Auszug - Landschaftspläne Panke III-L-2 bis III-L-4 Änderung der Planungsziele BE: Bezirksamt
Herr BzStR Gothe berichtet über die Renaturierung der
Panke. Teil der Renaturierung sind die Landschaftspläne im Bereich Wedding. Die
Rechtsgrundlagen haben sich geändert. Herr
Schwand, Amt für Umwelt und Natur, teilt mit, dass er unter anderem die
Landschaftspläne an der Panke bearbeitet. Die Landschaftspläne sind seit vielen
Jahren im Verfahren. Die Panke im alten Bezirk Wedding, heute in den Ortsteilen
Gesundbrunnen und Wedding, hat einen 4 km langen Pankegrünzug. Weil diese
Fläche so lang ist, gibt es 3 Landschaftspläne für den gesamten Pankegünzug.
Die 3 Landschaftspläne verfolgen ganz ehrgeizige Ziele. Im wesentlichen geht es
um die klassischen Ziele: Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und
Landschaft innerhalb des Pankegrünzuges und Sichterstellung des Pankegrünzugs
für die Erholung der Bevölkerung. Diese Ziele beschränken sich im wesentlichen
auf öffentliche Grünflächen, gehen aber auch auf die Planungsziele der
Landschaftspläne hinaus. Es geht hier z. B. auch um öffentliche Durchwegungen
im Landschaftsplangebiet (Durchwegung von Kleingartenanlagen, Wegegführung auf
öffentlichem Straßenland). Auch geht um regionale und überregionale
Verbindungen (z. B. Pankewanderweg ist Bestandteil der 20 grünen Hauptwege, die
für ganz Berlin entwickelt wurden). Seit 2008
ist im Berliner Naturschutzgesetz geregelt, dass die Bezirke eigenständig die
Landschaftsplanverfahren durchführen. Vorher gab es ein sogenanntes altes Recht
und neues Recht. Im alten Recht führte die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung federführend das Verfahren. Die Bezirke waren für die
inhaltliche Arbeit zuständig. Nach dem neuen Recht stellen die Bezirke
eigenständig Landschaftspläne auf und führen auch eigenständig das Verfahren. Herr
Schwend bezieht sich anschließend darauf, dass die Panke ein Pilotprojekt in
Berlin für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie sei. Die Ziele dieses
Projektes 2015 kommen den Zielen des Landschaftsplanes sehr entgegen, was das
unmittelbare Gewässer angeht, denn bei der Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie geht es im wesentlichen um eine naturnahe Entwicklung
des Gewässers Panke. Herr Schwend betont hier, dass er zuversichtlich sei, dass
mit dem Projekt 2015 viele Ziele der Landschaftspläne in guten Händen sind. Abschließend
teilt er mit, dass eine Beschlussvorlage im Bezirksamt vorbereitet wurde. Das
Bezirksamt muss die Änderung der Planungsziele beschließen. Der
Vorsitzende, Herr Jaath, dankt Herrn Schwend für die Ausführungen und eröffnet
die Diskussion. Herr BV Dr.
Schulze (CDU) fragt, welche gravierenden Veränderungen in der
Landschaftsgestaltung werden jetzt erwartet. Herr Schwend meint, dass die Ziele
der Landschaftspläne sich in erster Linie auf die Grün- und Freiflächen
beziehen. Die Ziele sollen nicht mehr in einem Landschaftsplanverfahren
verfolgt werden, sondern sie sollen in ein Pflege- und Entwicklungskonzept für
die Panke übernommen werden. Es werden große Teile der Planungsziele der
Landschaftspläne von der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie übernommen und
mit getragen. Der Bezirk Mitte ist zu der Entscheidung gelangt, dass das
Verfahren der Aufstellung von Landschaftsplänen unter den heutigen Bedingungen
so kompliziert und aufwendig sei, dass man eigentlich schneller und mit dem
gleichen Ergebnis zum Erfolg kommt, wenn man die klassischen Landschaftspläne
in ein Pflege- und Entwicklungskonzept überträgt und auch dass sie von der
EU-Wasserrahmenrichtlinie getragen wird. Herr BV
Lehmann (Grüne) fragt, ob die Möglichkeit bestehe, dass die tatsächlichen
Änderungen der Planungsziele definiert werden könnten und dem Ausschuss
übermittelt werden. Herr Schwend geht davon aus, dass das machbar sei und
bezieht sich auf die vorbereitete Bezirksamtsvorlage mit Begründung. Wenn das
Bezirksamt die Änderung der Planungsziele beschlossen hat, wird sie der BVV zur
Kenntnis übergeben. Herr BV
Dr. Streb (CDU) meint, dass sich an den Zielen nichts ändert, sondern sie
werden nur umgeschichtet. Er fragt, ob etwas an Planungszielen übrig bleibe,
die jetzt nicht mehr verwirklicht werden können oder kann alles so kompensiert
werden durch andere Umschichtungen, so dass es dann doch realisiert werden
kann. Herr Schwend meint, dass die Planungsziele, die die öffentlichen Flächen
betreffen, weiter bestehen bleiben. Die Bepflanzungspflicht für Stellplätze auf
öffentlichen Grünflächen werden ersatzlos entfallen. Dafür gibt es keine
Rechtsgrundlage. Weiterhin teilt Herr Schwend mit, dass der Landschaftsplan
