Auszug - Baden im Rathaus?
Ich frage das Bezirksamt:
BzStaR Herr Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Böttger. Das Regenwasserrohr, welches sich über der Deckenbeleuchtung befindet, war defekt. Ich betone das deswegen, weil der letzte Schaden, den wir beobachten mussten, ein Abwasserrohr war, was nicht die Regenwasserabführung betraf, sondern die Schmutz- und Brauchwasser der eigenen, zum Beispiel, WC-Anlagen. Weitere Ursachen, wie zum Beispiel zugesetzte Abwasserrinnen, werden seitens der Vermieter*innen geprüft und auch entsprechend behoben.
BzStaR Herr Spallek antwortet: Durch den Wassereinbruch waren unter anderem einige Kellerräume betroffen, wo Wasser eingetreten ist. Das Wasser wurde aus den betroffenen Bereichen entfernt. Eine Unterbrechung der Internetverbindung gab es nicht. Es gab hingegen Einschränkungen bei der Telekommunikation, welche allerdings noch nicht abschließend behoben werden konnten.
BzStaR Herr Spallek antwortet: Der entstandene Schaden konnte noch nicht beziffert werden. Wie Sie wahrscheinlich wissen ist es ein Mietobjekt. Es wird Sie wahrscheinlich freuen, dass die Vermieterin für den Schaden aufkommen wird beziehungsweise diesen zu beseitigen hat auf eigene Kosten. Herr Böttger (Linke): Sehr geehrte Damen und Herren. Muss das Bezirksamt in Vorleitung gehen für die Reparaturen oder macht das direkt der Vermieter? Ist bekannt, dass die Reparaturen, die am Abwasserrohr vorgenommen worden, die Regenwasserrohr beeinträchtigt hat oder ist es Zufall, dass das auch kaputt gegangen ist? BzStaR Herr Spallek: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Böttger. Wie ich eben ausgeführt habe ist das ein Mietobjekt und deswegen ist die Eigentümerin für die Behebung der Schäden und auch für andere Maßnahmen zuständig. Wir haben nachher vielleicht noch eine Anfrage dazu, was den Wetterbedingungen geschuldet ist. Inwieweit das Regenwasserrohr das Abwasserrohr beeinträchtigt hat, kann ich nicht beurteilen. Ich bin weder Fachmann, noch habe ich darüber Kenntnisse. Ich meine aber sagen zu können, dass es eher unwahrscheinlich ist. Manchmal hat man Pech und auf der anderen Seite hat man kein Glück. Das scheint hier der Fall gewesen zu sein. Es war insofern noch zusätzlich unerfreulich, weil am selben Tag die Ausstellungseröffnung stattgefunden hat, die Sie vielleicht draußen schon besichtigen konnten. Insofern mussten wir die Eröffnung dann im Halbdunkeln durchführen, weil durch den Wassereintritt in die Deckenabhängung auch die Elektrik beeinträchtigt war beziehungsweise die Beleuchtung aus Sicherheitsgründe nicht eingeschaltet werden konnte. Dass das jetzt mittlerweile zum großen Teil anders ist, das ist gut. Die Ursache und der Wasserschaden natürlich nicht. Wir hoffen natürlich, dass es sich an dieser oder anderer Stelle nicht wiederholt.
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