Auszug - Beitragspflichtige Erneu6rung der Schmidstraße, soweit sie in Ost-West-Richtung verläuft (Flurstücke 217, 211 und 231)  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
TOP: Ö 6.1
Gremium: Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 16.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
1041/III Beitragspflichtige Erneuerung der Schmidstraße, soweit sie in Ost-West-Richtung verläuft (Flurstücke 217, 211 und 231)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr BzStR Gohte teilt mit, wenn die Berliner Wasserbetriebe die Straßenentwässerung erneuern oder verbessern, unterliegen die

Herr BzStR Gohte teilt mit, wenn die Berliner Wasserbetriebe die Straßenentwässerung erneuern oder verbessern, unterliegen diese Maßnahmen dem Straßenausbaubeitragsgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass für eine solche Maßnahme der Berliner Wasserbetriebe das Bezirksamt eine Zustimmung in der BVV erwirken soll. Die Baustadträte sind sich einig, dass diese Konstruktion merkwürdig sei, denn es sei nicht Angelegenheit des Tiefbauamtes die Kanalisation der Berliner Wasserbetriebe im Auge zu behalten und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Das BA muss nur sehen, dass die Straße am Ende so einer Maßnahme wieder den Zustand hat, den sie vorher hatte und belastbar ist. Es sei nicht Aufgabe des bezirklichen Tiefbauamtes zu beurteilen, welche Technologie die Berliner Wasserbetriebe dort einsetzen. Deshalb haben zahlreiche Stadträte vorgeschlagen, dass man eine solche Maßnahme der BVV nur zur Kenntnis gibt, aber nicht zur Abstimmung vorlegt. Das BA hat dabei selber keine Wahl. Herr Gothe und sein Amt müssen diese Maßnahme den Bezirksverordneten erläutern und darum bitten, dass es dafür eine Zustimmung gibt. Herr Gothe teilt weiter mit, sollte bei der Erneuerung oder Erhaltung im Grundwasserkörper ein Schaden eintreten, dann wird das Bezirksamt dafür haftbar gemacht. Herr Gothe bittet noch einmal, dass die Ausschussmitglieder der Vorlage zur Beschlussfassung zustimmen möchten.

 

Herr BV Streb (CDU) teilt für seine Fraktion mit, dass sie der Vorlage nicht zustimmen werden. Sie werden das öffentlich verfolgen, warum das so umgesetzt werden muss.

 

Herr Gothe teilt daraufhin mit, dass Herr Streb die Rollenverteilung der politischen Parteien und der Bezirksämter hier nicht verstanden hat. Herr Gothe sitzt hier nicht als Vertreter der SPD-Fraktion, sondern als zuständiger Stadtrat für den Bereich Stadtentwicklung in Mitte. Er muss zusehen, dass die Entwässerung in Berlin zukünftig regelgerecht und fortschrittlich von statten geht. Deshalb sollte Herr Streb diesen Vorwurf nicht an ihn adressieren, sondern sollte den Vorwurf an seine Partei im Abgeordnetenhaus einbringen.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) meint, dass seine Fraktion keine Probleme sieht. Er regt an, dass sich der Umweltausschuss dazu entschließt, diese Drucksachen nicht mehr in den Ausschuss zu überweisen. Er schlägt vor, sollten die Berliner Wasserbetriebe etwas beantragen, wo die BVV keine Entscheidungsmöglichkeit hat, dort sofort abzustimmen.

 

Der Vorsitzende, Herr Jaath, regt an, im Ältestenrat darüber zu entscheiden.

 

Herr BV Lundkowski (FDP) meint, dass sich das Problem nicht löse durch die Verlagerung in die BVV. Er meint, es spiele keine Rolle, wo abgestimmt wird. Er regt an, diese Abstimmung im Ausschuss zu tätigen und nicht erst in der BVV. Er meint, dass es die Möglichkeit geben muss, Nein zu sagen. Gerade bei solch einem umstrittenen Gesetz muss es die Möglichkeit geben, Nein zu sagen. Herr Lundkowski wird sich das nicht nehmen lassen. Er teilt weiter mit, wenn das nicht getragen werden kann, muss das Bezirksamt oder der Senat eine andere Lösung finden. Das muss dann nicht zur Abstimmung gegeben werden, sondern nur als Vorlage zur Kenntnisnahme. Er möchte nicht daran beteiligt werden und nicht dafür verantwortlich sein.

 

Der Vorsitzende, Herr Jaath, meint, dass es nicht darum geht, dass jetzt immer allem zugestimmt werden muss, auch in der BVV nicht. Die Drucksachen gehen normaler weise erst in die BVV und dann werden sie in den Ausschuss überwiesen. Nach der Ausschussbehandlung gehen die Drucksachen wieder zurück in die BVV. Hier stellt sich die Frage, ob man nicht wiederkehrende Verfahren grundsätzlich abkürzen möchte, indem man sie gleich in der BVV abstimmt.

 

Herr BV Mahr (SPD) respektiert die Meinung von Herrn Lundkowski und die der Fraktion der CDU. Er schlägt vor, dass der Ausschuss dieses Problem in den Ältestenrat trägt, damit dort darüber befunden wird, wie mit einem solchen Problem verfahren wird.

 

Herr Streb meint, dass man sich hier eindeutig für den politischen Weg entscheidet und der BVV zu übermitteln. Er kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, andere Grundeigentümer durch seinen Entschluss zu belasten. Er wird hier nie zustimmen. Er verlangt, dass der demokratische Weg auch eingehalten wird.

 

Herr Büttner bittet, das Verfahren vorstellen zu dürfen und den Arbeitsstand zu erklären.

 

Der Vorsitzende, Herr Jaath, lässt den Antrag von Herrn Mahr (Ältestenrat) abstimmen.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Abschließend fragt Herr Jaath, ob es weiteren Beratungsbedarf gibt. Das ist nicht der Fall.
Herr Jaath lässt anschließend die Vorlage zur Beschlussfassung abstimmen.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda stimmt mehrheitlich der Vorlage zur Beschlussfassung des BA (10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) zu. 

 

 


 

 
 

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