Auszug - Beratung über den Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Jahre 2012 und 2013  

 
 
8. (außerordentlichen) öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.1
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 04.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 121
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, schlägt vor, die 3 vorliegenden Anträge der Fraktion Bü90/Die Grünen unter TOP 3

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Bezirksstadtrat von Dassel für die Beantwortung der schriftlich eingereichten Fragen, die eine Verkürzung der heutigen Diskussion ermöglichen.

Der Ausschuss vereinbart auf Vorschlag des Vorsitzenden, den Haushaltsplanentwurf kapitelweise zu beraten und die drei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Anträge bei den entsprechenden Kapiteln zu beraten. Die Beschlussempfehlung zur Gesamtdrucksache wird unter TOP 3.1 erfolgen.

 

Anschließend ruft der Vorsitzende, Herr Lüthke, die einzelnen Kapitel auf und bittet um Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Zum Kapitel 3320 (Bezirksamt - Politisch-Administrativer Bereich, Geschäftsbereich 2 Soziales und Bürgerdienste) gibt es keine Wortmeldungen.

 

Zum Kapitel 3510 (Bürgerdienste) gibt es keine Wortmeldungen.

 

Zum Kapitel 3511 (Bürgeramt) gibt es keine Wortmeldungen.

 

Zum Kapitel 3512 (Standesamt) bittet Frau BV de Sielvie (SPD) den Zuwachs des Bürgeramtes im Stellenplan zu begründen.

Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass im Kopfkapitel im Bereich Bürgerdienste der Interne Dienst nicht abgebildet werden sollte. Die internen Dienstaufgaben im Bereich Bürgerdienste wurden verteilt, wie z. B. im IT-Bereich und jeder hat auch ein wenig Kosten- und Leistungsrechnung gemacht. Das sei dauerhaft kein Zustand. Deshalb wurde im Laufe der Jahre von 2011 ein/e IT-Fachverantwortliche/r im gesamten Bereich Bürgerdienste eingestellt (ein/e Mitarbeiter/in wurde innerhalb des Bezirksamtes umgesetzt). Und 2011 wurde vom Finanzamt eine Kosten- und Leistungsrechnerin beschäftigt. Deshalb gibt es hier einen Zuwachs.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) möchte wissen, ob durch eine Konzentration der Aufgaben auf zwei Mitarbeiter/innen freie Valenzen entstanden sind.

Herr von Dassel teilt mit, dass es einen Stellenaufwuchs gab. Im Bereich Bürgerdienste sind fast 170 Mitarbeiter/-innen beschäftigt. Bisher wurden Aufgaben der IT-Koordination vom Stellv. Standortleiter in Tiergarten nebenbei ausgeführt, seine eigentliche Tätigkeit habe er hierfür einschränken müssen.Im Kosten- und Leistungsrechnungsbereich mussten viele Buchungen statisch erfolgen, weil niemand kontrollierte, ob diese Buchungen auch adäquat erfolgen. Deshalb ist bei den Mitarbeitern/innen nichts weggefallen, sie haben eine Kontrollinstanz hinzubekommen, um im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung richtig zu buchen.

Herr Rauskolb weist darauf hin, dass ein Personalzuwachs im Öffentlichen Dienst nach seiner Meinung nur begründet werden kann, wenn neue Aufgaben entstehen. Angesichts der Größe der Organisationseinheit habe er eine größere Flexibilität hinsichtlich der Verteilung der Arbeit erwartet.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) fragt, ob es neue Aufgaben gab und ob es in diesem Bereich eine bemerkbare Leistungsverdichtung für die Mitarbeiter/-innen gab.

Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass sein Amt für diesen Bereich Organigramme zur Verfügung stellte und auch, wie viele Personen sich dahinter jeweils verbergen. Im Bereich Bürgerdienste sei aufgeführt, dass insgesamt kein Stellenaufwuchs zu verzeichnen sei. Anschließend gibt er Erläuterungen zum Stellenplan. Abschließend bemerkt Herr von Dassel, dass man sich die Summe aller Kapitel anschauen muss.

 

Herr BV Rauskolb möchte wissen, ob man eine Umschichtung zwischen Angestellten und Beamten vorgenommen habe. Wenn die Angestellten in einem anderen Bereich eingespart wurden und im Bürgeramt zwei Beamte neu eingestellt wurden, würde ihn nicht zufrieden stellen. Er erinnert an frühere Zeiten, wo man keinen Stab für einen Stadtrat zur Verfügung stellen wollte.

Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass der Stellenplan mit zeitlicher Verzögerung und daraus resultierend einer gewissen Unschärfe die reale Personalsituatoin wiedergebe. Der Stellenplan sei zum Teil im Rahmen des Haushaltsplans 2012/2013 korrigiert worden, aber es sei nur das korrigiert worden, weil es in den letzten Jahren so war. Man kann deshalb keine direkten Schlussfolgerungen ziehen.

 

Herr BV Rauskolb weist darauf hin, dass die Bezirksverordneten für den Beschluss eines Haushalts einen Stellenplan benötigen, der die Realität abbilde.

Herr BzStR von Dassel antwortet, dass der Stellenplan den IST-Zustand zum 15.03.2012 abbildet, aber nicht die danach erfolgten Veränderungen.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet den Antrag zum Kapitel 3512 (siehe Anlage).

 

Frau BV de Sielvie (SPD) dankt für die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die sie zum Haushalt stellten. Innerhalb der Fraktion der SPD ist die Meinungsbildung zu den Themenbereichen noch nicht abgeschlossen, daher wird sich die Fraktion bei den vorgelegten Anträgen in der heutigen Sitzung enthalten, aber bis zur Sitzung des Hauptausschusses entscheiden. Frau de Sielvie bezieht sich auf den Antragstext: Der u. a. die vom Bezirksamt im Rahmen der Szenariendiskussion vorgenommene Budgetierung um 70.000,00 ? für den Bereich Bürgerdienste insgesamt bleibt erhalten, und bittet um Erläuterungen.

Herr BV Kirchner (Piratenpartei) meint, dass Paare auch gerne bereit wären, mehr Geld für eine Trauung zu zahlen. Sollte hier bezüglich der Wirtschaftlichkeit argumentiert werden, die Frage der Nachfrage sei vorhanden.

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, weist darauf hin, dass das Bezirksamt die Kleine Anfrage 0161/IV "Kein Heiraten mehr auf dem Fernsehturm?"der Fraktion der Piratenpartei sehr schnell beantwortet hat, aus der sich auch weitere Informationen ergeben. So lege das Land Berlin die Gebühren fest. Der Bezirk kann deshalb momentan nicht mehr erhöhen.

 

Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass es die Gebühr von 75,00 ? erst ca. zwei Jahre gibt. Vorher waren Außentrauungen gebührenfrei. Dem Bezirk Mitte sei es zu verdanken, dass es ein besonderer Service sei, das anbieten zu können und es bringt zusätzliche Einnahmen für den Bezirk. Es dauerte über zwei Jahre, bis das Land Berlin eine Gebühr von  75,00 ? festgelegt hatte. Da Gebühren den Aufwand der Verwaltung widerspiegeln müssten, sei der Verwaltungsaufwand von 75,00 ? angesetzt und dies sei eine Obergrenze dessen, was man nachweisen könne. Herr BzStR von Dassel ist vor diesem Hintergrund skeptisch, ob man diese Gebühr noch einmal erhöhen könnte.

 

Herr von Dassel gibt noch einmal Erläuterungen bezüglich der Standesbeamten. Der Bereich Bürgerdienste hat 5 Mio. ? erhalten und benötigt nicht das gesamte Geld. Es wurden insgesamt 120.000,00 ? weniger in Anspruch genommen, als er über den Eckwertebeschluss des Bezirksamtes zugewiesen worden waren. Das Geld könne jetzt im Bereich des Standesamtes zur Finanzierung zweier Stellen verwandt werden. Dennoch würde der Bereich Bürgerdienste (Standesamt) nicht mehr Geld verbrauchen, als er insgesamt zugeteilt bekommen hat.

 

Herr BV Draeger (SPD) fragt, ob die beiden Stellen etwas mit dem Haushaltsplan zu tun haben. Man könne zwei Stellen im Stellenplan abbauen und trotzdem sind die Stellen kostengleich.

