Auszug - Auswirkungen auf den bezirklichen Sport durch die geplante Investition auf dem Grundstück Seydlitzstraße  

 
 
12. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 4.1
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 26.02.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:08 - 19:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass aus dem Stadtplanungsamt heute kein Mitarbeiter anwesend ist, der aus städteplanerischer

Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass aus dem Stadtplanungsamt heute kein Mitarbeiter anwesend ist, der aus städteplanerischer Sicht die Fassetten darstellen kann.

Frau Hänisch teilt zur Ausganglage mit, dass im vorigen Jahr bekannt wurde, dass ein Bauvorbescheid für die Teilfläche in der Seydlitzstraße 1-5 vorlag, der damals ermöglichte Funktionsräume nach Nordwesten orientiert und die Wohnräume nach Südosten orientiert. Das bedeutet, dass der vom BA geplante Sportplatzbau eine entsprechende Konfliktminderung gäbe. Die Rolle des Bauvorbescheides sollte im Ausschuss für Stadtentwicklung noch einmal diskutiert werden.

Im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte der Vorhabenträger auf der Grundlage des Bauvorbescheides einen Bauantrag eingereicht. Das Bezirksamt hatte nach der ersten Debatte im Sportausschuss, die im April 2007 stattfand, intensiv überlegt, wie dieser Nutzungskonflikt an dieser Stelle gelöst werden könnte. Das Bezirksamt hatte dann einen Aufstellungsbeschluss gefasst, der für diese Teilfläche dann festlegte, dass hier ein Sondergebiet planerisch festgeschrieben werden sollte (an dieser Stelle ist keine Grundbebauung möglich). Gegenwärtig gibt es hier keinen B-Plan für dieses Teilgebiet, so dass eine Realisierung nach § 34 Baugesetzbuch möglich ist. Mit diesem Aufstellungsbeschluss hat die Abteilung Stadtentwicklung Verhandlungen mit dem Vorhabenträger aufgenommen mit dem Ziel, die Interessen des Bezirkamtes durchzusetzen. Zielstellung dieses Aufstellungsbeschlusses war es, Interessen des Sportplatzbaues an dieser Stelle abzusichern und den Konflikt möglichst kostenneutral für den Bezirk Mitte zu lösen. Frau BzStR´in Hänisch fährt weiter fort, dass 6 Monate verhandelt wurde. Letztendlich wurde ein Verhandlungspaket erarbeitet, welches in der vergangenen Woche im Bezirksamt beschlossen wurde.

Das Verhandlungspaket hat folgende Elemente:

  • Dem Vorhabenträger wird ermöglicht, an dieser Stelle gemäß Bauantrag seine Wohnbebauung umzusetzen.
  • Der Vorhabenträger wird eine Teilfläche an das Bezirksamt verkaufen (Teilfläche Döberitzer Grünzug). Kosten: 660 Tsd. €. Die Kosten für den Ankauf werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziert.
  • Der Vorhabenträger verpflichtet sich, eine Grunddienstbarkeit einzugehen und mit dieser Grunddienstbarkeit zu dulden, dass von der nebenan liegenden Sportfläche Lermimmissionen ausgehen dürfen, die einem Mischgebiet entsprechen. Damit wird das gesamte Areal im gegenseitigen Einvernehmen als ein Mischgebiet angesehen.
  • Der Vorhabenträger verpflichtet sich an der Grenze zwischen seinem Wohngebietsareal und dem Döberitzer Grünzug die Fundamente für eine Lärmschutzwand auf seine Kosten zu bauen.
  • Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Altlastensanierung, die an dieser Stelle ansteht sicher zu stellen, dass er das an das BA verkaufte Grundstück beräumt übergibt. Das bestehende Gebäude wird abgerissen.

 

Das Bezirksamt verpflichtet sich, den Bauantrag zu genehmigen. Das Bezirksamt verpflichtet sich, eine Lärmschutzwand zu errichten, aber auf Kosten des Vorhabenträgers.
Die Lärmschutzwand soll nur errichtet werden, wenn der Fall eintritt, dass die Richtwerte der Lärmschutzimmission deutlich überschritten werden und auch wenn der Fall eintritt, dass einer der Eigentümer eines Reihenhauses eine Klage gewinnt. Die Kosten für die Lärmschutzwand würden 360 Tsd. € betragen.
Das Bezirksamt hat beschlossen, dass die Finanzierung der möglichen Kosten in der Zukunft aus der Investitionsplanung sicher gestellt werden sollen, ohne das dies zeitlich konkretisiert werden kann.

