Auszug - Einnahmen aus Grundstücksverkauf Chausseestraße für Sanierung des Sommerbades Seydlitzstraße vorhalten  

 
 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 05.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:02 Anlass: ordentlichen Sitzung
0026/III Einnahmen aus Grundstücksverkauf Chausseestraße für Sanierung des Sommerbades Seydlitzstraße vorhalten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr von Dassel führt aus, dass Herr Dr

Herr von Dassel führt aus, dass Herr Dr. Heuer ausführliche Äußerungen zu diesem Thema in der letzten BVV gemacht und diese den Fraktionen zur Verfügung gestellt hat. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat versucht dies auch gründlich nachzuvollziehen. Herr von Dassel teilt mit, dass die Fraktion den Antrag vorerst zurückstellt und bittet das Bezirksamt, eine andere politische Möglichkeit zu finden, wie man die Sanierung des Schwimmbades sichern kann bzw. wie man sich an der Sanierung beteiligen kann.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass es hier um einen ganz konkreten Antrag geht. Die Ausführungen von Herrn von Dassel beziehen sich auf einen anderen Sachverhalt innerhalb einer Antragsdiskussion. Betreffend des Antrages sind vom Bezirksamt keine ergänzenden Ausführungen zu machen. Das Bezirksamt bittet aber im Anschluss an die Sitzung jeweils einen Vertreter der Fraktionen und auch den Vertreter der Gruppe WASG zur Verfügung zu stehen, um über einen bestimmten Sachverhalt zu informieren.

 

Herr von Dassel bittet um Vertagung der Drucksache.

 

Herr Dr. Heuer möchte darauf aufmerksam machen, dass diese Drucksache auf die Verwendung von Einnahmen im Jahre 2006 abzielt. Eine Behandlung zur Haushaltswirtschaft 2006 nach Abschluss des Haushaltsjahres 2006 entbehrt einer gewissen Logik.

 

Herr von Dassel merkt an, dass am 20.12.2006 Rechnungsschluss ist. Buchungsschluss ist aber wohl im Januar. Es wäre auch noch im Januar 2007 möglich, gewisse Dinge zu buchen. Eine Vertagung des Antrages ist auch neutral und bedeutet nicht, dass wir dadurch irgendwo hintendieren, was faktisch nicht mehr möglich ist.

 

Herr Dr. Heuer führt aus, dass der Antrag lautet „.. einen investiven Titel für Baumaßnahmen einzurichten, der eine Restebildung zu Gunsten von Ausgaben des Jahres 2007 zu ermöglichen und dafür aus dem Titel -Einnahmen aus Grundstückverkäufen- Mittel zu übertragen.“ Das ist nach Abschluss des Haushaltsjahres 2006 mit dem 22.12.2006 nicht mehr möglich. Herr Dr. Heuer möchte nur darauf aufmerksam machen.

 

Herr von Dassel bittet trotzdem um Vertagung der Drucksache.

 

Abschließend hält Frau Dr. Stiller fest, dass die Beratung der Drucksache vertagt wird.

 

 

 

Herr Dr. Heuer möchte nach Abschluss der Debatte zur Drucksache den Ausschuss über folgendes in Kenntnis setzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - hier konkret Herr von Dassel - hat Herrn Dr. Heuer am 27.09.2006 angemailt. Die Mail hatte folgenden Wortlaut: „Sehr geehrter Herr Dr. Heuer, gerne möchte meine Fraktion Ihre Ausführungen zu den haushaltsrechtlichen Problemen, die mit unserem Schwimmbadantrag verbunden sind, noch einmal nachvollziehen. Wir wären Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie uns Ihre in der letzten BVV gemachten Ausführungen zur Verfügung stellen könnten - sofern sie schriftlich vorlagen -. Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus ganz herzlich.“ Selbstverständlich hat Herr Dr. Heuer ca. 20 min. später diese Mail beantwortet. Das ist seine Art, mit solchen Anfragen umzugehen. Er hat natürlich diese Ausführungen nicht nur der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sondern allen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Er hat auch darauf verwiesen, dass das gesprochene Wort in der BVV gilt, nicht seine Ausführungen, die schriftlich vorbereitet waren. Herr Dr. Heuer hat nicht damit gerechnet, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Ausführungen anschließend einer Mitarbeiterin des Abgeordnetenhauses zur Kommentierung zur Verfügung stellt und am 29.11.2006 der Senatsverwaltung für Finanzen übermittelt. Das hat Herr Dr. Heuer nicht für möglich gehalten. Für Herrn Dr. Heuer ist das ein deutlicher Vertrauensmissbrauch, weil er selbstverständlich davon ausgehen muss, dass wenn eine Fraktion darum bittet, Ausführungen von ihm zu erhalten, um sie nachvollziehen zu können, dass sie dann nicht anschließend der Hauptverwaltung übermittelt werden. Aus diesem deutlichen Vertrauensmissbrauch muss Herr Dr. Heuer seine Schlussfolgerungen ziehen. Er wird Anfragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nur noch dann behandeln, wenn sie geschäftsordnungsmäßig über den Vorsteher der BVV und den Bezirksbürgermeister an ihn gerichtet werden. Und dann wird er sie auf dem selben Wege beantworten. Andere Formen von Anfragen als die geschäftsordnungsmäßigen kann er dann nicht mehr akzeptieren. Mit gewisser Verwunderung hat Herr Dr. Heuer zur Kenntnis genommen, dass Frau Dr. Stiller die Senatsverwaltung für Finanzen zur heutigen Beratung eingeladen hat, ohne dass ein Beschluss des Ausschusses dazu vorlag. Frau Dr. Stiller hat diese Einladung als stellv. Ausschussvorsitzende versandt und nicht als Vertreterin der den Antrag einbringenden Fraktion. Er hat das nicht zu bewerten, aber dies ist nicht der Gang der Geschäftsordnung der BVV. Nach § 18 der Geschäftsordnung muss die Einladung von sachkundigen Personen durch den Ausschuss beschlossen werden.

