Auszug - Übertragung Bach-Gymnasium in die zentrale Schulträgerschaft in Vorbereitung der Vorlage zur Beschlussfassung für die Dezember-BVV
Frau BzStR´in Hänisch berichtet, dass sie die Vorlage zur
Beschlussfassung, die am 9.12.2008 im Bezirksamt beschlossen wurde, den
Ausschussmitgliedern übermittelte. Ihr Interesse ist es, dass heute alle
fachlichen und sachlichen Fragen geklärt werden, damit in der nächsten BVV ein
abschließender Beschluss gefasst wird. Allen Ausschussmitgliedern liegt die Vorlage zur
Beschlussfassung nicht vor. Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, unterbricht die
Sitzung, um die Vorlage zur Beschlussfassung kopieren zu lassen Unterbrechung der
Sitzung von 18.17 Uhr bis 18.25 Uhr
Herrn von Dassel (Grüne) ist klar, dass das Land keine Denkmalschutzmittel bewilligen kann und dass eine finanzielle Lücke bei der Sanierung der Schule entsteht. Der Senat hat Interesse, dass der Bezirk diese Lücke füllt. Das Land spart Denkmalschutzmittel, denn der Bezirk nimmt sie für diese Schule nicht in Anspruch. Es stellt sich jetzt die Frage, warum diese Lücke einmal durch das Land selbst und zusätzlich durch den Bezirk gefüllt werden muss. Frau BzStR´in Hänisch meint, dass die Denkmalschutzmittel
nicht wirklich gespart werden, sondern es wird eine andere Maßnahme in 2010
daraus finanziert. Die Senatsverwaltung hat für den Fall angekündigt, falls die
Finanzierung wegbricht, dass sich das Bachgymnasium dann hinten anstellen muss,
denn alle anderen Maßnahmen an den Schulen, für die es eine längere
Verantwortung gibt, würden mit entsprechend höherer Priorität versehen. Das
Bezirksamt hat sich jetzt entschieden, die Ordnungsmittel einzusetzen.
Inwieweit für die neuen Sanierungsgebiete Maßnahmen umgesetzt werden, wird das
BA noch planen. Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt, wenn Kosten für den
Bezirk entstehen, ob das nicht im Hauptausschuss beraten werden muss oder ob
nur der Fachausschuss darüber in Kenntnis gesetzt wird. Frau Hänisch bejaht,
dass nur der Fachausschuss darüber beraten soll. Die Beschlussfassung obliegt
der BVV. Die Entscheidung über die Verwendung der Ordnungsmittel liegt in der
Zuständigkeit des Bezirksamtes. Der Schulausschuss wird gebeten, der
Übertragung in die Senatsverwaltung vom Grundsatz her zuzustimmen oder nicht. Herr BV von Dassel (Grüne) bezieht sich auf die Vorlage zur
Beschlussfassung und meint, dass das BA ca. 450 Tsd. € Budgetierungsgewinn
machen würde. Im Gegenzug muss das BA die Denkmalschutzmittel (ca. 370 Tsd. €)
ersetzen. Herr von Dassel fragt, ob er das so richtig verstanden hätte und dass
sich das für den Bezirk somit rein finanziell lohne. Frau BzStR´in Hänisch
teilt mit: Den theoretischen Budgetierungsgewinn hat das BA auf der Basis der
Kosten- und Leistungsrechnung 2007 ausgerechnet. Jetzt ist es sehr schwer zu
prognostizieren, wie groß er für die nächsten Jahre wäre. Diese Dimension von
450 Tsd. € hätte das BA für 2009 erwartet. Für 2010 war die Entscheidung, je
früher übertragen wird, je schneller verbessert sich der Globalhaushalt. Die
Budgetierungsergebnisse verbessern sich. Dagegen stehen einmalige Aufwendungen
aus dem zusätzlich dem Bezirk zugewiesenen Ordnungsmittel, die außerhalb der
Globalsumme stehen. Hier hat das BA nicht nur eine einfache Gegenrechnung
gemacht, sondern das Leitprinzip war, dass das BA an dieser Stelle möglichst
früh die Budgetierungsergebnisse optimieren würde als Grundsatzentscheidung für
das Jahr 2010. Herr von Dassel fragt abschließend, ob diese Ordnungsmittel
auch für etwas anderes ausgegeben werden, als für die Sanierung der Schule. Abschließend empfiehlt der Schulausschuss einstimmig der BVV
die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0
Enthaltungen). |
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