kein Entwurfsplan sei, sondern er nennt Planungsziele. Herr
BzStR Gothe regt an, den Plan etwas näher zu betrachten. Viele Flächen gehören
der öffentlichen Hand. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die man im Rahmen der
Selbstverpflichtung nach dem Aushandlungsprozess machen möchte (Baumreihen
pflegen oder ergänzen, Einzelbäume erhalten, Parkflächen erhalten). Weiterhin
gibt es noch die privaten Flächen. Hier muss man sich auf die einzelnen Blöcke
oder Baugebiete beschränken und ein Biotopflächenfaktor fest legen. Herr BV
Mahr (SPD) fragt, ob L III weiter gehe (über Pankstraße, Gerichtstraße und von
der Gerichtstraße in den Nordhafen gehe). Es sei geplant, die Panke entweder zu
halbieren oder in das alte Bett umzuleiten. Er fragt, ob das in den Plänen
Berücksichtigung findet. Herr Schwend bittet um Verständnis, meint, dass heute
nur ein Landschaftsplangebiet mitgebracht wurde, um exemplarisch eine
Veränderung zu zeigen, welche Planungsziele bisher verfolgt wurden. Beim L III
befindet sich die alte Bezirksgrenze zwischen Wedding und Mitte, so dass der
Bereich der Südpanke nicht im Geltungsbereich der Pankelandschaftspläne liegt.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie beschäftigt sich nicht mit der Südpanke, sondern
die Mündung der Panke in den Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal ist am
Nordhafen für alle Planende zurzeit die Panke. Das heißt aber nicht, dass im
Bereich Südpanke gar nichts passiert. Es wird weiter diskutiert, wie die
Wasserversorgung der Südpanke geregelt werden kann. Herr Schwend meint, dass es
noch keine endgültige Lösung gibt, denn die Umsetzung der
EU-Wasserrahmenrichtlinie hat die gesamte Diskussion aufrollen lassen. Der
Vorsitzende, Herr Jaath, möchte zu den Biotopflächenfaktoren wissen, ob man
dadurch mehr Grün bekommen möchte. Herr Schwend teilt mit, dass der
Biotopflächenfaktor bei weiteren hochverdichteten Baugebieten einen
Grünausgleich schaffen soll. Der Grünanteil kann durch Dachbegrünung,
Fassadenbegrünung, Begrünung von Tiergaragen u. ä. aber auch durch
Hofentsieglungsmaßnahmen durchgeführt werden. Der Biotopflchenfaktor kann nur
einen relativ kleinen Beitrag zur Verbesserung der grünen Situation leisten.
Auch bewegt sich der Biotopflächenfaktor auf dem relativ schmalen Pfad des
zumutbaren. In Berlin gibt es mittlerweile auch mehrere festgesetzte BFF
(Biotopflächenfaktorlandschaftspläne). Es hat sich in der Praxis die
Durchsetzbarkeit dieser Planungsziele erwiesen. Die Zumutbarkeit eines
Biotopflächenfaktors wird nicht mehr in Frage gestellt. Herr BV
Dr. Streb (CDU) fragt, ob Landschaftspläne nicht mehr absolate seien. Herr
Schwend meint, dass der Begriff allein sehr viel aussage. Vor vielen Jahren
wurde darüber diskutiert, ob es in der Stadt überhaupt Landschaft gibt. Die
Diskussion führte zu dem Ergebnis, dass ein städtisch geprägter, menschlicher
Raum Landschaft sein kann und dass auch ganz bestimmte Biotoptypen und
Kriterien aufweist, die die städtische Landschaft prägt. Dass Landschaftspläne
grundsätzlich absolate sind, möchte Herr Schwend nicht so sagen. Es wird immer
schwieriger, Landschaftspläne in ein Verfahren zu bringen und fest zu setzen,
weil alles genauestens geprüft werden muss. Andererseits sind die
Rechtsgrundlagen schwieriger für Landschaftspläne geworden. Es war auch noch
nie anders, dass Landschaftspläne immer Bebauungsplänen unter zu ordnen sind.
Das Planungsinstrument in einem Bezirk ist zuerst immer der Bebauungsplan. Auch
kann man Grünziele in einem Bebauungsplan verfolgen. Hier ist der
Landschaftsplan nicht immer gut. Herr Schwend bezieht sich auf die Grünpanke
und meint, dass dort der Platz für die Grünentwicklung in einigen Bereichen
sehr gering sei. Im Bereich der Südpanke sind die baulichen Aktivitäten relativ
stark und führen zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die dann auszugleichen
sind. Wenn in diesen Bereichen Ausgleichsmaßnahmen durch zu führen sind, dann
wird versucht, diese Ausgleichsmaßnahmen in den Bereich der Südpanke zu
realisieren. Herr
BzStR Gothe möchte die Sinnfrage beantworten. Durch den Bezirk Mitte fließt die
Panke und es macht hier Sinn, hier zu schauen, welchen Bestand es gibt und
Pläne zu entwickeln und die Qualitäten eines Landschaftsraumes zu stärken. Bei
den Privatflächen kann man mit Biotopflächenfaktoren zu sinnvollen Vorschlägen
kommen, die dann Abwägungsmaterial sind für den Fall, dass ein Bebauungsplan
gemacht wird. Herr BV
Hobrack (SPD) möchte wissen, wie viel Wasser durch die Südpanke fließen wird.
Herr Schwend kann diese Frage nicht beantworten. |
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