Herr von Dassel bejaht. Nimmt man alle Stellen des Stellenplans und 40.000,00 ? als Durchschnittssatz, käme man auf eine andere Summe als die Summe aller Ansätze für Personal, denn die Stellenpläne müssen nicht mehr den Durchschnittssätzen untersetzt sein, sondern sie sind nur eine Ermächtigung Stellen einzurichten. Wenn man weiß, dass man eine Stelle habe, aber die Kollegin befindet sich ein halben Jahr im Mutterschutz und man wird keinen Ersatz bekommen, dann wird das bei der Haushaltsberatung berücksichtigt, obwohl die Stelle suggerieren würde, dass man nicht 20.000,00 ? oder 30.000,00 ? für die Stelle, sondern 60.000,00 ? benötigt. Aber weil man weiß, dass gewisse Stellen nicht besetzt werden, ist dieser Ansatz noch nicht deckungsgleich mit den Durchschnitts­summen Mal der vorhandenen Stellen.

Weiterhin habe das Bezirksamt zu einem Stichtag sämtliche Vakanzen abgeschöpft (bei den Stellen, die nicht voll besetzt waren oder die gerade nicht besetzt waren wurde der Betrag abgeschöpft). Obwohl die Stellen im Stellenplan vorhanden sind, spiegelt die geldliche Untersetzung den Betrag wider, der die Abschöpfung von insgesamt drei Mrd. ? für das gesamte Bezirksamt angibt.

 

Herr BV Budick (CDU) meint, dass die Aufwendungen für das Standesamt das kameral dargestellt werden müsste.

Herr von Dassel führt aus, dass seine Personalstelle verneint und meint, dass sie nicht zuständig sei, weil der Gewinn, der vom Bereich Bürgerdienste übermittelt wurde, sei nicht in Haushaltstiteln untersetzt. Wenn er untersetzt wäre, dann nicht titelkonkret, sondern bei der Senkung des Defizits.

 

Anschließend lässt der Vorsitzende, Herr Lüthke, über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Kapitel 35 12 abstimmen. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen.
Der Antrag wird als gemeinsamer Antrag des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste in den Hauptausschuss eingebracht.

 

Zum Kapitel 35 13 (Wahlamt) gibt Herr von Dassel folgende Erläuterung: Derzeit gibt es ein großes Volksbegehren zum Nachtflugverbot. Man gehe davon aus, dass es zu einer Abstimmung kommen wird. 

 

Herr BV Kirchner (Piraten) möchte wissen, ob der Bezirk eine Summe von ca. 172.000,00 ? benötigt, um einen Urnengang zu ermöglichen? Herr von Dassel teilt mit, dass die Summe nicht ausreichen wird. In den Unterlagen sind nur die Personalausgaben abgebildet, welche in den letzten zwei Monaten vor einem Wahlgang zusätzlich bekommen, weil man so viel Personal gar nicht vorhalten kann. Man vergibt nach außen drei Monatsverträge. Ca. 15 Personen werden für 3 Monate beschäftigt.

 

Zum Kapitel 35 14 (Einbürgerungen) gibt es keine Wortmeldungen.

 

Zum Kapitel 3910 (Allgemeine Soziale Dienste) liegen zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. Der Vorsitzende, Herr Lüthke, bittet die Fraktion, die Anträge zunächst zu begründen.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) begründet,  ihre Fraktion v, die im Titel 519 01für 2012 und 2013 eingestellte Summe von 12.000.00 ? in den Titel 684 11 zu überweisen. Es handelt sch um Mittel für die Schulstraße 118. Da die Einrichtung nach dem Ergebniss einer Diskussion der letzten Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung zum Ende des Jahres geschlossen wird, könnten diese Aufwendungen zugunsten anderer Ziele eingesetzt werden..

 

 

Frau BV Müller (Grüne) begründet den zweiten Antrag. Ihre Fraktion verfolgt die Grund­idee, dass ein Auflagebeschluss für die zusätzlichen Gelder erreicht wird.

 

Herr BzStR von Dassel teilt mit: Für die Veranschlagung im jeweiligen Kapitel ist bei der Bewirtschaftung und bei der baulichen Unterhaltung ausschließlich SE FM verantwortlich. Er vermittelt, dass seinem Bereich die 12.000,00 ? auch überraschte. Man hatte nachgefragt. Es sind nicht die Asbestsanierungen, sondern Schadstoffgutachten gemeint, die notwendig sind und teilweise in Abständen in den bezirkseigenen Seniorenfreizeitstätten wiederholt werden müssen. Das Bezirksamt strebt an, diese über Erbbaupachtverträge abzugeben.

