Auszug - Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltspläne 2012 und 2013 hier: EP 3330 Geschäftsbereich 3 (S. 43) EP 4210 - Bauen (S. 256) EP 46 - Planen, Vermessen (S. 281) EP 46 10 - Stadtplanung (S. 283)EP 46 20 - Vermessung (S. 289) EP 46 30 - Genehmigen (S. 293)  

 
 
7. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 02.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: Sitzungsraum 239/240
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0301/IV Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltspläne 2012 und 2013
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll

Kapitel 3330

Kapitel 3330

Herr Schug bittet um Erläuterungen zur Erhöhung der Ansätze im Titel 42201.

Herr Spallek antwortet, dass der Ansatz erhöht wurde, da für die zentrale Submission- und Vergabestelle eine weitere A10-Stelle eingestellt wurde. Er legt dar, dass dieser Kapitel durch die Zusammenlegung der Geschäftsbereiche 3 und 5 noch Ungenauigkeiten aufweist, d.h. in dem Kopfkapitel befinden sich noch Stellen, welche eigentlich einem anderen Geschäftsbereich angehören.

 

Der Kapitel 3330 wird abgestimmt und mehrheitlich angenommen (8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen).

 

Kapitel 4210

Der Kapitel 4210 wird abgestimmt und mehrheitlich angenommen (8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen).

 

Kapitel 4610

Auf eine Nachfrage von Herrn Urbatsch zum Titel 54010 erläutert Herr Spallek, dass die BVV beschlossen hat, der Ausbreitung von Spielhallen entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, ob die Verhinderung von Spielhallen durch das Bauplanungsrecht umgesetzt werden kann. Dazu gab es entsprechende Voruntersuchungen und auch eingeleitete B-Pläne, um die Ausbreitung weiterer Spielhallen/Wettbüros zu verhindern.

Frau Lier ergänzt, dass sich die Ansätze im Titel auf B-Planvorbereitende Untersuchungen beziehen.

 

Herr Urbatsch bezieht sich ferner auf den Titel 68432 und fragt nach, ob sich die Auszahlung aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft verzögern wird.

Herr Spallek bejaht und legt dar, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft nur gesetzlich notwendige bzw. vertraglich gebundene Ausgaben getätigt werden dürfen. Diese Notwendigkeit ist hier nicht gegeben.

Auf eine Nachfrage von Herrn Bertermann führt Herr Spallek aus, dass er der Betroffenenvertretung Lehrter Straße (Frau Torka) in einem Schreiben mitgeteilt hat, dass die Zahlung aufgrund der Haushaltssperre nicht getätigt werden kann und auch über die Ansatzbildung noch keine Klarheit besteht.

 

Herr Schug bezieht sich auf den Titel 53121 und fragt nach, warum im Gegensatz zum Ist eine niedrigerer Ansatz veranschlagt wurde.

Frau Lier teilt mit, dass es sich dabei um eine Anpassung an die tatsächliche Haushaltslage handelt.

 

Der Kapitel 4610 wird abgestimmt und mehrheitlich angenommen (8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen).

 

Kapitel 4620

Auf eine Nachfrage von Herrn Schug zum Titel 42128 legt Frau Lier dar, dass die Ansatzplanung nach den Leitlinien von SenFin entsprechend der Anzahl der Azubis getätigt werden muss. Kommt es zu Überschreitungen bei den Ausgaben, müssen diese basiskorrigiert werden. Der Ansatz für 2011 kann nicht begründet werden, das Ist für 2011 beträgt 41.412,98 Euro.

 

Der Kapitel 4620 wird abgestimmt und mehrheitlich angenommen (8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen).

 

Kapitel 4630

Der Kapitel 4630 wird abgestimmt und mehrheitlich angenommen (8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen).

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Urbatsch erläutert Herr Spallek, dass eine Ausschreibung zur Besetzung einer Stelle als Baujuristin veröffentlicht wurde.

 

Herr Urbatsch bittet um Informationen zum Urteil bezüglich der DSK. Herr Spallek teilt dazu mit, dass das Verwaltungsgericht dem Anliegen der DSK nicht entsprochen hat. Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil, eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Es bleibt abzuwarten, ob die DSK weitere Schritte einleiten wird. Er legt dar, dass die Einstellung der Mittel (4,3 Mio. Euro) in den Haushaltsplan demnach als berechtigt anzusehen ist. Eine Gewissheit über die Rückzahlung der Mittel durch die DSK liegt erst dann vor, wenn ein rechtskräftiges Urteil besteht.

Herr Lehmann teilt mit, dass die Fraktion Bü90/Grünen sich dafür ausspricht, die Rückzahlung der DSK-Mittel allein für die Schuldentilgung zu verwenden.

Herr Spallek weist darauf hin, dass die 4,3 Mio. Euro bereits im Haushalt verortet sind, d.h. nur ein Teil der 4,3 Mio. Euro wird in die Schuldentilgung gehen. Herr Spallek weist darauf hin, dass die Zahlung, soweit sie von der DSK getätigt wird, eine Einnahmevorgabe für das darauffolgende Jahr darstellen wird.

 

Anschließend wird die Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung abgestimmt und mehrheitlich angenommen (8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 5 Enthaltungen).

 
 

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