Auszug - Postfuhramt BE: Bezirksamt, Investor  

 
 
63. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 8.3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 31.08.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann teilt mit, dass bereits eine Präsentation der Planungen vorgeführt wurde, Herr Gothe hat im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltungen am vergangenen Donnerstag mitgeteilt, dass Neuplanungen existieren

Herr Bertermann teilt mit, dass bereits eine Präsentation der Planungen vorgeführt wurde, Herr Gothe hat im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltungen am vergangenen Donnerstag mitgeteilt, dass Neuplanungen existieren. Herr Bertermann bittet um Informationen dazu.

 

Herr Gothe legt dar, dass im Rahmen der vergangenen Debatten folgende Diskussionspunkte im Vordergrund standen:

-          die Hofgröße,

-          die ebenerdige Erreichbarkeit des Hofes von der Auguststraße sowie

-          der Spielplatz, welcher durch die Planungen eventuell negativ berührt wird.

Der Vorhabenträger hat außerdem vor, den Haupteingang von der Oranienburger Straße/Ecke Tucholskystraße wiederherzustellen. Über diesen Haupteingang könnte man ständig über den Hof zur Auguststraße gelangen. Die Anwohnerschaft hat Bedenken geäußert, dass diese Öffnung dazu führen könnte, dass große Besucherscharen das Grundstück diagonal passieren und letztlich auf den Spielplatz sowie in die Auguststraße gelangen. Die Anwohnerschaft ist der Ansicht, dass dies zu einer Störung der Wohnqualität in der Auguststraße führen könnte. Herr Gothe legt dar, dass er diese Befürchtung nicht teilt, da neben der Durchquerung hochwertige Nutzungen vorhanden sind, welche vom Haupteingang erfolgen sollen.

 

Herr Gothe hält es jedoch für verständlich, dass Bedenken bestehen, dass der anliegende Spielplatz von Besucherströmen gestört werden könnte. Deshalb hat er mit Zustimmung zur Kenntnis genommen, dass das Portal an der Auguststraße erhalten bleibt und in einen Neubau integriert werden soll. Von dort könnte man ebenfalls ebenerdig zum Hof gelangen. Es ist begrüßenswert, dass sich die geplante Tiefgarage ausschließlich unter den Neubaukörpern befindet, die verbleibende Hoffläche wird nicht unterbaut. Die Hoffläche wird durch die Baukörper ungefähr halbiert wird. Die Fläche, welche als Freiraum verbleibt, ist nach Ansicht der Denkmalschutzbehörden groß genug, um den notwendigen Charakter des Gebäudes zu respektieren. Es ist zwar bedauernswert ist, dass der Hof kleiner wird, jedoch besteht ein abstraktes Baurecht. Das Projekt beinhaltet 60% Wohnanteil, 25% Hotelanteil und 15% Kulturanteil. Die c/o-Galerie wird an diesem Standort wahrscheinlich keine Zukunft haben, jedoch gibt es die Zusicherung des Vorhabenträgers, eine Kulturnutzung im gleichen Umfang zu etablieren, sollte die c/o-Galerie an dieser Stelle nicht erhalten bleiben. Er legt dar, dass dieses Projekt abgestimmt werden kann, er spricht sich für eine Genehmigung des Vorhabens aus.

 

Anschließend erläutert der Vorhabenträger die wesentlichen Änderungen anhand einer Powerpoint-Präsentation. Folgende Änderungen werden benannt:

-          Verringerung der Baumassen

-          Reduzierung der Höhen

-          Reduzierung der Baufläche

-          Reduzierung der Dachneigungen

-          Reduzierung TG-Plätze auf 80 Stellplätze

-          Eliminierung der Arkade

-          Schaffung einer Zugangsmöglichkeit in der Auguststraße (keine Durchwegung)

-          Erhalt des vollständigen Grundrisses des historischen Postfuhramts

Frau Hilse erinnert, dass dieses Grundstück in den letzten Jahren schon mehrere Eigentümer hatte. Es wurde auch bereits ein BA-Aufstellungsbeschluss zu einem anderen Vorhaben zur Kenntnis genommen, welcher eine nahezu vollständige Bebauung des Hofes vorsah. Damals gab es keinen Widerspruch. Frau Hilse führt aus, dass aktuell eine viel bessere Planung vorliegt.

Auf eine Nachfrage eines Gastes wird mitgeteilt, dass die allgemeine Höhe des Postfuhramtes (nicht die Turmspitze) bei 21,80 m liegt. Genauso hoch werden die Neubauten. Das neu errichtete Haus an der Auguststraße (direkt links daneben) weist eine Höhe von 18,80 m auf.

 

Herr Diedrich bezieht sich auf die Aussage von Frau Hilse und führt dazu aus, dass die Vorgängerprojekte sehr wohl auch Proteste seitens der Verordneten hervorgerufen haben. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass das Projekt deutlich verbessert wurde. Er findet es sehr begrüßenswert, dass der Spielplatz kein Ort der öffentlichen Durchwegung wird sowie das Portal erhalten bleibt. Er fragt nach, ob ein attraktiver barrierefreier Zugang zum Postfuhramt geschaffen wird.