 

Zum Titel 684 11, Einrichtung der Freien Wohlfahrt, teilt er mit, dass hier Organisationen gemeint sind, die in irgendeiner Weise als Teil der Freien Wohlfahrt registriert sind. Ein anderer Titel in diesem Bereich befasst sich mit besonderen sozialen Projekten, in dem unabhängig von ihrer Trägerschaft etwas finanziert wird. Er sagt zu, seine Ausführungen allen schriftlich zukommen zu lassen. Im Hauptausschuss wird er auch noch einmal ausführlich darüber berichten.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) bemerkt zu "Eva´s Arche", dass sich der Ausschuss in der Vergangenheit intensiv damit beschäftigte. In der letzten AG Förderformel hatte die Fraktion Die Linke vorgeschlagen, dass Eva´s Arche 1.000? erhält, damit sie im Zuweisungsbereich bleiben. Für die Kältehilfe würde man 11.000,00 ? einsetzen.

 

Frau BD Westphal (CDU erkundigt sich nach dem Fallmanagement.

Herr von Dassel teilt zur Zielvereinbarung Fallmanagement mit, dass die Bezirke einen Aktenschnitt 1:75 (1 Mitarbeiter soll nicht mehr als 75 Akten bearbeiten) haben. Der Senat hat erkannt, dass die Bezirke dafür mehr Personal benötigen und sie haben erkannt, dass sich das nicht von alleine finanziert. Deshalb gibt es eine Zuweisung in Höhe von 72,80 ?, die um 10,00 ? erhöht wurde. Der Bezirk Mitte hat über den Zuweisungspreis hinaus, 324.000,00 ? in die Globalsumme gegeben. Dieses Geld wurde aber nicht für diesen Zweck bewilligt, sondern ist im Rahmen der Globalsumme insgesamt in den Haushalt geflossen. Deshalb findet man diese Summe nicht in diesem Bereich, sondern einige Seiten weiter im Haushaltsplan in der Haushaltsdatenbank.

 

Anschließend lässt der Vorsitzende, Herr Lüthke, über den ersten Antrag abstimmen. Er wird einstimmig angenommen.

 

Unterbrechung der Sitzung von 17.22 Uhr bis 17.30 Uhr

 

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, eröffnet erneut die Sitzung und lässt über den geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen, der wie folgt lautet:

"Die ab dem Haushaltsjahr 2012 gesonderte Zuweisungserhöhungen durch den Berliner Senat oder das Berliner Abgeordnetenhaus, die explizit zur Stärkung spezifischer Bezirksaufgaben vorgenommen werden, sollen dem Budget des jeweiligen Amtes zugewiesen werden und für den vom Berliner Abgeordnetenhaus oder Senat vorgesehenen Zuweisungszweck eingesetzt werden (und Begründungstext)". (Siehe Anlage).

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 10 Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen und wird an den Hauptausschuss weiter geleitet.

 

Zum Kapitel 39 10 bittet die Fraktion der CDU zum Titel 526 10, Gutachten, um Erläuterungen.

Herr BzStR von Dassel führt aus, dass die Idee Gutachten zum Pflegebedarf festzustellen, sie extern zu vergeben, im Rahmen des Pilotprojektes Hilfe zur Pflege entstanden sind. Im Rahmen des Projektes habe man festgestellt, dass es ggf. bei einfachen Gutachten, wo jemand mehrere Jahre Hilfe zur Pflege bekommt und man davon ausgeht, dass sich der Pflegebedarf nicht dramatisch verändert hat, effizienter sei, Anträge zu stellen und das extern zu vergeben. 2011 wurden 1.000 Gutachten vergeben. Insgesamt benötigt man rd. 3.000 Pflegebedarfsermittlungen pro Jahr. 1/3 hat das BA Mitte extern vergeben. Qualitativ und preislich habe sich das bewährt und deshalb möchte Mitte das gerne fortsetzen und man benötigt hierfür einen extra Titel. Bisher hatte man Geld aus dem Transferkostentitel Hilfe zur Pflege genommen. Jetzt benötigt man aber einen eigenen Titel. Ergänzend benötigt man immer noch eine Feststellung der Pflegestufe. Bisher hatte man das an den MDK direkt bezahlt. Die externen Dienstleister, die die Bedarfe feststellen, meinen aber, dass das BA noch ein wenig mehr Geld zur Verfügung stellen sollte, damit ihre Fachkräfte die Pflegestufe ermitteln können und auch die ergänzende Pflege, die die einzelne Person benötigt. Mit 150,00 ? Kosten pro Pflegebedarfsermittlung muss man mit der Pflegestufenfeststellung rechnen.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) möchte wissen, warum man Gutachten bei den Transferleistungen nicht belassen kann.

