Auszug - Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2020/2021 – eine ressortübergreifende Herausforderung!  

 
 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM
TOP: Ö 10.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2143/V Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2020/2021 – eine ressortübergreifende Herausforderung!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs und die anderen Mitglieder der Fraktion Die Linke 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

 

  1. Wie viele Kinder werden im Schuljahr 2020/21 in Mittes Grundschulen eingeschult werden?

BzStaR Herr Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren. Nach den vorliegenden Zahlen aus dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) werden im Bezirk Mitte 4016 Kinder im Schuljahr 2020/ 2021 schulpflichtig.

  1. Wie stellt sich die Zahl der erwarteten Erstklässlerinnen Und Erstklässler im Vergleich zum Schuljahresbeginn 2019/20 dar?

BzStaR Herr Spallek antwortet: Die Zahl der schulpflichtigen Kinder nach den Zahlen des LABO hat sich erhöht. Für das Schuljahr 2019/ 2020 waren es 3400 schulpflichtige Kinder. Die Daten des LABO werden allerdings nicht mehr in Excel umgewandelt. Seit September dieses Jahres werden diese Daten über das neue Fachverfahren Lusdik zur Verfügung gestellt. Auch die Anmeldungen in einigen Schulen laufen seit diesem Jahr über das neue Fachverfahren Lusd. Die neuen Fachprogramme weisen allerdings derzeit kleinere Programmierfehler auf, die noch im laufenden Prozess angepasst werden. Die Schulorganisation ist derzeit dabei, die Anmeldebögen mit den Daten im Fachprogramm anzugleichen. Schon jetzt zeigt sich das Problem, dass einige Kinder doppelt eingetragen sind. Daher kann sich die gerade unter erstens genannte Zahl der LABO Kinder noch im Laufe der Eingaben und Erfassungen ändern.

  1. In welchem Maße können alle Schulbeginnerinnen und Schulbeginner 2020/21 auch wohnortnah eingeschult werden bzw. in welchen Regionen wird die Schulplatzversorgung als besonders schwierig eingeschätzt?
  2. Wie viele Schulplätze fehlen voraussichtlich 2020/21 an den Grundschulen in welchen Regionen unseres Bezirks?

BzStaR Herr Spallek antwortet: Diese Fragen können derzeit noch nicht beantwortet werden, da derzeit noch alle Schulwünsche der Eltern erfasst und eingetragen werden. Das ist dafür relevant, wo letztendlich auch Kinder gegebenenfalls eingeschult werden können und sollen. Die Aufnahmekapazitätsgespräche mit den Schulleitungen erfolgen im Januar bzw. Februar des nächsten Jahres.

  1. Wie viele Schulplätze stehen ab Schuljahresbeginn 2020/21 zusätzlich an welchen Grundschul-standorten zur Verfügung? Wie viele dieser Schulplätze wurden neu gebaut, sind temporärer Art oder anderweitig verfügbar?

BzStaR Herr Spallek antwortet: Ab dem Schuljahr 2020/ 2021 werden durch einen temporären Bau im Vorgriff auf den Ergänzungsbau zusätzlich 48 Schulplätze an der City-Grundschule zur Verfügung stehen. An der Möwensee-Grundschule entstehen 192 Schulplätze durch den Neubau des MEB. Darüber hinaus gibt es auch noch weitere derzeit nicht genutzte Kapazitäten an der 48. Grundschule. Die soll erst noch aufwachsen.

  1. Wie viele Grundschulplätze werden für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf2020/2021 benötigt und im Vergleich dazu auch zur Verfügung stehen?

BzStaR Herr Spallek antwortet: Die sonderpädagogischen Feststellungsverfahren haben gerade erst begonnen. Anhand der vorliegenden Anträge bei der Schulaufsicht, geht die Schulaufsicht davon aus, dass mindestens für ungefähr 25 Schüler*innen bzw. Lernanfänger*innen mit geistiger Behinderung und/ oder Autismus und entsprechenden Elternwünschen und Bedarfen Plätze gebraucht werden. Das entspricht ca. vier bis fünf Lerngruppen. Hinzu kommen zahlreiche Kinder, die aktuell auf der Warteliste stehen und entgegen dem Wunsch der Eltern und allen fachlichen Empfehlungen an den Grundschulen geschult werden.

