Auszug - Informationstafel Afrikanisches Viertel - Information über den aktuellen Sachstand V: Herr Hobrack  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bildung und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:37 - 19:20 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Hoff weist eingangs darauf hin, dass in der heutigen Sitzung keine inhaltliche Debatte zum Thema durchgeführt wird

Frau Hoff weist eingangs darauf hin, dass in der heutigen Sitzung keine inhaltliche Debatte zum Thema durchgeführt wird.

 

Herr Hobrack führt aus, dass sich die SPD-Arbeitsgruppe sowie die NGO darum bemüht haben, einen gemeinsamen Informationstafeltext zu verfassen. Dies ist jedoch nicht gelungen, somit wurden der Gedenktafelkommission zwei verschiedene Textvorschläge vorgelegt.
Die Kommission hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, nur einen Text zu favorisieren, welcher im Ausschuss abgestimmt werden soll.

Herr Hobrack legt weiter dar, dass der Vertreter der NGO mitgeteilt hat, dass deren Textvorschlag unveränderlich ist, es könnten höchstens Kleinigkeiten geändert werden. Er hat sich demnach für zwei Texte auf der Tafel (einen der SPD-AG und einen der NGO) ausgesprochen.

Die Gedenktafelkommission hat den Textvorschlag der SPD-AG (siehe überarbeiteter Textvorschlag für eine Informationstafel) überarbeitet, es wurde sich ebenfalls auf Anmerkungen zum NGO-Text verständigt.

 

Herr Hobrack teilt abschließend mit, dass der Ausschuss nun beraten muss, ob ein Text favorisiert wird oder beide Texte auf der Tafel realisiert werden sollen.

 

Frau Hoff weist darauf hin, dass zum Ursprungstext der SPD-AG bereits zahlreiche  Anmerkungen von anderen Ausschussmitgliedern gemacht bzw. konkrete Änderungsvorschläge zugearbeitet wurden, die teilweise in den nun vorliegenden Text eingeflossen sind. Sie schlägt demnach vor, diesen Textvorschlag mit dem Arbeitsbegriff BVV-Text zu deklarieren, um auch in der Begrifflichkeit den jetzigen Arbeitsstand widerzuspiegeln.

 

Herr Dr. Pathe bezieht sich auf die Drucksache 0554/III – Informationstafel im Afrikanischen Viertel - und fragt nach, warum dieser Beschluss (Erledigungsfrist 21.02.2008) noch nicht realisiert wurde.

Frau Hoff antwortet, dass man sich überfraktionell darauf verständigt hatte, an dieser Beschlusslage nicht festzuhalten, da dazu unüberbrückbare Gegensätze/Auffassungen vorlagen. Es gab dann eine Verständigung darüber, ein erneutes Arbeiten an einem Text für eine Informationstafel in Gang zu setzen.

Der Beschlusstext der Drucksache 0554/III ist somit kein Gegenstand mehr der aktuellen Beratungen.

 

Auf eine Nachfrage von Herrn Siewer erläutert Herr Hobrack, dass von mehreren Seiten der Vorschlag gemacht wurde, den 2. Absatz der „Völkerschauen“ (NGO-Text) wegzulassen.

 

Herr Berger (Mitglied der SPD-Arbeitsgruppe Afrikanisches Viertel) legt dar, dass sich die SPD-Gruppe sowie die NGO dafür aussprechen, auf der geplanten Informationstafel zwei Texte zu realisieren.

 

Herr Massing (Vertreter Berliner entwicklungspolitischer Ratschlag) legt dar, dass die Realisierung von zwei Texten auf der Tafel sehr sinnvoll ist, da unterschiedliche Blickwinkel auf die Historie stets möglich und notwendig sind.

 

Frau Hoff bittet die Ausschussmitglieder um fraktionsinterne Beratungen, ob eine Informationstafel mit zwei separaten Texten (BVV-Text und NGO-Text) realisiert werden soll oder ob nur ein Text favorisiert wird, welcher dann eine Synthese aus beiden vorliegenden Textfassungen darstellen müsste.

Des Weiteren bittet Frau Hoff, den Textentwurf der BVV fraktionsintern rückzukoppeln, eventuelle Anmerkungen/Änderungsvorschläge sollen rechtzeitig vor der nächsten Ausschusssitzung (bis spätestens 10.01.2011) an alle Ausschussmitglieder (über das BVV-Büro) versandt werden.

Frau Hoff ist der Ansicht, dass bei einer Realisierung der beiden Texte auf einer Tafel der Text der NGO in seiner Endfassung bewilligt werden sollte.

 

Herr Rauskolb spricht seine Bedenken über die Tatsache aus, dass die BVV eventuell einen Gedenktafeltext bewilligt, welcher nicht von der BVV beschlossen wurde, sondern von einer dritten Organisation, welche nicht demokratisch legitimiert ist.

 

Frau Hoff ist der Ansicht, dass bei einer Verständigung zum Thema Kolonialismus auch ein Zusammenschluss von afrikanischen BürgerInnen ein demokratisch legitimiertes Gremium darstellt, dessen Beschlusslage die BVV als demokratisch verfasst zur Kenntnis nehmen sollte.

 

Herr Rauskolb führt aus, dass er gegen das Recht der Meinungsdarlegung afrikanischer Organisationen keinerlei Bedenken hat. Jedoch könnte es verfassungsrechtlich nicht korrekt sein, einen derartigen Text, welcher von einer dritten Organisation beschlossen wurde, neben einem BVV-Text abzudrucken.

Herr Dr. Knape führt ebenfalls aus, dass sich die CDU-Fraktion gegen die Realisierung von zwei Texten auf einer Tafel ausspricht. Er kritisiert die Gegenüberstellung zweier Texte und spricht den Wunsch aus, einen gemeinsamen Text zu finden, welcher von allen Beteiligten unterstützt wird.

 

Herr Mahr legt dar, dass die geäußerten Einwände der CDU-Fraktion ein wichtiges Argument darstellen.

 

Herr Siewer führt ebenfalls aus, dass die von der CDU-Fraktion formulierten Bedenken durchaus respektierenswert sind. Jedoch weist er darauf hin, dass der Verfahrensvorschlag von Frau Hoff darauf abzielte, dass die BVV beschließt, die Meinung einer anderen Gruppe ebenfalls auf der Tafel abzudrucken. Somit würde es sich um einen demokratisch legitimierten Beschluss handeln. Er legt dar, dass bei einer Realisierung beider Texte die Klarstellung erfolgen würde, dass nicht nur eine geschichtliche Wahrheit besteht, sondern verschiedene Standpunkte zu beachten sind.

 

Herr Massing merkt an, dass die Anmerkungen seitens der Gedenktafelkommission zum NGO-Text eher gering waren. Er legt dar, dass man natürlich dazu bereit ist, diverse Vorschläge im Text einzuarbeiten. Zu den geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken legt er dar, dass die Einbeziehung von zivilgesellschaftlichen Organisationen längt anerkannt ist.


 

 
 

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