Herr BzStR von Dassel meint, dass es sich um direkte Transferkosten für den betroffenen Menschen handelt und nicht externe Dienstleistungen sind. Alle Bezirke haben sich auf einen eigenen Titel nur für die Gutachten verständigt. In Absprache mit der Senatsverwaltung für Finanzen speist sich dieser Titel aus dem Transferkostenansatz. Man hatte 157.000,00 ? aus den 27 Mio. ? für die Hilfe zur Pflege herausgenommen und einen eigenen Titel für Gutachten geschafft.

 

Frau BV Schauer-Oldenburg (Grüne) berichtet aus dem Gesundheitsausschuss, dass eine Planstellenreduzierung im Kapitel 41 10, Titel 422 01 und 428 00, vorgenommen sei. Da in diesem Bereich Gutachten erstellt wurden, fragt sie nach, ob die Gutachten aufgrund der Personaleinsparung von Gesundheit zum Bereich Bürgerdienste gelangt sind.
Herr von Dassel teilt mit, dass sich der Transferkostentitel im Kapitel 39 11 (Titel 681 28, Hilfe zur Pflege nach SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz) befindet, woher die 150.000,00 ? genommen wurden. Die Summe habe man etwas reduziert, damit man die Gutachten finanzieren kann.

Als der Ansatz für die Gutachten geplant wurde, war nicht bekannt, dass der Bereich der Beratungsstelle für Behinderungen gekürzt werden sollte und nicht mehr seine Aufgabe wahrnehmen kann. Welche Auswirkungen das hat, sei jetzt noch nicht absehbar. Vor einiger Zeit hat das Sozialamt mit dem Gesundheitsamt eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in der festgehalten wurde, welcher Bereich wie viele Gutachten im Jahr erstellen soll. Die Kosten, die entstanden sind, wurden immer auf das Produkt des Sozialamtes gebucht. Kameral waren die Kosten beim Gesundheitsamt. Herr von Dassel kann schwer ermessen, ob auf das Bezirksamt zusätzliche Kosten kommen oder ob es eine Kostenverschiebung ist.

 

Frau BV Mallwitz (Grüne) meint, dass im Gesundheitsausschuss vermittelt wurde, dass die Gutachten extern vergeben wurden und dass es keine Auswirkungen haben würde. Herr von Dassel teilt mit, dass im Abschlussbericht zum Pilotprojekt Hilfe zur Pflege ausgeführt wurde, wer wie viele Gutachten gemacht hat. Auch wurde verglichen, wer hat welche zu welchem Preis und zu welchem Ergebnis gemacht. 2.000 Gutachten wurden 2012 gemacht und wurden extern vergeben. Das Gesundheitsamt hatte rd. 1.000 und das Sozialamt hatte rd. 1.000 Gutachten. Nach Ende der Haushaltsplanaufstellung wird man überlegen müssen, welche Veränderungen es geben muss und ob die Summe von 170.000,00 ? ausreichend sind oder ob man diese Summer erhöhen muss. Müsste man sie erhöhen, wären Veränderungen im Gesundheitsbereich haushaltsneutral. Sei die Summe ausreichend, wäre es haushaltsneutral.

 

Abschließend regt Frau Mallwitz an, wenn es um die Haushaltsberatungen zu 2013 geht, in einem halben Jahr eine Auswertung zum Thema Gutachten zu erhalten. Herr BzStR von Dassel sagt dem so zu.

