Auszug - Einnahmen aus Grundstücksverkauf Chausseestraße für Sanierung des Sommerbades Seydlitzstraße vorhalten
Herr von Dassel führt aus, dass Herr Dr. Heuer ausführliche Äußerungen zu diesem Thema in der letzten BVV gemacht und diese den Fraktionen zur Verfügung gestellt hat. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat versucht dies auch gründlich nachzuvollziehen. Herr von Dassel teilt mit, dass die Fraktion den Antrag vorerst zurückstellt und bittet das Bezirksamt, eine andere politische Möglichkeit zu finden, wie man die Sanierung des Schwimmbades sichern kann bzw. wie man sich an der Sanierung beteiligen kann. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass es hier um einen ganz konkreten Antrag geht. Die
Ausführungen von Herrn von Dassel beziehen sich auf einen anderen Sachverhalt
innerhalb einer Antragsdiskussion. Betreffend des Antrages sind vom Bezirksamt
keine ergänzenden Ausführungen zu machen. Das Bezirksamt bittet aber im
Anschluss an die Sitzung jeweils einen Vertreter der Fraktionen und auch den
Vertreter der Gruppe WASG zur Verfügung zu stehen, um über einen bestimmten
Sachverhalt zu informieren. Herr
von Dassel bittet um Vertagung der Drucksache. Herr
Dr. Heuer möchte darauf aufmerksam machen, dass diese Drucksache auf die
Verwendung von Einnahmen im Jahre 2006 abzielt. Eine Behandlung zur
Haushaltswirtschaft 2006 nach Abschluss des Haushaltsjahres 2006 entbehrt einer
gewissen Logik. Herr
von Dassel merkt an, dass am 20.12.2006 Rechnungsschluss ist. Buchungsschluss
ist aber wohl im Januar. Es wäre auch noch im Januar 2007 möglich, gewisse
Dinge zu buchen. Eine Vertagung des Antrages ist auch neutral und bedeutet
nicht, dass wir dadurch irgendwo hintendieren, was faktisch nicht mehr möglich
ist. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass der Antrag lautet „.. einen investiven Titel für
Baumaßnahmen einzurichten, der eine Restebildung zu Gunsten von Ausgaben des
Jahres 2007 zu ermöglichen und dafür aus dem Titel -Einnahmen aus
Grundstückverkäufen- Mittel zu übertragen.“ Das ist nach Abschluss des
Haushaltsjahres 2006 mit dem 22.12.2006 nicht mehr möglich. Herr Dr. Heuer
möchte nur darauf aufmerksam machen. Herr
von Dassel bittet trotzdem um Vertagung der Drucksache. Abschließend
hält Frau Dr. Stiller fest, dass die Beratung der Drucksache vertagt wird. Herr
Dr. Heuer möchte nach Abschluss der Debatte zur Drucksache den Ausschuss über
folgendes in Kenntnis setzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - hier konkret
Herr von Dassel - hat Herrn Dr. Heuer am 27.09.2006 angemailt. Die Mail hatte
folgenden Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Dr. Heuer, gerne möchte meine Fraktion
Ihre Ausführungen zu den haushaltsrechtlichen Problemen, die mit unserem
Schwimmbadantrag verbunden sind, noch einmal nachvollziehen. Wir wären Ihnen
daher sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre in der letzten BVV gemachten Ausführungen
zur Verfügung stellen könnten - sofern sie schriftlich vorlagen -. Für Ihre
Bemühungen bedanken wir uns im Voraus ganz herzlich.“ Selbstverständlich hat
Herr Dr. Heuer ca. 20 min. später diese Mail beantwortet. Das ist seine Art,
mit solchen Anfragen umzugehen. Er hat natürlich diese Ausführungen nicht nur
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sondern allen Fraktionen zur Verfügung
gestellt. Er hat auch darauf verwiesen, dass das gesprochene Wort in der BVV
gilt, nicht seine Ausführungen, die schriftlich vorbereitet waren. Herr Dr.
