Auszug - Landschaftspläne Panke III-L-2 bis III-L-4 Änderung der Planungsziele BE: Bezirksamt  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
TOP: Ö 5.1
Gremium: Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.04.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Gothe berichtet über die Renaturierung der Panke

Herr BzStR Gothe berichtet über die Renaturierung der Panke. Teil der Renaturierung sind die Landschaftspläne im Bereich Wedding. Die Rechtsgrundlagen haben sich geändert.

Herr Schwand, Amt für Umwelt und Natur, teilt mit, dass er unter anderem die Landschaftspläne an der Panke bearbeitet. Die Landschaftspläne sind seit vielen Jahren im Verfahren. Die Panke im alten Bezirk Wedding, heute in den Ortsteilen Gesundbrunnen und Wedding, hat einen 4 km langen Pankegrünzug. Weil diese Fläche so lang ist, gibt es 3 Landschaftspläne für den gesamten Pankegünzug. Die 3 Landschaftspläne verfolgen ganz ehrgeizige Ziele. Im wesentlichen geht es um die klassischen Ziele: Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft innerhalb des Pankegrünzuges und Sichterstellung des Pankegrünzugs für die Erholung der Bevölkerung. Diese Ziele beschränken sich im wesentlichen auf öffentliche Grünflächen, gehen aber auch auf die Planungsziele der Landschaftspläne hinaus. Es geht hier z. B. auch um öffentliche Durchwegungen im Landschaftsplangebiet (Durchwegung von Kleingartenanlagen, Wegegführung auf öffentlichem Straßenland). Auch geht um regionale und überregionale Verbindungen (z. B. Pankewanderweg ist Bestandteil der 20 grünen Hauptwege, die für ganz Berlin entwickelt wurden).
Herr Schwend führt weiter aus, dass die Landschaftspläne auch das Ziel haben, auf Privatgrundstücken einige Regelungen zu treffen (z. B. Erhaltung des Alleebestandes auf einem kirchlichen Friedhof innerhalb des Landschaftsplangebietes). Der Landschaftsplan wollte hier gern regeln, dass bei Neuanlagen von Stellplatzflächen auf privaten Flächen auch Baumpflanzungen bindend erfolgen müssen. Er wollte auf öffentlichen Flächen wiederum im öffentlichen Straßenland ein Pflanzgebot aussprechen. Auch ging es um die Umgestaltung von Gemeinbedarfsflächen an Kitas und Schulen, um mehr Grün zu schaffen und um den Erhalt des Straßenbaumbestandes innerhalb des Landschaftsplangebietes und die Entwicklung des Straßenbaumbestandes.
Anschließend geht Herr Schwend auf den Schwerpunkt Festsetzung eines Biotopflächenfaktors auf privaten Flächen und Baugrundstücken ein, die zusätzliche Verdichtungen mit sich führen oder auch zusätzliche Wohn- und Aufenthaltsräume schaffen.

Herr Schwend betont, dass das BA gezwungen sei, die Planungsziele der 3 Landschaftspläne zu ändern, weil sich die Rechtsgrundlage änderte. Die beiden Änderungen beinhalten, dass die beiden klassischen landschaftsplanerischen Ziele (Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und die Erholungsfürsorge) in den Landschaftsplänen nicht weiter verfolgt werden sollen, sondern diese Ziele sollen in ein Pflege- und Entwicklungskonzept für den Pankegrünzug einfließen, der dann behördenverbindlich geschlossen wird (ähnlich wie der Fachplan Grün).
Das BA möchte aber die Landschaftspläne weiter als Biotopflächenfaktor fortführen. Es werden nur noch für die grundstücksbezogenen Flächen der Biotopflächenfaktor festgesetzt.