Es wird geantwortet, dass im Rahmen der Neubauten ein barrierefreier Zugang geschaffen wird. Beim historischen Gebäude wird es sehr schwierig, da eine große Treppenanlage besteht. Jedoch existiert eine Hofdurchfahrt an der Tucholskystraße, welche geöffnet werden soll. So könnte an dieser Stelle die Möglichkeit zu einem barrierefreien Zugang geschaffen werden.

 

Herr Diedrich fragt ferner nach, ob Möglichkeiten bestehen, ein ökologisches Bauen im Neubaubereich anzuwenden.

Es wird mitgeteilt, dass eine Dachbegrünung vorgesehen ist, ferner soll der Hof begrünt werden.

 

Herr Bausch legt dar, dass der B-Plan eine wesentlich geringere bauliche Dichte vorsieht, als die bauliche Dichte auf der anderen Straßenseite. Er ist der Ansicht, dass in diesem Fall nicht ein Grundsatz der Gleichbehandlung gelten sollte, vielmehr sollte der B-Plan mit der geringeren Dichte ein Leitbild für das städtebaulich und planerische Handeln an dieser Stelle darstellen.

 

Herr Borchardt (Anwohner) führt aus, dass derzeit zwei laufende Verfahren im Bezirk bestehen. Zum einen gibt es das laufende B-Planverfahren 1-71 (mit deutlich geringeren Kennzahlen), ferner besteht ein Antrag auf Vorbescheid. Das eine Verfahren widerspricht dem anderen, er fragt Herrn Gothe, wie er sich diesbezüglich verhalten möchte. Er legt dar, dass das Gremium aus gewählten Vertretern besteht, insofern sollte das Gremium auch Sorge dafür tragen, dass die von den anwesenden Bürgern formulierten Bedenken ernst genommen werden und entsprechend in die Beschlüsse einfließen. Ferner wird berichtet, dass die Anwohnerschaft für das Areal Postfuhramt ein weitergehendes Konzept entwickeln möchte. Die gesamte Baustruktur soll bestehen bleiben, jedoch soll eine zusätzliche Bebauungsmöglichkeit im Hof geschaffen werden, welche die Historie aufgreift. Das Konzept befindet sich noch in der Diskussion und wird dem Vorhabenträger in Bälde vorgestellt. Das Konzept hebt in erster Linie auf eine Kunst- und Kulturnutzung ab. Am 10.09.2011 soll dieses Konzept (+ das Projekt Telegraphenamt, künftige Bebauung Tacheles-Areal) im Berlin Agora diskutiert werden, alle Ausschussmitglieder sind herzlich eingeladen.

 

Herr Gothe weist darauf hin, dass die Vorgängerprojekte mit viel höheren Kennzahlen versehen waren. Im B-Plan-Aufstellungsbeschluss wurde eine GFZ von 2,4 und eine GRZ von 0,6 festgelegt. Das aktuelle Projekt sieht eine GFZ von 3,4 und eine GRZ von 0,8 vor. Es gäbe nun folgende drei Verfahrensmöglichkeiten:

1.       Der B-Plan wird mit einem BA-Beschluss aufgehoben und das Vorhaben auf der Grundlage des § 34 BauGB zu genehmigt.

2.       Der B-Plan wird den bestehenden Planung angepasst. Dieser Weg wäre jedoch komplizierter und aufwendiger.

3.       Der B-Plan wird fort- und durchgesetzt. Dies würde jedoch zu einer längeren Auseinandersetzung mit dem Investor führen.

Da er keinen kritikwürdigen Punkt im aktuellen Verfahrensstand erkennen kann, fragt er nach dem Kern der bestehenden Kontroverse. Er schlägt vor, den B-Plan durch einen BA-Beschluss aufzuheben, so dass eine Genehmigung nach § 34 BauGB erfolgen kann.

Herr Bertermann bittet die Fraktionen um Stellungnahme zum Vorschlag von Herrn Gothe, den B-Plan aufzuheben.

 

Bü90/Gr: Herr Jaath teilt mit, dass die Fraktion Bü90/Grünen am aktuellen B-Plan festhält, die Zielrichtung erscheint folgerichtig.

CDU: Frau Hilse legt dar, dass sich die Fraktion der CDU nicht für den aktuellen B-Plan ausspricht. Sie fragt nach, ob der vorherige B-Plan überhaupt aufgehoben wurde.

Sie verweist auf das OVG-Urteil, welches bereits im Ausschuss erörtert wurde und  teilt mit, dass die Aufhebung des B-Plans favorisiert werden muss, wenn man das Projekt einer dem Gebäude dienlichen Lösung zuführen möchte.

 

Die Linke: Herr Diedrich legt dar, dass die Fraktion Die Linke ebenfalls dazu tendiert, den B-Plan weiterhin aufrecht zu erhalten.

 

SPD: Herr Koch teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion dafür ausspricht, eine Genehmigung des B-Plans nach § 34 BauGB herbeizuführen.

 

FDP: Herr Pawlowski teilt mit, dass die vom Investor vorgenommenen Änderungen durchaus zu würdigen sind. Die FDP-Fraktion steht einer Aufhebung des B-Plans demnach nicht im Weg.


 

 
 

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