Heuer hat nicht damit gerechnet, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine
Ausführungen anschließend einer Mitarbeiterin des Abgeordnetenhauses zur
Kommentierung zur Verfügung stellt und am 29.11.2006 der Senatsverwaltung für
Finanzen übermittelt. Das hat Herr Dr. Heuer nicht für möglich gehalten. Für
Herrn Dr. Heuer ist das ein deutlicher Vertrauensmissbrauch, weil er
selbstverständlich davon ausgehen muss, dass wenn eine Fraktion darum bittet,
Ausführungen von ihm zu erhalten, um sie nachvollziehen zu können, dass sie
dann nicht anschließend der Hauptverwaltung übermittelt werden. Aus diesem
deutlichen Vertrauensmissbrauch muss Herr Dr. Heuer seine Schlussfolgerungen
ziehen. Er wird Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nur noch dann
behandeln, wenn sie geschäftsordnungsmäßig über den Vorsteher der BVV und den
Bezirksbürgermeister an ihn gerichtet werden. Und dann wird er sie auf dem
selben Wege beantworten. Andere Formen von Anfragen als die
geschäftsordnungsmäßigen kann er dann nicht mehr akzeptieren. Mit gewisser
Verwunderung hat Herr Dr. Heuer zur Kenntnis genommen, dass Frau Dr. Stiller
die Senatsverwaltung für Finanzen zur heutigen Beratung eingeladen hat, ohne
dass ein Beschluss des Ausschusses dazu vorlag. Frau Dr. Stiller hat diese
Einladung als stellv. Ausschussvorsitzende versandt und nicht als Vertreterin
der den Antrag einbringenden Fraktion. Er hat das nicht zu bewerten, aber dies ist
nicht der Gang der Geschäftsordnung der BVV. Nach § 18 der Geschäftsordnung
muss die Einladung von sachkundigen Personen durch den Ausschuss beschlossen
werden. Frau
Dr. Stiller teilt mit, dass es ein Gespräch von einem Mitglied ihrer Fraktion
mit Herrn Neuhaus gegeben hat. Der Entwurf der Einladung von Herrn Neuhaus hat
sie schon mit der Bitte erreicht, hier jemanden einzuladen. Und dieser Bitte
ist sie nach Abarbeitung der Vorbereitung für heute nachgekommen. Sie war sich
dabei nicht bewusst, dass sie damit gegen einen Paragraphen der
Geschäftsordnung der BVV verstößt und bittet um Entschuldigung. Herr
von Dassel bezieht sich auf den Misstrauensbruch und bedauert es, wenn Herr Dr.
Heuer dies so sieht. Allerdings handelte sich um öffentliche Äußerungen. Herr
von Dassel hatte es begrüßt, und ihm war nicht bekannt, inwieweit dies mit
Herrn Neuhaus abgesprochen war, aber das man bei einer Nachfrage an die
Senatsfinanzverwaltung, diese auf den Stand der Diskussion innerhalb der BVV
bringt. Das kann nicht sachkundiger getan werden, als wenn die Ausführungen,
die Herr Dr. Heuer in einer öffentlichen Sitzung gegeben hat, zur Verfügung
gestellt werden. Wenn die Fraktion versucht hätte, dies zu interpretieren, wäre
das sicherlich verfälschter rübergekommen, als wenn die von Herrn Dr. Heuer
dargelegten Ausführungen zum Tragen kommen. Insofern kann Herr von Dassel den
Vertrauensmissbrauch nicht ganz nachvollziehen. Aber er bedauert es sehr, wenn
Herr Dr. Heuer es so sieht. Herr
Dr. Heuer merkt an, dass jede Fraktion selbstverständlich die Möglichkeit und
das Recht, Ausführungen in öffentlicher Sitzung der BVV noch mal zu
hinterfragen. Dazu gibt es probate Mittel wie Wortprotokolle einholen. Damit
kann dann die Fraktion machen was sie will. Herr Dr. Heuer möchte nur darauf
aufmerksam machen, dass wenn ihm gegenüber der Eindruck erweckt wird, dass es
für die interne Diskussion in der Fraktion benötigt wird, dann bekommen die
Fraktionen dies in der eigenen Form von Herrn Dr. Heuer. Wenn Herr Dr. Heuer
davon hätte ausgehen müssen, dass es zur gutachterlichen Stellungnahme an die
Hauptverwaltung gesendet wird, dann hätte er dies bei Weiterleitung mit
Sicherheit in angemessenerer Form gemacht. Darauf kann man sich verlassen. Das
Schreiben entsprach nicht ganz den üblichen Geflogenheiten. Das war der
Hintergrund. Selbstverständlich wird Herr Dr. Heuer auch weiterhin Fragen
beantworten, aber nur auf dem offiziellen Weg. Herr
Diedrich bittet Frau Dr. Stiller, dass den Fraktionen das Schreiben von Herrn
Neuhaus betreffend der Einladung zugeleitet wird. Frau
Dr. Stiller sagt dies zu. Herr
Dr. Knape bezieht sich auf einen ähnlichen Vorfall im Schulausschuss zeigt sich
verwundert darüber, dass Frau Dr. Stiller der genannte Paragraph nun nicht mehr
bekannt sei. Herr
Urchs zeigt sich ebenfalls entsetzt über den Umgang hier im Ausschuss. Aus
seiner Sicht, so wie es sich für ihn darstellt, ist das ein absolutes
Misstrauen gegenüber den Äußerungen des Stadtrates. Er bittet darum, dass
dieser Sachverhalt genauer betrachtet wird. |
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