Weiterhin merkt Frau Hänisch an, dass der Bezirk ein Rücktrittsrecht vom Ankauf dieser Teilflächen eingeräumt hat für den Fall, dass die Altlastensanierung sehr viel teurer wird und hier finanzielle Belastungen auf den Bezirk zukommen. Das Rücktrittsrecht von dieser Teilfläche hat keine Auswirkungen auf die Regelungen zwischen Sport und Wohnen.
Frau Hänisch möchte keine Gesamtbewertung machen, denn das hier sei der Sportausschuss. Aus sportlicher Sicht meint sie, dass der Umbau des Seydlitzplatz noch in diesem Jahr vorgenommen werden könnte. Damit ist aus sportlicher Sicht deutlich positiv die Zuwegung von Süden und Westen zum Gesamtgelände Poststadion hervorzuheben. Das BA kann, unter Zurückforderung dieser Teilflächen, die im Liegenschaftsfonds sind, möglicher weise die Kletterhalle des Deutschen Alpenvereins realisieren. Dazu gibt es konkrete Gespräche mit dem Deutschen Alpenverein.

 

Herr BV Bertermann (Grüne) fragt nach vermutetem Sportlärm vom Umweltamt. Frau Hänisch antwortet: Das Umweltamt hat im November noch einmal eine zweite Stellungnahme auf der Grundlage Mischgebiet und auf der Grundlage Ostwestausrichtung der Wohnbebauung erarbeitet. Das Umweltamt ist zu dem Entschluss gekommen, dass nach seiner Auffassung, wenn eine vollständige Nutzung der Sportplätze von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr an 5 Tagen die Woche + Wochenende erfolgt, dann ist eine Lärmschutzwand erforderlich.
Herr Bertermann fragt weiter, warum man Ärger heraufbeschwört. Es sei auch ziemlich klar, dass irgendjemand klagen wird. Er meint, warum man nicht gleich sagt, ja, hier soll eine Lärmschutzwand aufgestellt werden. Er fragt anschließend nach den derzeitigen Spielzeiten, ob sie identisch seien mit den Spielzeiten, die anfangs geplant waren oder gibt es Einschränkungen. Frau Hänisch meint, dass es keine Einschränkungen gibt. Die Frage, ob die Lärmschutzwand tatsächlich notwendig ist, hängt von der aktiven Auslastung der Fläche ab. Die Frage, wie sich die konkrete Nutzung einpendeln wird, ist schwer zu kalkulieren. Frau Hänisch gibt zu bedenken, dass die 360 Tsd. € nicht in der Investitionsplanung enthalten sind. An dieser Stelle ist ein Haushaltsrisiko vorhanden.

Herr Bertermann fragt, wie man so etwas beschließen kann, wenn gar kein Geld vorhanden ist. Er vermutet, dass die anderen finanziellen Belastungen nicht das Bezirksamt treffen. Frau Hänisch antwortet: Ankauf von Grundstücken soll aus den Töpfen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in voller Höhe finanziert werden. Die Realisierung des Döberitzer Grünzuges soll in voller Höhe aus Mitteln von Stadtumbau West realisiert werden.

 

Herr BV Krüger (Die Linke) fragt zur Lärmschutzwand, ob dieser Vorgang eine Verzögerung auf der Basis Ratlosigkeit, dass früher oder später etwas positives entweder finanziell einstellt oder ob die Klage nicht durchkommt. Was ist hier eher zu bewerten.
Frau BzStR´in Hänisch antwortet: Lärmschutzwände an der Auguststraße befinden sich am Sportplatz nicht. Zumindest gibt es die Möglichkeit, dass man im friedlichen nebeneinander wohnen als auch Sport treiben kann.

 

Herr BV Löhr (SPD) fragt noch einmal zu Verständigung, ob in diesem Jahr mit dem Bauen der Sportplätze begonnen wird. Er vermutet, dass die Sportplätze dort vorhanden sind, bevor irgendjemand in die Wohnungen einzieht.

 


Herr Müller räumt ein, dass der Punkt Flutlichtbahn zu bedenken sei. Auch sei die 10 m hohe Lärmschutzwand zu bedenken.