 

Zum Kapitel 39 11 (Leistungen nach SGB XII außerhalb von Einrichtungen) liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke vor, der begründet wird. Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass man im Bereich der Sachbearbeitung Hilfe zur Pflege viele zusätzlichen Stellen habe (dargestellt im Organigramm). Im letzten Jahr konnte man eine Kostensteigerung von 25,4 auf 25,7 Mio. ? verzeichnen. Jetzt habe man immer noch einen Ansatz von 27,5 Mio. ?. Der Fallzuwachs, den die Senatsverwaltung dort annimmt, sei nach Ansicht von Herrn von Dassel sehr hoch gerechnet. Man kann davon ausgehen, dass man die 27,5 Mio. ? nicht benötigen wird. In der Basiskorrektur wird die Summe noch ein wenig verrechnet. Herr von Dassel ist zuversichtlich, dass man nicht plötzlich fast 2 Mio. ? im nächsten Jahr haben wird.
Zu den Stellen teilt er mit, dass man insgesamt 3 Pflegefachkräfte habe. Eine weitere Stelle wurde ausgeschrieben und man hatte diese mit 2 halbe Stellen besetzt. Es hatte sich leider so dargestellt, dass die beiden Personen den Arbeitsvertrag aufgehoben haben. Die Stellen sind jetzt wieder ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist ist beendet. Es haben sich 35 Personen beworben. Herr von Dassel bemerkt, aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft gibt es nicht die Möglichkeit, die Stellen unbefristet zu besetzen. Das Bewerbungsverfahren wird durchgeführt. Die ausgewählten Personen, sofern die Haushaltswirtschaft noch besteht, sollen einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Er soll sofort entfristet werden, wenn die Haushaltswirtschaft aufgehoben ist. Man hatte diesbezüglich bei der Senatsverwaltung angefragt. Die Senatsverwaltung weist aber darauf hin, dass es keine unbefristeten neuen Arbeitsverhältnisse für Externe gibt, solange es eine Haushaltswirtschaft gibt.

 

Der Vorsitzende, Herr Lüthke, lässt anschließend über den Antrag abstimmen. (Siehe Anlage)

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen

 

Herr BV Budick (CDU) fragt, wo im Kapitel 39 11 Hilfen für Unterhalt in besonderen Lebenslagen, aufgezeigt werden, wenn Bescheide erteilt werden, hätte er gerne gewusst, wie die Vorgehensweise sei. Gibt es Richtlinien oder sei das im Ermessen eingeschränkt? Herr von Dassel teilt mit, dass z. B. im Titel Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind oder obdachlos sind, eine Begleitung durch die Treberhilfe oder andere bedürfen vom Bezirksamt finanziert werden. Das Geld geht nicht direkt an die Klienten, sondern an die Einrichtung, die hilft. Er betont, dass es kein einheitliches Vorgehen gibt. Die Senatsverwaltung meint, dass man hier mehr steuern müsste. Mitte hat einen Sozialdienst, der sein Ermessen ausübt und sich die/den Klienten/-in anschaut und dann entscheidet, welche Hilfe sie/er wirklich benötigt. An den Produktkosten Sozialarbeiter/-innen kann man erkennen, dass dieses Produkt sehr hoch ist. Im Rahmen der Basiskorrektur hat Mitte aber relativ wenig Geld ausgegeben.

 

Zum Kapitel 39 12 (Leistungen nach SGB XII in Einrichtungen) teilt Herrn von Dassel mit, dass es auch hier den Titel Hilfe zur Pflege in Einrichtungen gibt. Weil dieser Bereich nicht komplett steuerbar ist, habe man hier 1:1 die Vorgabe des Landes Berlin umgesetzt. Der Titel wurde nicht erhöht. Man habe 1:1 das genommen, was der Senat für angemessen erachtet. Man weiß, dass man die Heimkosten 1:1 übernehmen muss. Man kann nicht steuern, dass jemand in ein Heim geht, welches kostengünstiger ist.

 

Zum Kapitel 39 31 (Wohnhäuser für Seniorinnen und Senioren) gibt es keine Wortmeldungen.

 

Zum Kapitel 39 32 (Freizeitstätten für Seniorinnen und Senioren) gibt es keine Wortmeldungen.

 

Zum Kapitel 39 33 (Sonstige Angebote für Seniorinnen und Senioren) gibt es keine Wortmeldungen.

 

Zum Kapitel 39 60 (Leistungen nach SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende) gibt es keine Wortmeldungen.

 

Zum Kapitel 39 95 (Allgemeine Soziale Dienste - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) gibt es keine Wortmeldungen.

 

Zum Kapitel 44 10 (Wohnungswesen) gibt es keine Wortmeldungen.

 
 

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