Auszug - Beitragspflichtige Erneuerung des wesentlichen Umfangs der Fahrbahn in der Burgstraße / Anna-Louisa-Karsch- Straße
Herr BzStR Gothe bemerkt, dass hier eine Ausbesserungsmaßnahme (Unterhaltungsmaßnahme) gemacht werden soll. Bei den Arbeiten stellte man fest, dass der Untergrund weit desolater ist, als angenommen. Deshalb wurde eine grundhafte Erneuerung notwendig. Im Nachhinein muss der Bezirk nach Straßenausbaubeitragsgesetz abrechnen. Eine Anhörung der Betroffenen fand statt. Es gab keine Einwände gegen das Bauprogramm.
Herr BV Hortig (CDU) meint, dass seine Fraktion die Vorlage zur Beschlussfassung ablehnen wird, weil die Erneuerung einer Grundsubstanz keine Ausbaumaßnahme darstellt. Er fragt, ob den Anwohner/-innen bei der Befragung vermittelt wurde, dass Beiträge auf sie zukommen werden. Wenn ja, in welcher Höhe. Antwort: Selbstverständlich
Das es keine weiteren Anmerkungen gibt, lässt der Vorsitzende, Herr Jaath, über die Drucksache abstimmen.
Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung des BA (9 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).
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