelt werden. Die Vertragsparteien sollen eine nachhaltige, ökologische und ausgewogene Entwicklung mit einer sozialen Durchmischung des Gebietes anstreben. Die Wohnungen sollen in einem ausgewogenen Verhältnis durch Baugruppen, Wohnbaugesellschaften, Genossenschaften und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften  errichtet werden. Es soll ein möglichst hoher Mietanteil angestrebt werden. 

 

Fragestunde Stellungnahmen/Nachfragen Initiativen

 

Herr Funken (Stiftung Welt-Bürger-Park) führt aus, dass die Wünsche der Bürger- /innen in Hinblick auf den Mauerpark nicht berücksichtigt werden und sie  nicht in die Geschehen um den Mauerpark einbezogen werden. Er spricht sich gegen die Privatisierung der bisher gewerblich genutzten Flächen im Süden aus und hält den Verkauf der Flächen für nicht vertretbar. Eine Lösung im Sinne des  Erbprachtvertrages lehnt er ebenfalls ab.

 

Herr Krüger (Sprecher Bürgerwerkstatt Mauerpark Fertigstellen) bittet Herrn Gaebler die Aufstockung der 444. Mio. ? um einige Mio. ? zu erhöhen, damit der Betrag für den Ankauf der Flächen im Mauerpark genutzt werden könne.

 

Herr BzStR Spallek führt aus, dass die Baunutzungsverordnung bzw. ein Verwaltungsgerichtsurteil aus Neukölln in Ausnahmefällen bei entsprechender Begründung eine Bebauung mit der Geschossflächenzahlen (GFZ) größer als 1,2 zulässt.

 

Herr Bade (Bündnis für den Mauerpark) regt an,

  • bis zum Ende des Verfahrens die Bürgerwerkstatt in die Geschehnisse um den Mauerpark mit einzubeziehen.
  • den Entwurf des stättebaulichen Vertrages offenzulegen
  • die Bürgerbeteiligung fortzusetzen

 

Frau Laufing (Vertreterin Stadtteilverein Brunnenviertelverein) befürwortet im nördlichen Bereich eine moderate Bebauung und spricht sich gegen die Umsetzung der geplanten 600 Wohneinheiten aus. Sie thematisiert außerdem die Mehrbelastung der Anwohner durch entstehenden Bau- und Verkehrslärm, sowie die Lage der Baustellenzufahrt.

 

Herr Puell (Vorsitzender Freunde des Mauerparks) kritisiert die beschriebene Rückabwicklung im Mauerparkvertrag und führt aus, dass es unvorstellbar sei 5 ha Grünfläche wieder herzustellen.

 

Herr Spallek antwortet, dass Herr Gaebler und der Investor darüber nachdenken, im Zuge eines weiteren B-Planverfahrens Erschließungsmöglichkeiten zu nutzen. Es solle im nördlichen Bereich außerdem eine Erschließung per Fahrrad möglich sein.

 

Herr Gaebler  teilt mit, dass mehr Wohnungen in innerstädtischer  Lage benötigt würden,   da im Jahr 75. 000 Menschen nach Berlin zuziehen. Weiterhin führt er aus, dass je weniger dicht sich die Wohnbebauung darstelle, umso teurer sei die Bebauung. Eine gute soziale Mischung könne nur durch eine gewisse Dichte erreicht werden.

 

Fragestunde innerhalb der Stellungnahmen/Nachfragen Fraktionen

 

Fraktion Die Piraten             

Herr Lang führt aus, dass der Waldorf Kindergarten Wedding, sowie die Hugo-Heimann-Bibliothek in Mitleidenschaft gezogen würden, wenn im Mauerpark über die "Seite hinweg" gebaut wird.

 

Herr Spallek führt dazu aus, dass keine derartigen Pläne bekannt seien.

 

Fraktion Die CDU

Herr Reschke führt aus, dass der Mauerpark übernutzt sei und dies nur durch eine zeitnahe Erweiterung gelöst werden könne. Weiterhin teilt er mit, dass die vorgestellte Umsetzung verdeutliche, dass die Grüne Wand im Norden ausreichend breit genug sei. Abschließend appelliert Herr Reschke den städtebaulichen Vertrag zu veröffentlichen.

 

Fraktion Die Bündnis 90 / Die Grünen

Herr Bausch teilt mit, dass der BVV-Beschluss vom April keine ausreichende Grundlage böte, dass 58.000 qm städtebaulich verträglich seien. Weiterhin führt er aus, dass Herr BzStR die Bürgerbeteiligung weitestgehend nicht wahrgenommen habe und ein Bebauungsplan in enger Abstimmung bzw. Diskussion mit der Bürgerschaft erfolgen müsse.

 

Fraktion Die Linke

Herr Diedrich fragt nach, welche Gesamtkosten auf das Land Berlin zukämen, wenn der städtebauliche Vertrag in seinen Einzelheiten umgesetzt würde und ob das Land Berlin die Bilanzabweichungen tragen muss. Er regt an, das Geld für den Erwerb der notwendigen Flächen zu verwenden. Er fragt weiterhin nach, ob das Vermessungsamt die Wertsteigung des Grundstückes berechnet habe. Abschließend teilt er mit, dass die Fraktion Die Linke die Bebauung grundsätzlich ablehne.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Diedrich führt Herr Spallek aus, dass die Gemeinde die Kosten für das Aufstellen des B-Plans trägt. Für bis zu 250.000? soll die CA Immo für die Kosten aufkommen. Darüber hinaus trägt  das Land Berlin die Kosten. Weiterhin teilt er mit, dass zum Thema Gleimtunnel Maßnahmen umgesetzt werden sollen, die nicht primär zum Mauerpark gehören, aber im Kontext zu sehen sind (z.B. Herrichtung, Beleuchtung, Graffitibeseitigung). Das Vermessungsamt hat die Wertsteigerung des Grundstückes nicht ausgerechnet. Jedoch würde das Grundstück durch die Maßnahmen eine Wertsteigerung erfahren. Die Beiträge für die Erschließung trägt gemäß gesetzlicher Grundlage zu 90 % der Investor und zu 10 % das Land Berlin.

 

Auf eine weitere Frage von Herrn Diedrich führt Herr BzStR Spallek aus, dass die Allianz Stiftung nicht bereit ist, von der Festlegung abzuweichen, dass bis zum 31.12.2012 die Fläche um 2 ha erweitert werden muss.

 

Stellungnahmen/Nachfragen Bürger/innen

 

Auf die Nachfrage einer Anwohnerin aus der Kopenhagener Straße antwortet Herr BzStR Spallek, dass Herr Dr. Spandau (Allianz Stiftung) mitteilte, dass der Stiftungsvorstand  eine Rückzahlung nicht ausschließe.

 

Aufgrund der begrenzten Zeit können nicht alle Fragen abschließend beantwortet werden.

 
 

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