  1. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass die Schulplatzversorgung nicht durch Erhöhungen der Klassenfrequenz gesichert werden darf? 

BzStaR Herr Spallek antwortet: Ja.

  1. Welche baulichen, organisatorischen oder anderweitigen Maßnahmen hat das Bezirksamt ergriffen bzw. plant das Bezirksamt, um allen Kindern, die 2020 eingeschult werden sollen, einen guten und möglichst wohnortnahen Schulplatz zur Verfügung zu stellen?

BzStaR Herr Spallek antwortet: Derzeit sind verschiedene Maßnahmen in der Entwicklung wie zum Beispiel drei Neubauvorhaben sowie zwei Erweiterungsbauten. Hinzu kommt ein weiterer temporärer Bau. Alle Maßnahmen werden jedoch leider nicht zum Schuljahr 2020/ 2021 zum Tragen kommen. Aus diesem Grund müssen nach Vorliegen der Schulanmeldungen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Die eigentlichen Planungen können allerdings erst nach dem abschließenden Anmeldezeitraum durchgeführt werden.

  1. Welche ressortübergreifenden Strukturen unter Einbeziehung der schulischen Gremien, Schulleitungen, Eltern und anderen Beteiligten und Betroffenen wirken zusammen, um bedarfsgerecht Schulplätze bereitzustellen, im Bedarfsfall auch unkonventionelle Lösungen zu finden und möglich zu machen, was unmöglich scheint, um allen Schülerinnen und Schülern einen guten Schulstart 2020/21 zu sichern?

BzStaR Herr Spallek antwortet: Alle Beteiligten, das sind die Schulaufsicht, die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, die schulischen Gremien, die Schulleitungen, das Schul- und Sportamt Mitte und auch die anderen Bezirke, arbeiten sehr eng zusammen, um allen Kindern einen bedarfsgerechten Schulplatz zur Verfügung zu stellen.

Auf Nachfrage von Frau Schrader (DIE LINKE) antwortet BzStaR Herr Spallek: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Schrader. Ja, das Bezirksamt teilt diese Auffassung. Wie auch schon in der Vergangenheit dazu ausgeführt sind Frequenzerhöhungen bzw. selbst die Bemessung auf 24 in vielen Schulen, wo der Anspruch zumindest auf Antrag von Schulklassenfrequenzabsenkungen besteht, was wir entgegen der vor vielen Jahren üblichen Praxis nicht können, aufgrund der ansteigenden Anzahl von Schüler*innen, dass dieses nach Möglichkeit unterbleiben sollte. Genauso ist es aber weiterhin gültig, auch wenn Frau Scheeres in ihrer Prognose die Schulplatzdefizite, die im bisherigen Verfahren mit der Senatsverwaltung und den Bezirken im sogenannten Monitoring erarbeitet wurden, nunmehr als maximale Bedarfszahlen beschreibt und zumindest landesweit die Defizite um ungefähr die Hälfte niedriger vorhersagt. Ob das so eintritt weiß ich nicht, aber es würde helfen. Ich gehe nicht davon aus, dass das im Wesentlichen so sein wird, weil sie im Wesentlichen die beantragten Wohnbaupotenziale, die Baugenehmigungen und die daraus folgenden Bewohner*innen mit Kindern komplett herausrechnet. Da haben wir teilweise Entwicklungsgebiete, wie zum Beispiel an der Heidestraße oder an der Lehrter Straße, wo nicht geplant, sondern gebaut wird, wo teilweise Gebäude auch schon fertig sind und bezogen werden mit Bewohnenden. Es ist nicht unsere erste Wahl. Wenn wir aber beim Schulneubau und bei der Herstellung von ergänzenden, auch wenn es nur temporäre Schulplätze sind, nicht so schnell vorankommen, wie die Anzahl der Schüler*innen steigt, werden wir wahrscheinlich an vielen Stellen nicht umher kommen. Das gehört auch zur Wahrheit dazu, allein schon durch den Platzmangel. Die organisatorischen Maßnahmen, die wir in der Vergangenheit schon beschrieben haben, teilweise Umnutzung von vorhandenen Räumen, ist kein probates- und kein schönes Mittel, aber manchmal das letzte Mittel. Leider.

 

 

 

 
 

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