 

Herr BD Schöpe (SPD) nimmt an, das alle Gutachten vorhanden sind. Wenn nicht fragt er, wann mit dem letzten Gutachten zu rechnen sei. Weiterhin fragt er wie lange für den Bau der beiden Spielflächen generell geplant sei.
Herr Schmidt teilt mit, dass im vergangenen Jahr der Bau und die Planung zum Bau unterbrochen werden musste. Deswegen hat das BA nur das Lärmgutachten vom Umweltamt. Licht wurde in der Beschlusslage beauftragt zu prüfen. In den nächsten 4 Wochen erwartet das BA ein entsprechendes Gutachten. Mit dem Bau kann erst begonnen werden, wenn der Vertrag unterschrieben ist. Die Planungen sind soweit fast abgeschlossen.

 

Der Vorsitzende, Herr Reschke, fragt, ob bezüglich der finanziellen Mittel die Abteilungen SE Finanzen und das Sportamt bei den Gesprächen anwesend waren, oder hat nur das Stadtplanungsamt beschlossen.
Frau BzStR´in Hänisch teilt mit, dass die Verhandlungen von der Abteilung Stadtentwicklung geführt wurden. Das Sportamt und das Haushaltsamt wurden nicht einbezogen. Die BA-Vorlage wurde dem Fachbereich Sport und dem Haushaltsamt zur Mitzeichnung vorgelegt. Es gab aber aus dieser Sicht heraus schwerwiegende Bedenken, die dann dazu führten, dass dann die beiden Fachbereiche /(Sport und HA) nicht mitgezeichnet haben.

Herr Reschke fragt weiter nach wie jetzt geregelt ist, ob die Bezirksverordnetenversammlung als Gremium eine Vorlage zur Kenntnisnahme erhält. Frau Hänisch antwortet, dass dies ein BA-Beschluss sei und keine Vorlage zur Kenntnisnahme an die BVV. Demzufolge erfolgt die Berichterstattung mündlich über die betroffenen Ausschüsse. Zur Investitionsplanung teilt sie mit, das BA wird die Aufforderung für 2009 und 2013 erhalten. Dann muss das BA feststellen, ob ausreichend finanzielle Grundlagen vorliegen. In der Prioritätensetzung der Maßnahmen muss dieses Objekt diskutiert werden.

Herr Reschke fragt, wer für den Bau der Lärmschutzwand verantwortlich sei. Frau Hänisch antwortet: Der Döberitzer Grünzug wird Facheigentum des Straßen- und Grünflächensamtes. Die Lärmschutzwand soll zwischen den Giebeln der stehenden Häuser errichtet werden. Bauen wird GDM. Frau Hänisch weist darauf hin, dass das BA eine pauschale Zuweisung in Stadtumbau West erhält.

 

Abschließend bemerkt der Vorsitzende, Herr Reschke, dass er Herrn Löhr zustimmt, dass man hier in dieser Sache ein Stück weiter gekommen ist. Der Ausbau des Seydlitzplatzes ist dringend erforderlich, um die Kapazitäten für die Nutzung im Poststadion er erstellen.
Er meint, dass man schon im vergangen Sommer hätte sein  können.
Die Fraktion der CDU hatte eine Stellungnahme dazu abgegeben, danach wurde der Vorschlag vom Amt abgelehnt. Er meint, dass seine Fraktion in der nächsten BVV darüber diskutieren wird.
Problem war, dass zum damaligen Zeitpunkt der Investor ziemlich klar zugesichert hatte, selbst für die Lärmschutzwand gleich zu sorgen (360 Tsd. € müssen jetzt nicht überlegt werden, woher sie später kommen). Damals hatten die Ausschussmitglieder darum gebeten, ein Gutachten zu erstellen, wie das in der Bundesrepublik gehandhabt wird. Herr Reschke merkt an, dass es hierzu weitere Fälle geben wird. Er findet es gut, dass die Justiziarin von Herrn BzStR Gothe hier eine recht sichere Meinung abgeben kann. Ihm wäre aber lieber, wenn ein Rechtsgutachten vorliegen würde. Durch die missliche Situation meint Herr Reschke, würde das dem Bezirk bzw. Land Berlin im schlimmsten Fall 1 Mio. € kosten.

