Auszug - Ständiger Tagesordnungspunkt: "Hilfe zur Pflege" - Aktueller Sachstandsbericht - BE: Herr BzStR von Dassel
Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass die Sozialstadträte im Land Berlin überein gekommen sind, dass die Hilfe zur Pflege im Stationären Bereich ab dem Jahre 2011 zu 10 % basiskorrigiert werden soll. Im Ausschuss wurde schon oft darüber diskutiert, dass die Kosten für die klassische Unterbringung in einem Seniorenheim nicht steuerbar ist. Man kann nicht den Bedarf, der durch die Pflegestufe und durch das Heim festgelegt ist, oder ob man in ein Heim geht und in welches Heim man geht, steuern kann. Dieser Argumentation hatte sich die Senatsverwaltung in der Vergangenheit ein wenig angenähert, in dem drei unterschiedliche Mediane für die unterschiedlichen Kombinationen gebildet wurden. Weiterhin berichtet er über das Produkt Demenzpflege, welches zwar vorhanden sei, aber nicht gebucht wird, weil die Software nicht funktioniert. In den Pflegestufen Null und I wird man Verlust von bis zu 1,5 Mio. € machen. Das habe mit vielen Umbuchungen zu tun. Der größte Teil dieses Verlustes wird durch einen Vermindertenverlust im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt ausgeglichen, weil man die billigen Produkte jetzt in diesem Produkt bucht und nicht mehr bei der Pflegestufe Null. Ob es dem Amt wirklich gelingen wird, diesen Bereich der Entgeltfinanzierten Betreuungsleistung mit einem Millionenplus abzuschließen, wagt Herr von Dassel zu bezweifeln. Man werde wahrscheinlich eher ins Minus rutschen, weil man auch im Bereich der Pflegestufe 2 ein Negativergebnis haben wird.
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