Auszug - Eckwerte des Haushalts 2020/21  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 - 19:58 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
 
Wortprotokoll

BzBm Herr von Dassel bezieht sich zunächst auf das Thema Personal und berichtet, dass der Senat zusätzliche Mittel bewilligt habe und laut aktueller Berechnungen der Bezirk Mitte für das Jahr 2020 108 Stellen und für das Jahr 2021 zwölf Stellen zusätzlich besetzen könne. Dies sei, mit Blick auf vergangene Jahre, als sehr positiv zu bewerten. Weniger zufriedenstellend sei, dass zusätzliche Aufgaben durch gesetzliche Regelungen, die das Land, der Bund oder die EU erlassen hat und wofür Personal eingesetzt werden muss, mit diesen zusätzlich bewilligten Mitteln bereits abgegolten seien. Dem Bezirk würden somit lediglich ca. 60 Stellen zur freien Verwendung zur Verfügung stehen. Nichtsdestotrotz sei es eine positive Entwicklung mit Hinblick auf den Einsatz von Personal. Man habe intensive Gespräche mit den Ämtern geführt und gut begründet seien deutlich mehr als 108 Stellen. Laut ungefährer Hochrechnung, komme man derzeit auf 120 bis 125 zusätzliche, notwendige Stellen. Für die überschüssige Anzahl an Stellen müsse geprüft werden, ob den Ämtern entweder wieder etwas abgezweigt werde oder ob man im Haushalt Mittel zur Vorfinanzierung finde und dann gegebenenfalls aus dem Globalbudget das Personalbudget nochmals erhöhe. Die Liste der angemeldeten Personalbedarfe ist den Ausschussmitgliedern bereits im Vorfeld zur Sitzung zugegangen. Diese Liste werde derzeit noch etwas übersichtlicher gestaltet und den Ausschussmitgliedern nach Komplettierung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren führt BzBm Herr von Dassel aus, dass ein bisher unerledigter Beschluss der BVV zum Thema des strukturierten Prozesses für neue Stellen im Bezirk Mitte abgebildet werden solle. Dort sollen auch die Hintergründe der genehmigten und der nichtgenehmigten Stellen aufgeführt werden. Auf Nachfrage von Frau Schrader (Linke) antwortet BzBm Herr von Dassel, dass es im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes unstrittig sei, dass die Bezirke zusätzliches Personal bekommen müssen. Diesbezüglich werde es noch einen Nachschlag geben. Die Anmeldungen der Ämter, die sich auf das Bundesteilhabegesetz beziehen, seien somit ausgeklammert worden. Man habe sich bereits im Bezirksamt dahingehend geeinigt, dass jedes Amt so viel Stellen bekomme, wie der Senat zugesteht. Der Senat habe diesbezüglich in einem sehr intensiven Prozess mit Fachleuten und der Hauptverwaltung dieses Thema bearbeitet. Beispielsweise habe das Sozialamt in diesem Bereich 14 Stellen angemeldet und von der Senatsverwaltung für Finanzen, in Zusammenarbeit mit der Senatssozialverwaltung, 10,5 Stellen zugebilligt bekommen. Auch wenn dies keine Punktlandung sei, könne man feststellen, dass sich die Anmeldungen und die letztendlich zugestandenen Stellen weitestgehend in einer Dimension befinden. Für andere Ämter könne er noch keine genauen Zahlen nennen. Auf weitere Nachfrage von Frau Schrader (Linke) merkt BzBm Herr von Dassel an, dass hinsichtlich der Ausbildungsplätze bzw. der dualen Studiengänge, der Bezirk nochmals fünf zusätzliche Vollzeitäquivalente zugesprochen bekommen habe und somit nicht in den 108 Stellen mitinbegriffen seien. Die reinen Ausbildungsmittel würden pro Bezirk zugeteilt und seien auskömmlich. Allgemein sei stets das Ziel, die Personalmittel vollständig zu verausgaben. Im Jahr 2018 seien je nach Rechnung 95 bzw. 97 Prozent der Personalmittel ausgebeben worden. Der Bezirk sei vom Senat angehalten, mindestens zwei Drittel der Personalmittel zu verausgaben. Somit müsse ein anderes Verfahren gefunden werden, um die Personalmittel möglichst vollständig auszuschöpfen. Diese Möglichkeiten müssten allerdings noch diskutiert und abgeklärt werden. Einen einfachen Weg gebe es dafür nicht. Eine Ausschöpfung von 97 Prozent höre sich zunächst gut an, jedoch sei es bei einer Gesamtpersonalsumme von 137 Millionen Euro immerhin eine Summe von vier Millionen Euro, die ungenutzt bliebe.

