Auszug - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1-43 VE im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit und die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ( ehemals Schultheiss-Brauerei) DS 0037/III Bezirksamt Mitte von Berlin
Herr Bertermann bittet vorab darum, dass auch darauf eingegangen wird, ob der Stand, der der BVV vorliegt auch der Stand ist, auf den sich das Landesdenkmalamt bezieht. Oder hat die Stellungnahme des Landesdenkmalamtes eine frühere Bebauungsstruktur zur Grundlage. Herr
Gothe erläutert den Mitgliedern anhand von Folien den abgestimmten Stand auf
der Bezirksamtsebene vor dem Aufstellungsbeschluss. Es stimmt aber nicht, dass
dies auch mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt wäre. Insofern kann der Investor
nicht darauf bauen, zumindest nicht zum jetzigen Stand. Herr Gothe hat dem
Investor vorgeschlagen, um das komplexe Thema beherrschbar zu machen, dass man
ein Gutachterverfahren macht, ein kleinen Wettbewerbsverfahren, mit mindestens
sechs Büros und sowohl bei der Aufgabenstellung als auch bei der Jury soll eben
nicht nur das Bezirksamt beteiligt sein, sondern auch das Landesdenkmalamt und
die Abteilung I von SenStadt. Dieses Vorgehen wurde mündlich aber noch nicht
schriftlich zugesagt. Das funktionale Konzept des Investors soll durch den
Wettbewerb nicht in Frage gestellt werden. Herr
Bausch merkt an, dass das Grundstück immer als ein Moabiter Standort gesehen
wurde. Die Größe des Standortes wäre dann berlinweit wirksam. Es sollte darauf
geachtet werden, dass im Gutachterverfahren vom Veranstalter auch Gäste
eingeladen werden. Herr
Gothe wird versuchen, dem Investor klar zu machen, dass es gewünscht ist, von
jeder Fraktion einen Vertreter einzuladen. Herr
Pawlowski fragt nach, was eigentliche passiert, wenn die Denkmalbehörden bei
einem Nein zu diesem Projekt bleiben. Wird Herr Gothe als Stadtrat dann dafür
sorgen, dass dem Bezirk das Gebäude als Denkmal erhalten bleibt. Herr
Gothe führt aus, dass es da einen Automatismus gibt. Wenn seine untere
Denkmalschutzbehörde einem Konzept am Ende zustimmt, und das Landesdenkmalamt
sagt, wir stimmen dem nicht zu, dann geht der Vorhabenträger in den Widerspruch
und dann muss die oberste Denkmalschutzbehörde entscheiden. Diese oberste
Denkmalschutzbehörde wird sich rückversichern bei ihrer politischen Leitung,
wie man mit diesem Fall umgehen soll. Es kann dann sein, dass es eine zweite
Entscheidung darüber gibt, wo jedoch nicht prognostiziert werden kann, wie dies
dann ausgeht. Frau
Hilse hätte gerne gewusst, worin die Diskrepanzen zwischen dem oberen und dem
unteren Landesdenkmalamt liegen. Herr
Gothe führt aus, dass die untere Denkmalschutzbehörde im Vorfeld dieses
Aufstellungsbeschlusses das Konzept mitgetragen hat. Es gab dann die
Behauptung, dass das Landesdenkmalamt dies auch schon so sähe. Und das war eben
nicht der Fall. Das ist im Prinzip der Kern des Konflikts. Herr
Neuhaus führt aus, dass es unstrittig ist, dass die Entwicklung dieses
Standortes ein wichtiger Faktor für die Turmstraße und für Moabit ist. Es wäre
auch schön, wenn sich bei Karstadt der Eingang Richtung Kreuzung öffnen lässt.
Herr Neuhaus bezieht sich auf die Kategorisierung der Denkmalsubstanz und fragt
nach, ob den Mitgliedern die Argumentation darüber, warum bestimmte Gebäude als
nicht so wichtig eingestuft wurden, zur Verfügung gestellt werden kann. Herr
Gothe sagt zu, dass er mit der unteren Denkmalschutzbehörde Rücksprache hält
und dann erneut im Ausschuss berichtet bzw. ein schriftliches Papier vorlegt. Frau
Hilse fragt nach, auf welche Art und Weise Herr Gothe Einfluss nehmen will, um
den Konflikt zwischen den beiden Behörden zu lösen. Weiterhin fragt sie nach,
wie lange dieser Prozess dauern wird. Herr
Gothe führt aus, dass sich dies im Verfahren zeigen wird. Er kann jetzt nicht
sagen, für welches Konzept er sich entscheiden wird. Sicherlich wird er sich
argumentativ einbringen. Er geht davon aus, dass Mitte Februar 2007 eine
Entscheidung fällt. Herr
Bertermann bezieht sich auf das Gutachterverfahren und fragt nach, ob die Frage
des Umgangs mit dem Denkmal zur Disposition steht. Der Aufstellungsbeschluss
sagt aus, dass ca. 50 % der denkmalgeschützten Gebäude abgerissen werden
können. Wenn man ein Gutachterverfahren macht und schon von vornherein sagt, 50
% der Gebäude gehen eh weg, dann ist das eine andere Voraussetzung, als wenn
man sagt, wir möchten den Denkmalschutz höher bewerten als im
Aufstellungsbeschluss. Herr
Gothe merkt an, dass dies genau der Punkt war, über den man sich sehr intensiv
mit dem Investor gestritten hatte. |
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