 

Herr BV Bertermann (Grüne) meint, dass er Kenntnis darüber habe, dass hier das erste Mal vorgekommen sei, dass bei einer Bezirksamtsvorlage zwei wichtige Bezirksamtsmitglieder nicht mitgezeichnet haben. Das Bezirksamt hat aber mehrheitlich zugestimmt. Diesen Standpunkt findet Herr Bertermann als eine interessante Entscheidung. Er findet es einmalig.
Er findet es gut, dass der Sportplatz gebaut wird, würde es aber negativ finden, wenn er in 3 Jahren wegen Klagen wieder abgebaut werden müsste. Er spricht anschließend an, das Flutlicht an. Hier hat auch noch keine Klärung stattgefunden. Auch ist ihm nicht bekannt, dass das im Rahmen der Vereinbarungen mit dem Investor geklärt wurde. Weiterhin fragt er, wann der Vertrag unterschrieben wird. Sollte in der nächsten Zeit ein Gutachten zum Prüfen gestellt werden und man stellt fest, es werden nicht 10 m, sondern 60 m  benötigt, fragt Herr Bertermann, was sei dann zu tun. Er sieht hier Probleme auf den Bezirk zukommen und denkt nicht , dass damit Probleme gelöst sind. Der Bauvorbescheid sagt etwas anderes, nämlich eine Bebauung zur Straße hin. Abschließend meint er, dass im Bauvorbescheid ein Supermarkt wie Aldi geplant sei. Frau Hänisch meint, dass die Teilfläche, wo der Supermarkt geplant sei, an das Bezirksamt verkauft werden soll.

Zum Döberitzer Grünzug bemerkt Herr Reschke, das dieser so nicht machbar wäre. Er fragt, ob es richtig sei, dass die Flächen auf dem Seydlitzplatz tatsächlich so sind, wie das im Ausschuss besprochen wurde. Er fragt sich, wo die Fläche vom Grünzug herkommt. Ist das ein Verkauf vom Vorhabenträger. Frau Hänsich antwortet: Das ist ein 8 m langer Streifen. Das geht vollständig ab von den jetztigen BIMA-Gelände. Der Vorhabenträger verzichtet darauf.

 

Herr BD Schöpe (SPD) meint, dass der Sportausschuss nicht über das Bauen einer Lärmschutzwand befinden sollte.

 

Frau BzStR´in Hänisch bittet den Ausschuss zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, dass, wenn die Möglichkeit besteht, auch gebaut wird.

  1. Der dringliche Bedarf besteht.
  2. Der Sportplatz sollte stehen, bevor die Wohnungen gebaut werden.

Sie betont, dass es ihr sehr wichtig sei, dass in der Kenntnisnahme des Sportausschusses ein Hinweis kommt, Hauptziel: Umsetzung Bau des Seydlitzsportplatzes, dann ist das für sie eine wichtige Rückmeldung. Es soll hier kein Beschluss des Sportausschusses gefasst werden, aber es soll eine Wahrnehmung sein. Sie nimmt aus dem Ausschuss mit, dass die Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung und in der Märzsitzung in der zweiten Runde eine Gesamtbewertung jetzt kommen muss. Letztendlich soll alles vorangetrieben werden, um es möglich zu machen, was alle gemeinsam wollen.

Der Sportausschuss stimmt aus sportfachlicher Sicht dem so zu.

 

Herr Bertermann meint, dass heute noch nicht alles ganz klar sei (er spricht wieder das Flutlicht an). Er findet, wenn ein Votum des Ausschusses abgegeben werden soll, sollte man doch vorher den städtebaulichen und den Kaufvertrag kennen. Ansonsten hat das Bezirksamt beschlossen, das zu machen und das Bezirksamt kann das auch umsetzen. Ihm ist nicht klar, warum man Ausschussquoten benötigt, die seiner Ansicht nach nicht in Kenntnis der vollen Faktenlage ist.

Der Vorsitzende, Herr Reschke, meint, dass jetzt kein neuer Beschluss gefasst werden soll, sondern der Beschluss wurde im Ausschuss schon gefasst, was den Sportplatz in sportpolitischer Hinsicht angeht. Der Ausschuss hatte das Thema nur ausgesetzt. Unter der sportfachlichen Sicht sollte hier ein Votum abgegeben werden. Die rechtliche Betrachtung eines städtebaulichen Vertrages oder die Grunddienstbarkeit, ob Gelder von SenStadt zur Verfügung gestellt werden, das kann in diesem Punkt nicht gesagt werden.

 

Herr BD Ruttke (CDU) spricht für die Sportvereine im Poststadion und bemerkt, wenn hier so viele Wenn und Aber kommen und keiner weiß, ob die Wenn und Aber überhaupt zutreffen und dass dadurch der Bau verzögert wird, kann er nur sagen, dass alle mit Unverständnis reagieren werden. Er wird die Sportvereine über die heutige Sitzung informieren.


 

 
 

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