 

Frau Dr. Stiller teilt mit, dass es ein Gespräch von einem Mitglied ihrer Fraktion mit Herrn Neuhaus gegeben hat. Der Entwurf der Einladung von Herrn Neuhaus hat sie schon mit der Bitte erreicht, hier jemanden einzuladen. Und dieser Bitte ist sie nach Abarbeitung der Vorbereitung für heute nachgekommen. Sie war sich dabei nicht bewusst, dass sie damit gegen einen Paragraphen der Geschäftsordnung der BVV verstößt und bittet um Entschuldigung.

 

Herr von Dassel bezieht sich auf den Misstrauensbruch und bedauert es, wenn Herr Dr. Heuer dies so sieht. Allerdings handelte sich um öffentliche Äußerungen. Herr von Dassel hatte es begrüßt, und ihm war nicht bekannt, inwieweit dies mit Herrn Neuhaus abgesprochen war, aber das man bei einer Nachfrage an die Senatsfinanzverwaltung, diese auf den Stand der Diskussion innerhalb der BVV bringt. Das kann nicht sachkundiger getan werden, als wenn die Ausführungen, die Herr Dr. Heuer in einer öffentlichen Sitzung gegeben hat, zur Verfügung gestellt werden. Wenn die Fraktion versucht hätte, dies zu interpretieren, wäre das sicherlich verfälschter rübergekommen, als wenn die von Herrn Dr. Heuer dargelegten Ausführungen zum Tragen kommen. Insofern kann Herr von Dassel den Vertrauensmissbrauch nicht ganz nachvollziehen. Aber er bedauert es sehr, wenn Herr Dr. Heuer es so sieht.

 

Herr Dr. Heuer merkt an, dass jede Fraktion selbstverständlich die Möglichkeit und das Recht, Ausführungen in öffentlicher Sitzung der BVV noch mal zu hinterfragen. Dazu gibt es probate Mittel wie Wortprotokolle einholen. Damit kann dann die Fraktion machen was sie will. Herr Dr. Heuer möchte nur darauf aufmerksam machen, dass wenn ihm gegenüber der Eindruck erweckt wird, dass es für die interne Diskussion in der Fraktion benötigt wird, dann bekommen die Fraktionen dies in der eigenen Form von Herrn Dr. Heuer. Wenn Herr Dr. Heuer davon hätte ausgehen müssen, dass es zur gutachterlichen Stellungnahme an die Hauptverwaltung gesendet wird, dann hätte er dies bei Weiterleitung mit Sicherheit in angemessenerer Form gemacht. Darauf kann man sich verlassen. Das Schreiben entsprach nicht ganz den üblichen Geflogenheiten. Das war der Hintergrund. Selbstverständlich wird Herr Dr. Heuer auch weiterhin Fragen beantworten, aber nur auf dem offiziellen Weg.

 

Herr Diedrich bittet Frau Dr. Stiller, dass den Fraktionen das Schreiben von Herrn Neuhaus betreffend der Einladung zugeleitet wird.

 

Frau Dr. Stiller sagt dies zu.

 

Herr Dr. Knape bezieht sich auf einen ähnlichen Vorfall im Schulausschuss zeigt sich verwundert darüber, dass Frau Dr. Stiller der genannte Paragraph nun nicht mehr bekannt sei.

 

Herr Urchs zeigt sich ebenfalls entsetzt über den Umgang hier im Ausschuss. Aus seiner Sicht, so wie es sich für ihn darstellt, ist das ein absolutes Misstrauen gegenüber den Äußerungen des Stadtrates. Er bittet darum, dass dieser Sachverhalt genauer betrachtet wird.


 

 
 

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