Auszug - Verschiedenes
Die Einzelverordnete, Frau Schade, informiert darüber und bezieht sich auf einen Antrag auf eine Behinderung, dass dort keine Diagnosen hinein geschrieben werden sollen, sondern nur die Beschwerden, kommt zügig ein Bescheid mit 20 % Behinderung zurück. Die Beschwerden waren aber: Diabetes, Zehenamputation und diverse Bewegungseinschränkungen der Gelenke. Nach dem vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht wurde, erhielt der Patient 70 %. Frau Schade meint, dass das Verfahren sehr merkwürdig sei. Herr BzBm Dr. Hanke meint, dass Erkenntnisse zu Gunsten des Klienten immer gut seien. Er vermutet, dass man Formulare herunterladen kann bzw. Formulare beim LAGESI bekommt. Die Vorsitzende, Frau Stein, meint, dass perspektivisch
jeder, der in diese Situation kommt, sich durch die Sozialdienste der
Krankenhäuser helfen lassen kann beim Formulieren der Anträge. Jeder Patient
hat einen Anspruch darauf, bei der Krankenhausentlassung auf seinen
Abschlussbericht und darauf, diesen in die Hand zu bekommen. Frau BV David (SPD) meint, dass jeder ein Anrecht auf seine
Krankenakte habe, aber sofort kann man diese nicht mitnehmen. Theoretisch sei
das zwar machbar, gehe aber nur in einem bestimmten Zeitraum. |
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