Auszug - des Bezirksamtes  

 
 
5. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 6.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 28.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Spallek teilt mit, dass seit längerer Zeit ein Entwurf zur Festssetzung eines B-Plans zum zentralen Festplatz besteht

Herr Spallek teilt mit, dass seit längerer Zeit ein Entwurf zur Festssetzung eines B-Plans zum zentralen Festplatz besteht. Das Bezirksamt ist in diesem Verfahren zum Teil sehr spät und zum Teil gar nicht beteiligt worden. Das Bezirksamt hatte unterschiedliche Anregungen im Rahmen der Trägerbeteiligung öffentlicher Belange eingebracht, welche nach Auffassung des Bezirksamtes nicht angemessen aufgenommen wurden. Das betrifft z.B. das Thema Lärmschutz (Richtung Cité Joffre).

Darüber hinaus gab es seitens SenStadt die Idee, einen Teil des Areals als Sondergebiet (zentralen Festplatz) und die umliegenden Bereiche als parkähnliche öffentliche Grünanlage festzusetzen.

Sollte dieses Areal in das bezirkliche Fachvermögen übergeleitet werden, würden für den Bezirk zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 128.000 Euro (für Straßenreinigungen, Winterdienst usw.) entstehen. Die dazugehörigen Flucht- und Evakuierungsflächen sollen ebenfalls dem Bezirk übertragen werden. Das Bezirksamt befürchtet jedoch, dass dann eine Privatisierung von öffentlichen Grünflächen erfolgen könnte.

Herr Spallek legt dar, dass eine Übertragung der Flächen in das bezirkliche Fachvermögen daher vom BA abgelehnt wurde. Es ist ein Schreiben der Senatsfinanzverwaltung eingegangen, welche nun beabsichtigt, das gesamte Grundstuck (inklusive Innenbereich) in das bezirkliche Fachvermögen zu übertragen, da es sich nach Auffassung von SenFin um eine fachliche Nutzung handelt. Das Bezirksamt kann diese fachliche Nutzung derzeit nicht erkennen, es existiert kein entsprechendes Produkt. Es würde ein enormes finanzielles Defizit für den Bezirk entstehen.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Diedrich wird von Herrn Spallek ausgeführt, dass sich der Senat bei seiner Begründung auf die gesamtstädtische Bedeutung stützt, laut AZG (Allg. Zuständigkeitsgesetz) ist die Senatsverwaltung demnach für das Verfahren zuständig.

Insofern ist es nicht plausibel, dass der Senat einerseits die gesamtstädtische Bedeutung betont, jedoch andererseits den Bezirk zur Wahrnehmung beauftragt.

 
 

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