Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-43 VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit und die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ( ehemals Schultheiss-Brauerei) DS 0037/III Bezirksamt Mitte von Berlin  

 
 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 7.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:50 - 20:25   (öffentlich ab 18:00) Anlass: ordentlichen Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann bittet vorab darum, dass auch darauf eingegangen wird, ob der Stand, der der BVV vorliegt auch der Stand ist,

Herr Bertermann bittet vorab darum, dass auch darauf eingegangen wird, ob der Stand, der der BVV vorliegt auch der Stand ist, auf den sich das Landesdenkmalamt bezieht. Oder hat die Stellungnahme des Landesdenkmalamtes eine frühere Bebauungsstruktur zur Grundlage.

 

Herr Gothe erläutert den Mitgliedern anhand von Folien den abgestimmten Stand auf der Bezirksamtsebene vor dem Aufstellungsbeschluss. Es stimmt aber nicht, dass dies auch mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt wäre. Insofern kann der Investor nicht darauf bauen, zumindest nicht zum jetzigen Stand. Herr Gothe hat dem Investor vorgeschlagen, um das komplexe Thema beherrschbar zu machen, dass man ein Gutachterverfahren macht, ein kleinen Wettbewerbsverfahren, mit mindestens sechs Büros und sowohl bei der Aufgabenstellung als auch bei der Jury soll eben nicht nur das Bezirksamt beteiligt sein, sondern auch das Landesdenkmalamt und die Abteilung I von SenStadt. Dieses Vorgehen wurde mündlich aber noch nicht schriftlich zugesagt. Das funktionale Konzept des Investors soll durch den Wettbewerb nicht in Frage gestellt werden.

 

Herr Bausch merkt an, dass das Grundstück immer als ein Moabiter Standort gesehen wurde. Die Größe des Standortes wäre dann berlinweit wirksam. Es sollte darauf geachtet werden, dass im Gutachterverfahren vom Veranstalter auch Gäste eingeladen werden.

 

Herr Gothe wird versuchen, dem Investor klar zu machen, dass es gewünscht ist, von jeder Fraktion einen Vertreter einzuladen.

 

Herr Pawlowski fragt nach, was eigentliche passiert, wenn die Denkmalbehörden bei einem Nein zu diesem Projekt bleiben. Wird Herr Gothe als Stadtrat dann dafür sorgen, dass dem Bezirk das Gebäude als Denkmal erhalten bleibt.

 

Herr Gothe führt aus, dass es da einen Automatismus gibt. Wenn seine untere Denkmalschutzbehörde einem Konzept am Ende zustimmt, und das Landesdenkmalamt sagt, wir stimmen dem nicht zu, dann geht der Vorhabenträger in den Widerspruch und dann muss die oberste Denkmalschutzbehörde entscheiden. Diese oberste Denkmalschutzbehörde wird sich rückversichern bei ihrer politischen Leitung, wie man mit diesem Fall umgehen soll. Es kann dann sein, dass es eine zweite Entscheidung darüber gibt, wo jedoch nicht prognostiziert werden kann, wie dies dann ausgeht.

 

Frau Hilse hätte gerne gewusst, worin die Diskrepanzen zwischen dem oberen und dem unteren Landesdenkmalamt liegen.

 

Herr Gothe führt aus, dass die untere Denkmalschutzbehörde im Vorfeld dieses Aufstellungsbeschlusses das Konzept mitgetragen hat. Es gab dann die Behauptung, dass das Landesdenkmalamt dies auch schon so sähe. Und das war eben nicht der Fall. Das ist im Prinzip der Kern des Konflikts.

 

Herr Neuhaus führt aus, dass es unstrittig ist, dass die Entwicklung dieses Standortes ein wichtiger Faktor für die Turmstraße und für Moabit ist. Es wäre auch schön, wenn sich bei Karstadt der Eingang Richtung Kreuzung öffnen lässt. Herr Neuhaus bezieht sich auf die Kategorisierung der Denkmalsubstanz und fragt nach, ob den Mitgliedern die Argumentation darüber, warum bestimmte Gebäude als nicht so wichtig eingestuft wurden, zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Herr Gothe sagt zu, dass er mit der unteren Denkmalschutzbehörde Rücksprache hält und dann erneut im Ausschuss berichtet bzw. ein schriftliches Papier vorlegt.

 

Frau Hilse fragt nach, auf welche Art und Weise Herr Gothe Einfluss nehmen will, um den Konflikt zwischen den beiden Behörden zu lösen. Weiterhin fragt sie nach, wie lange dieser Prozess dauern wird.

 

Herr Gothe führt aus, dass sich dies im Verfahren zeigen wird. Er kann jetzt nicht sagen, für welches Konzept er sich entscheiden wird. Sicherlich wird er sich argumentativ einbringen. Er geht davon aus, dass Mitte Februar 2007 eine Entscheidung fällt.

 

Herr Bertermann bezieht sich auf das Gutachterverfahren und fragt nach, ob die Frage des Umgangs mit dem Denkmal zur Disposition steht. Der Aufstellungsbeschluss sagt aus, dass ca. 50 % der denkmalgeschützten Gebäude abgerissen werden können. Wenn man ein Gutachterverfahren macht und schon von vornherein sagt, 50 % der Gebäude gehen eh weg, dann ist das eine andere Voraussetzung, als wenn man sagt, wir möchten den Denkmalschutz höher bewerten als im Aufstellungsbeschluss.

 

Herr Gothe merkt an, dass dies genau der Punkt war, über den man sich sehr intensiv mit dem Investor gestritten hatte.


 

 
 

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