Auszug - Übertragung Bach-Gymnasium in die zentrale Schulträgerschaft in Vorbereitung der Vorlage zur Beschlussfassung für die Dezember-BVV  

 
 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule
TOP: Ö 4.3
Gremium: Schule Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 11.12.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:35 - 18:57 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR´in Hänisch berichtet, dass sie die Vorlage zur Beschlussfassung, die am 9

Frau BzStR´in Hänisch berichtet, dass sie die Vorlage zur Beschlussfassung, die am 9.12.2008 im Bezirksamt beschlossen wurde, den Ausschussmitgliedern übermittelte. Ihr Interesse ist es, dass heute alle fachlichen und sachlichen Fragen geklärt werden, damit in der nächsten BVV ein abschließender Beschluss gefasst wird.
Anschließend berichtet sie zur noch offenen Frage aus welchen Quellen sich letztendlich die noch ausstehende Sanierung des Direktorenwohnhauses am Bachgymnasium finanziert. Eine Übertragung zum 1.1.2010 in die Zentrale Schulträgerschaft macht eine Finanzierung in 2010 aus Denkmalschutzmitteln nicht mehr möglich, weil der Senat sich nicht selbst fördern kann. Es wurde eine Diskussion zwischen einzelnen Senatsstellen und bezirklichen Stellen geführt, ob der Übertragungszeitpunkt verschoben werden könnte, damit die Mittel aus dem Denkmalschutzprogramm in 2010 noch einmal verbaut werden könnten oder ob der Übertragungszeitpunkt zum 1.1.2010 belassen wird und die Finanzierung aus anderen Quellen sicher gestellt wird. Das Bezirksamt hat sich unter Abwägung der verschiedenen Vor- und Nachteile für die Übertragung zum 1.1.2010 entschlossen. Für die dann wegfallenden Denkmalschutzmittel soll eine Finanzierung aus Ordnungsmitteln möglich gemacht werden. Das BA geht aufgrund der Kosten- und Leistungsrechnung 2007 davon aus, dass unter Herausrechnung der Schülerzahl und unter Herausrechnung aller Kosten, die das Bachgymnasium verursacht, einen Budgetierungsvorteil von 450 Tsd. € erwirtschaftet hätte. Das BA Mitte  wünscht einen frühestmöglichen Übertragungszeitpunkt und wird die zusätzlichen Ordnungsmittel zur Verfügung stellen.
Die Senatsverwaltung für Schule würde dann selbst bauen. Das BA würde per Vertrag dieses Geld dann dem Senat zur Verfügung stellen. Der Senat würde in 2010 die Baumaßnahme in eigener Trägerschaft durchführen.
Die Sach- und Personalmittel müssten übertragen werden.

 

Allen Ausschussmitgliedern liegt die Vorlage zur Beschlussfassung nicht vor. Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, unterbricht die Sitzung, um die Vorlage zur Beschlussfassung kopieren zu lassen

 

Unterbrechung der Sitzung von 18.17 Uhr bis 18.25 Uhr

 

Herrn von Dassel (Grüne) ist klar, dass das Land keine Denkmalschutzmittel bewilligen kann und dass eine finanzielle Lücke bei der Sanierung der Schule entsteht. Der Senat hat Interesse, dass der Bezirk diese Lücke füllt. Das Land spart Denkmalschutzmittel, denn der Bezirk nimmt sie für diese Schule nicht in Anspruch. Es stellt sich jetzt die Frage, warum diese Lücke einmal durch das Land selbst und zusätzlich durch den Bezirk gefüllt werden muss.

Frau BzStR´in Hänisch meint, dass die Denkmalschutzmittel nicht wirklich gespart werden, sondern es wird eine andere Maßnahme in 2010 daraus finanziert. Die Senatsverwaltung hat für den Fall angekündigt, falls die Finanzierung wegbricht, dass sich das Bachgymnasium dann hinten anstellen muss, denn alle anderen Maßnahmen an den Schulen, für die es eine längere Verantwortung gibt, würden mit entsprechend höherer Priorität versehen. Das Bezirksamt hat sich jetzt entschieden, die Ordnungsmittel einzusetzen. Inwieweit für die neuen Sanierungsgebiete Maßnahmen umgesetzt werden, wird das BA noch planen.

 

Der Vorsitzende, Herr Dr. Knape, fragt, wenn Kosten für den Bezirk entstehen, ob das nicht im Hauptausschuss beraten werden muss oder ob nur der Fachausschuss darüber in Kenntnis gesetzt wird. Frau Hänisch bejaht, dass nur der Fachausschuss darüber beraten soll. Die Beschlussfassung obliegt der BVV. Die Entscheidung über die Verwendung der Ordnungsmittel liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Der Schulausschuss wird gebeten, der Übertragung in die Senatsverwaltung vom Grundsatz her zuzustimmen oder nicht.
Frau Hänisch fährt fort, dass das BA für diese Schule über die Budgetierung für die Jahre 2010 und 2011 eine Zuweisung bekäme. Die tatsächlichen Aufwendungen, die das BA 2010 und 2011 hat, werden mit übertragen.

 

Herr BV von Dassel (Grüne) bezieht sich auf die Vorlage zur Beschlussfassung und meint, dass das BA ca. 450 Tsd. € Budgetierungsgewinn machen würde. Im Gegenzug muss das BA die Denkmalschutzmittel (ca. 370 Tsd. €) ersetzen. Herr von Dassel fragt, ob er das so richtig verstanden hätte und dass sich das für den Bezirk somit rein finanziell lohne. Frau BzStR´in Hänisch teilt mit: Den theoretischen Budgetierungsgewinn hat das BA auf der Basis der Kosten- und Leistungsrechnung 2007 ausgerechnet. Jetzt ist es sehr schwer zu prognostizieren, wie groß er für die nächsten Jahre wäre. Diese Dimension von 450 Tsd. € hätte das BA für 2009 erwartet. Für 2010 war die Entscheidung, je früher übertragen wird, je schneller verbessert sich der Globalhaushalt. Die Budgetierungsergebnisse verbessern sich. Dagegen stehen einmalige Aufwendungen aus dem zusätzlich dem Bezirk zugewiesenen Ordnungsmittel, die außerhalb der Globalsumme stehen. Hier hat das BA nicht nur eine einfache Gegenrechnung gemacht, sondern das Leitprinzip war, dass das BA an dieser Stelle möglichst früh die Budgetierungsergebnisse optimieren würde als Grundsatzentscheidung für das Jahr 2010.

 

Herr von Dassel fragt abschließend, ob diese Ordnungsmittel auch für etwas anderes ausgegeben werden, als für die Sanierung der Schule.
Frau Hänisch bejaht. Mit der Einschränkung, dass diese Mittel nur in Sanierungsgebieten verausgabt werden können. Spandauer Vorstadt und Rosenthaler Vorstadt stehen nicht mehr zur Verfügung. Die Ausweisung neuer Sanierungsgebiete steht noch aus. Rein theoretisch könnte das BA die Finanzmittel dann auch in neuen Sanierungsgebieten ausgeben.

 

Abschließend empfiehlt der Schulausschuss einstimmig der BVV die Annahme der Vorlage zur Beschlussfassung (13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen).

 


 

 
 

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