Anschließend begründet Herr Schwend, warum man sich zu diesen radikalen Maßnahmen gezwungen sah. In den letzten Jahren gab es viele Veränderungen in den Rechtsgrundlagen. Seit dem Jahr 2005 gibt es ein Gesetz zur Einführung einer strategischen Umweltprüfung (EU-Richtlinie wird in den einzelnen EU-Ländern umgesetzt). Die strategische Umweltprüfung bezieht sich nicht auf Bauvorhaben, sondern auch auf andere Planungen und die Landschaftspläne müssen jetzt einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Der derzeitige Planungsstand der Landschaftspläne ist die abgeschlossene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Durch die Einführung der strategischen Umweltprüfung müssen die BFF-Landschaftspläne auch inhaltlich überarbeitet und verändert werden und müssen auch neu ins Verfahren gebracht werden.

Weiterhin bezieht sich Herr Schwend auf die geänderte Bauordnung, die seit 2006 in Kraft gesetzt wurde. Hier treffen die wesentlichen Änderungen, die die baugenehmigungspflichtigen Maßnahmen betreffen, zu. Die Landschaftspläne haben keine eigene Rechtsgrundlage, um die Planungsziele verbindlich umzusetzen. Bisher wurde es so geregelt, dass das BA mit in das Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit einem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben mit einbezogen wurde und auch mit der Baugenehmigung konnten Auflagen erteilt werden, die sich aus den Zielen der Landschaftspläne ergeben.

Das Berliner Naturschutzgesetz hat sich verändert. Es muss immer die Erheblichkeit und Nachhaltigkeit der Planungsziele geprüft werden und es darf bei Festsetzungen, die private Grundstückseigentümer betreffen, dem Grundstückseigentümer kein finanzieller Nachteil entstehen. Es muss ein ausgewogenes Verhältnis bestehen bleiben. Herr Schwend betont, dass es nicht so leicht nachzuweisen sei, dass die Festsetzungen der Landschaftspläne zu nicht unzumutbaren Belastungen für Grundstückeigentümer führen.

 

Seit 2008 ist im Berliner Naturschutzgesetz geregelt, dass die Bezirke eigenständig die Landschaftsplanverfahren durchführen. Vorher gab es ein sogenanntes altes Recht und neues Recht. Im alten Recht führte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung federführend das Verfahren. Die Bezirke waren für die inhaltliche Arbeit zuständig. Nach dem neuen Recht stellen die Bezirke eigenständig Landschaftspläne auf und führen auch eigenständig das Verfahren.
Die Landschaftpläne für den Pankegrünzug wurden nach altem Recht begonnen und können jetzt nach dem neuen Recht fortgeführt werden. Die Verantwortlichkeit und die Zuständigkeit liegt bei den Bezirken.

 

Herr Schwend bezieht sich anschließend darauf, dass die Panke ein Pilotprojekt in Berlin für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sei. Die Ziele dieses Projektes 2015 kommen den Zielen des Landschaftsplanes sehr entgegen, was das unmittelbare Gewässer angeht, denn bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie geht es im wesentlichen um eine naturnahe Entwicklung des Gewässers Panke. Herr Schwend betont hier, dass er zuversichtlich sei, dass mit dem Projekt 2015 viele Ziele der Landschaftspläne in guten Händen sind.

 

Abschließend teilt er mit, dass eine Beschlussvorlage im Bezirksamt vorbereitet wurde. Das Bezirksamt muss die Änderung der Planungsziele beschließen.

 

Der Vorsitzende, Herr Jaath, dankt Herrn Schwend für die Ausführungen und eröffnet die Diskussion.

 

Herr BV Dr. Schulze (CDU) fragt, welche gravierenden Veränderungen in der Landschaftsgestaltung werden jetzt erwartet. Herr Schwend meint, dass die Ziele der Landschaftspläne sich in erster Linie auf die Grün- und Freiflächen beziehen. Die Ziele sollen nicht mehr in einem Landschaftsplanverfahren verfolgt werden, sondern sie sollen in ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die Panke übernommen werden. Es werden große Teile der Planungsziele der Landschaftspläne von der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie übernommen und mit getragen. Der Bezirk Mitte ist zu der Entscheidung gelangt, dass das Verfahren der Aufstellung von Landschaftsplänen unter den heutigen Bedingungen so kompliziert und aufwendig sei, dass man eigentlich schneller und mit dem gleichen Ergebnis zum Erfolg kommt, wenn man die klassischen Landschaftspläne in ein Pflege- und Entwicklungskonzept überträgt und auch dass sie von der EU-Wasserrahmenrichtlinie getragen wird.