 

Hinsichtlich der Sachmittel führt BzBm Herr von Dassel aus, dass die Serviceeinheit für Finanzen festgelegt habe, dass der Bereich von A05 und A09 pauschal um zehn Prozent erhöht werde, ohne dass ein Amt dies beantragen muss. Die jeweiligen Ämter könnten dann bei der kameralistischen Untersetzung die Verteilung ändern, falls einige Titel mit zu viel bzw. zu wenig Mitteln bedacht sind. Im A05 Bereich habe es einen Aufwuchs von 120.000 Euro gegeben.r den A09 Bereich seien es 810.000 Euro Aufwuchs. Den Ämtern seien somit zusätzlich eine knappe Million Euro pauschal zur Verfügung gestellt worden. Für die freiwilligen, sozialen Leistungen habe der Bezirk fünf zusätzliche Prozent vom Senat erhalten. Dies habe für alle Titel zusammen zu einem Aufwuchs von 550.000 Euro geführt, ohne dass die Ämter dies separat beantragen mussten. Insgesamt seien den Ämtern somit 1,5 Millionen Euro mehr zur Verfügung gestellt worden, als sie im Ansatz für das Haushaltsjahr 2019 zur Verfügung hatten. Darüber hinaus seien von den Ämtern Mehrbedarfe beantragt worden. Die Liste mit diesen Mehrbedarfen ist den Ausschussmitgliedern ebenfalls im Vorfeld zur Sitzung zugegangen. Nach abgeschlossenen Gesprächen zwischen der Serviceeinheit für Finanzen und den Ämtern werde die Liste über die erteilten oder nicht erteilten Mittel den Ausschussmitgliedern ebenfalls zur Verfügung gestellt. Diese Werte würden zudem in den Eckwertebeschluss einfließen. Herr Walsleben (Amtsleiter Personal und Finanzen) führt aus, dass die aktuellen Mehrbedarfe sich derzeit, zusätzlich zu den bereits gewährten 1,5 Millionen Euro, auf 4,9 Millionen Euro für das Jahr 2020 und 4,7 Millionen Euro für das Jahr 2021 belaufen würden. BzBm Herr von Dassel erklärt im Folgenden, dass in dem Jahresüberschuss des Jahres 2018 in Höhe von 19 Millionen Euro zwei Einmaltatbestände in Höhe von sechs Millionen Euro enthalten seien, welche sich in dieser Form nicht wiederholen würden. Es müsse zudem der sehr positive Ergebnisvortrag beachtet werden. Im Jahreshaushalt von 2019 seien bereits 11 Millionen Euro positiver Jahresvortrag aus dem Jahr 2017 enthalten. Mit Hinblick auf diese Zahlen könne man erkennen, dass die Verfügungsmasse nicht so groß sei, wie es der Jahresabschluss von 2018 vermuten lässt. Weiterhin habe man geplant für den Eckwertebeschluss Risikovorsorgen einzuplanen. Für das Haushaltsjahr 2021 könnten diese Risikovorsorgen voraussichtlich nicht getroffen werden, da dafür das nötige Geld fehle. Ferner führt BzBm Herr von Dassel zum Antrag des Hauptausschusses zum Thema der Ausstattung der Transferbereiche mit den Tarifsteigerungen aus, dass die ca. benötigten 500.000 Euro im Haushalt eingepreist und Teil des Eckwertebeschlusses seien. Der Bezirk sei dazu angehalten die Tarifsteigerungen an die Träger weiterzugeben und müsse die zusätzlich anfallenden Kosten aus dem eigenen Haushalt finanzieren. Der Senat berechne das Budget, was die Bezirke dafür bekommen, ausgehend von dem Plafond, den er den Bezirken zur Verfügung stellt. Dieser Plafond sei deutlich geringer, als das was die Bezirke für die freiwilligen Leistungen ausgeben. Das Geld des Senates für die Tarifsteigerungen sei nur in der Höhe vorgesehen, die sich aus den zugewiesenen Geldern des Senates für die freiwilligen sozialen Leistungen ergibt. Für alle darüber hinaus getätigten Zahlungen, würden die Bezirke kein Geld für die Tarifsteigerungen erhalten.

 

 

 
 

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