Auszug - Treberhilfe im Bezirk Mitte BE: Herr BzStR von Dassel  

 
 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 2.3
Gremium: Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR von Dassel vermittelt dem Ausschuss, dass die Diskussion der Treberhilfe allen bekannt seien

Herr BzStR von Dassel vermittelt dem Ausschuss, dass die Diskussionen bezüglich der Treberhilfe allen bekannt seien.  Am 26.05.2011 wurde er darüber informiert, dass der Senat alle Vereinbarungen mit der Treberhilfe nach § 78 (klassische soziale Wohnhilfe) kündigte. Es wurde mitgeteilt, dass das Bezirksamt Mitte den Vertrag mit der Treberhilfe entsprechend kündigen soll. Die Zahlungen sollen nur noch an andere Träger vorgenommen werden. Es gab Irritationen unter den Bezirken, weil es sozialpädagogisch keinen Sinn mache eine Maßnahme herauszunehmen und eine Maßnahme völlig neu über einen anderen Träger wieder zu finanzieren. Mitte meint nun, dass die Treberhilfe die vorhandenen Verträge noch fortführen soll, aber mit der Treberhilfe werden keine neuen Verträge mehr abgeschlossen. Man verlängere sie auch nicht.
Gegen diese Kündigungen des Senats ist die Treberhilfe vor Gericht gegangen und hat in der Minderheit der strittigen Fälle Recht erhalten. Mehrheitlich hatte der Senat Recht erhalten. Allerdings wurde dem Senat eine Auflage erteilt, dass diese Kündigung gar nicht notwendig gewesen wäre, weil die gesamten Verträge offiziell gar nicht verlängert wurden, sondern nur stillschweigend weiter liefen. Dieses Urteil hat keine rechtliche Klarheit zwischen dem Senat und der Treberhilfe deutlich werden lassen. Aus diesem Urteil hat das Bezirksamt Mitte konkrete Handlungsoptionen nicht herauslesen können. Der Senat sei jetzt in Berufung gegangen.

Am 28.07.2011 haben alle Sozial- und Jugendämter ein Schreiben vom Finanzamt für Körperschaften erhalten, in dem mitgeteilt wird, dass die Treberhilfe dem Finanzamt Geld schuldet. Das Finanzamt untersagt, jegliche Auszahlung an die Treberhilfe zu leisten.

Die Treberhilfe hat geklagt. Ein Urteil liegt noch nicht vor.
Das Bezirksamt Mitte hat mit der Treberhilfe gesprochen und angefragt, wie man weiter verfahren könnte. Die Treberhilfe weiß, dass die Bezirke für diese Bereiche kein Geld überweisen können. Noch erfüllen sie ihre Leistungen und sie sind zuversichtlich, dass dieses Aufrechnungsersuchen des Finanzamtes gegenüber den Bezirksämtern bald aufgehoben wird.

 

Anschließend spricht Herr von Dassel es ein weiteres Problem im PANORAMA NORD (ehemaliges Obdachlosenheim) an. Als die BVV einen Antrag stellte, war das Objekt noch nicht verkauft. Es gab eine Vormerkung. Kaum hatte das Finanzamt das Aufrechnungsersuchen erstellt, wurde die Vormerkung aktiviert und PANORAMA NORD ist nicht mehr im Besitz der Treberhilfe, sondern ist an eine unbekannte gGmbH mit Sitz in Kaputh verkauft worden. Die Treberhilfe hat versichert, dass der neue Eigentümer an der Erhaltung der Einrichtung Interesse habe. An diesen darf das Bezirksamt die Tagessätze zahlen. Mitte wüsste nun gern, wer das ist, dem man die Betreuungssätze überweist und wie er den Betreuungsschlüssel sicher stellt. Die Treberhilfe hat zugesagt, dass sie prüfen möchte und dass sie weitere Informationen zu diesem neuen Besitzer zur Verfügung stellen wird.

 

Herr BV Rauskolb (CDU) fragt, welche Kammer beim Verwaltungsgericht die Entscheidung getroffen hat und wie die Richterin heißt. Herr von Dassel wird die Antwort per E-Mail senden.


 

 
 

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