 

Herr BV Lehmann (Grüne) fragt, ob die Möglichkeit bestehe, dass die tatsächlichen Änderungen der Planungsziele definiert werden könnten und dem Ausschuss übermittelt werden. Herr Schwend geht davon aus, dass das machbar sei und bezieht sich auf die vorbereitete Bezirksamtsvorlage mit Begründung. Wenn das Bezirksamt die Änderung der Planungsziele beschlossen hat, wird sie der BVV zur Kenntnis übergeben.

 

Herr BV Dr. Streb (CDU) meint, dass sich an den Zielen nichts ändert, sondern sie werden nur umgeschichtet. Er fragt, ob etwas an Planungszielen übrig bleibe, die jetzt nicht mehr verwirklicht werden können oder kann alles so kompensiert werden durch andere Umschichtungen, so dass es dann doch realisiert werden kann. Herr Schwend meint, dass die Planungsziele, die die öffentlichen Flächen betreffen, weiter bestehen bleiben. Die Bepflanzungspflicht für Stellplätze auf öffentlichen Grünflächen werden ersatzlos entfallen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Weiterhin teilt Herr Schwend mit, dass der Landschaftsplan kein Entwurfsplan sei, sondern er nennt Planungsziele.
Zur EU-Wasserrichtlinie hebt er hervor, dass die Ziele, die dort möglich seien, waren mit den Zielen des Landschaftsplanes gar nicht vorstellbar.

 

Herr BzStR Gothe regt an, den Plan etwas näher zu betrachten. Viele Flächen gehören der öffentlichen Hand. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die man im Rahmen der Selbstverpflichtung nach dem Aushandlungsprozess machen möchte (Baumreihen pflegen oder ergänzen, Einzelbäume erhalten, Parkflächen erhalten). Weiterhin gibt es noch die privaten Flächen. Hier muss man sich auf die einzelnen Blöcke oder Baugebiete beschränken und ein Biotopflächenfaktor fest legen.

 

Herr BV Mahr (SPD) fragt, ob L III weiter gehe (über Pankstraße, Gerichtstraße und von der Gerichtstraße in den Nordhafen gehe). Es sei geplant, die Panke entweder zu halbieren oder in das alte Bett umzuleiten. Er fragt, ob das in den Plänen Berücksichtigung findet. Herr Schwend bittet um Verständnis, meint, dass heute nur ein Landschaftsplangebiet mitgebracht wurde, um exemplarisch eine Veränderung zu zeigen, welche Planungsziele bisher verfolgt wurden. Beim L III befindet sich die alte Bezirksgrenze zwischen Wedding und Mitte, so dass der Bereich der Südpanke nicht im Geltungsbereich der Pankelandschaftspläne liegt. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschäftigt sich nicht mit der Südpanke, sondern die Mündung der Panke in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal ist am Nordhafen für alle Planende zurzeit die Panke. Das heißt aber nicht, dass im Bereich Südpanke gar nichts passiert. Es wird weiter diskutiert, wie die Wasserversorgung der Südpanke geregelt werden kann. Herr Schwend meint, dass es noch keine endgültige Lösung gibt, denn die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie hat die gesamte Diskussion aufrollen lassen.
Herr Mahr möchte weiterhin wissen, ob ein Landschaftsschutzplan erstellt werden, oder ist das in den Bebauungsplänen mit enthalten. Antwort: Einzelne Abschnitte des Grünzugs entlang der Südpanke sind in den jeweiligen Bebauungsplänen geregelt. Der Bebauungsplan zum BND enthält den dazugehörenden Anteil des Pankegrünzuges, aber nicht in allen Abschnitten. Das Gesamtkonzept ist hier schon abschnittsweise gelöst im Zusammenhang mit Neubebauungen an der Panke. Bei den noch wichtigen Teilstücken sind Bebauungspläne im Verfahren oder auch schon festgesetzt (z. B. BND). Ein Landschaftsplan wäre in diesem Fall nicht hilfreich gewesen und hätte das nicht regeln können, weil die Ausweisung der Grünfläche als solche aus einer Baufläche heraus nur im Bebauungsplan geregelt werden kann.

