Auszug - Wie setzt der Bezirk die Vereinbarungen zu den e-Scootern um?
Vorbemerkung: Senat und Bezirke haben im August mit Anbietern von E-Tretrollern einen Katalog von Maßnahmen verabredet, um die Gehwege besser zu schützen und mehr Sicherheit zu erreichen.
BzStaR Herr Gothe antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Kreitmair. Ich darf das hier für meinen Bezirksbürgermeister vortragen, was ich auch gerne tue, weil ich das im Prinzip alles genau so sehe wie er, was da notwendig ist. Sie konnte sicherlich mitverfolgen, dass Herr von Dassel einer der Ersten war, der Fragezeichen in die öffentliche Landschaft gesetzt hat, als die E-Tretroller doch recht schnell zum Einsatz kamen und er hat mit dazu beigetragen, dass es da einen koordinierten und organisierten Erfahrungsaustausch mit der Hauptverwaltung und den anderen betroffenen Bezirken gibt, wo das dann auch thematisiert worden ist. Es wurde hierbei festgelegt, dass perspektivisch deutlich sichtbare Parkflächen als Parkzonen außerhalb von Gehwegbereichen vorgesehen werden sollen. Es ist eben auch erklärtes Ziel, dass man die eben nicht auf Gehwegen macht, sondern dass man die Gehwege frei hält von allen Dingen Fußgängergeschehen behindern könnten. Die Parkzonen sollen am besten dadurch organisiert werden, dass KFZ Parkplätze entfallen. Wenn man solche Orte identifiziert, wo man es sinnvoll wäre, solche Parkzonen auszuweisen, dann ist quasi auch Einigkeit entstanden, dass man solche Orte eben nicht nur Elektrotretrollern zur Verfügung stellen sollte, sondern auch für Leihfahrräder oder für Leihmopeds. 2. Welche „No-Park-Zonen“ beabsichtigt der Bezirk auszuweisen? 3. Ist beabsichtigt, auch für andere Mobilitätsangebote wie Leihfährräder, Scooter („Emmy“ u.a.) eigene Abstellplätze und No-Park-Zonen“ auszuweisen? BzStaR Herr Gothe antwortet: In der Tat ist es so, dass bereits drei Orte so klassifiziert sind. Das ist der Pariser Platz, das ist der Platz des 18. März, also auf der anderen Seite vom Brandenburger Tor und rum um das Denkmal für die ermordeten Juden Europas. Des Weiteren ist auch nochmal klarzustellen, dass sämtliche öffentliche Grün- und Parkflächen für das Abstellen nicht in Frage kommen und da, wie im Grünanlagengesetz festgelegt, keine Verkehrsmittel abgestellt werden sollen. Frau Kreitmair (SPD): Ich habe eine kurze Nachfrage. Wenn auch alle Grünflächen als No Park Zonen vereinbart sind, was auch richtig ist, gibt es da schon eine technische Lösung, um das Abstellen dort zu verhindern. BzStaR Herr Gothe: Jetzt hat mich Frau Kreitmair erwischt. Es ist nämlich so, dass in meinem Text drin steht, dass das Abstellen technisch ausgeschlossen wird. Ich weiß gar nicht, wie das gehen soll. Ich habe da an Zäune gedacht, aber wahrscheinlich gibt es eine digitale Lösung, dass die Roller dann rückwärts fahren. Ich kann bestätigen, dass eine technische Lösung zur Anwendung gebracht werden soll, wie auch immer das dann aussehen soll. |
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