Auszug - Zielvereinbarungen Vermessen BE: Bezirksamt
Die Zielvereinbarungen sind den Ausschussmitgliedern vorab zugegangen.
Herr Bausch fragt nach der Verbindlichkeit der einzelnen Aufgabenstellungen oder Qualitätsanforderungen und inwieweit sich ein Rechtsanspruch von Bürgern daraus ableiten lässt.. Frau Lier antwortet, dass die Zielvereinbarungen ein Innenverhältnis zwischen dem Stadtrat und seinen Amtsleitern regeln und Ressourcenziele festlegt. BürgerInnen haben keinerlei rechtlichen Anspruch, sich auf vereinbarte Qualitätsanforderungen usw. zu berufen.
Herr Bertermann bittet das Bezirksamt, den Ausschuss künftig vor Abschluss der Vereinbarungen zu unterrichten. Das Bezirksamt sagt dies zu.
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