 

Der Vorsitzende, Herr Jaath, möchte zu den Biotopflächenfaktoren wissen, ob man dadurch mehr Grün bekommen möchte. Herr Schwend teilt mit, dass der Biotopflächenfaktor bei weiteren hochverdichteten Baugebieten einen Grünausgleich schaffen soll. Der Grünanteil kann durch Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Begrünung von Tiergaragen u. ä. aber auch durch Hofentsieglungsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Biotopflchenfaktor kann nur einen relativ kleinen Beitrag zur Verbesserung der grünen Situation leisten. Auch bewegt sich der Biotopflächenfaktor auf dem relativ schmalen Pfad des zumutbaren. In Berlin gibt es mittlerweile auch mehrere festgesetzte BFF (Biotopflächenfaktorlandschaftspläne). Es hat sich in der Praxis die Durchsetzbarkeit dieser Planungsziele erwiesen. Die Zumutbarkeit eines Biotopflächenfaktors wird nicht mehr in Frage gestellt.

 

Herr BV Dr. Streb (CDU) fragt, ob Landschaftspläne nicht mehr absolate seien. Herr Schwend meint, dass der Begriff allein sehr viel aussage. Vor vielen Jahren wurde darüber diskutiert, ob es in der Stadt überhaupt Landschaft gibt. Die Diskussion führte zu dem Ergebnis, dass ein städtisch geprägter, menschlicher Raum Landschaft sein kann und dass auch ganz bestimmte Biotoptypen und Kriterien aufweist, die die städtische Landschaft prägt. Dass Landschaftspläne grundsätzlich absolate sind, möchte Herr Schwend nicht so sagen. Es wird immer schwieriger, Landschaftspläne in ein Verfahren zu bringen und fest zu setzen, weil alles genauestens geprüft werden muss. Andererseits sind die Rechtsgrundlagen schwieriger für Landschaftspläne geworden. Es war auch noch nie anders, dass Landschaftspläne immer Bebauungsplänen unter zu ordnen sind. Das Planungsinstrument in einem Bezirk ist zuerst immer der Bebauungsplan. Auch kann man Grünziele in einem Bebauungsplan verfolgen. Hier ist der Landschaftsplan nicht immer gut. Herr Schwend bezieht sich auf die Grünpanke und meint, dass dort der Platz für die Grünentwicklung in einigen Bereichen sehr gering sei. Im Bereich der Südpanke sind die baulichen Aktivitäten relativ stark und führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die dann auszugleichen sind. Wenn in diesen Bereichen Ausgleichsmaßnahmen durch zu führen sind, dann wird versucht, diese Ausgleichsmaßnahmen in den Bereich der Südpanke zu realisieren.
Den Biotopflächenfaktor könnte man auch in anderen Bereichen des Bezirks Mitte über Landschaftspläne fest setzen. Das setzt wiederum voraus, dass bauliche Aktivitäten stattfinden. Ohne bauliche Aktivitäten, die zu Veränderungen der Grundflächen führen, macht ein Biotopflächenfaktor keinen Sinn.

 

Herr BzStR Gothe möchte die Sinnfrage beantworten. Durch den Bezirk Mitte fließt die Panke und es macht hier Sinn, hier zu schauen, welchen Bestand es gibt und Pläne zu entwickeln und die Qualitäten eines Landschaftsraumes zu stärken. Bei den Privatflächen kann man mit Biotopflächenfaktoren zu sinnvollen Vorschlägen kommen, die dann Abwägungsmaterial sind für den Fall, dass ein Bebauungsplan gemacht wird.

 

Herr BV Hobrack (SPD) möchte wissen, wie viel Wasser durch die Südpanke fließen wird. Herr Schwend kann diese Frage nicht beantworten.

 
 

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