Auszug - Kann das Vorkaufsrecht auch im Brunnenviertel ausgeübt werden?  

 
 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 7.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1811/V Kann das Vorkaufsrecht auch im Brunnenviertel ausgeübt werden?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Schug 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Inwiefern ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Deutsche Wohnen ihren Mieter*innen in der Jasmunder Straße 3 und 4, sowie in der Usedomer Straße 23 und 24 zum Kauf anbietet?

 

  1. Inwieweit ist es denkbar, dass die Mieter*innen von Seiten des Bezirksamts beim Erwerb unterstützt werden?

 

BzStaR Herr Gothe antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Verordneter Schug. In der Tat handelt es sich hier um einen interessanten Fall im Brunnenviertel bei dem die Deutsche Wohnen eine maßgebliche Rolle spielt. Es betrifft die Ecke Usedomer Straße/ Jasmunder Straße 3-4. Ich habe von der Ecke auch ein Foto mitgebracht, was ich einfach mal herumgebe. Das sind im Kern so drei oder vier gründerzeitliche Häuser. Was uns bekannt geworden ist, ist dass die Deutsche Wohnen, die jetzt Eigentümerin dieser Wohnungen ist, diese Wohnungen ihren Mietern zum Kauf anbietet. Allerdings zu einem sehr hohen Preis, nämlich in diesem Fall, den wir konkret kennen,r 3750 Euro pro Quadratmeter. Das ist also wirklich eine sehr erstaunliche Summe, wo man davon ausgehen muss, dass keiner dieser Mietparteien in der Lage ist eine solche Summe zu stemmen. Es sei denn, sie haben gerade im Lotto gewonnen. Wir haben auch versucht etwas über die Vorgeschichte zu erfahren und haben festgestellt, dass es bis 2006 ein degewo Bestand war. Die degewo hat diese Häuser dann an ausndische Investoren verkauft. Diese wiederum haben es ein Jahr später an die Aachener Siedlungsgesellschaft verkauft. Wenn man heute an diesen Häusern vorbei geht, dann denkt man auch noch, dass die Aachner Siedlungsgemeinschaft die Eigentümerin ist, denn es hängen neben den Eingangstüren große Schilder, wo dieser Name noch drauf steht. Aber es war so, dass 2016 dann dieser Bestand erneut verkauft wurde und zwar an die Deutsche Wohnen. was diese Initiative soll ist nicht ganz klar. Ich habe deswegen am Montag die Deutsche Wohnen angeschrieben, um Aufklärung gebeten und vorgeschlagen, freundlich wie ich bin, dass wir gemeinsam für die Mieterinnen und Mieter eine Mieterversammlung durchzuführen, um darüber aufzuklären. Ich vermute, dass die Deutsche Wohnen darauf nicht eingehen wird, aber fragen kann man zunächst mal. Wir bereiten uns darauf vor, dass wir eine Mieterversammlung organisieren. Ich habe auch schon das Quartiersmanagement dafür gewonnen daran mitzuwirken. Die haben ihr Büro interessanterweise direkt gegenüber. Da bereiten wir jetzt quasi die nächsten Schritte vor, um an die Mieterinnen und Mieter heranzutreten und eine Mieterversammlung anzubieten, die ohne die Deutsche Wohnen natürlich den Mangel hat, dass wir nicht genau aufklären können, was die Deutsche Wohnen eigentlich beabsichtigt. Man könnte sich vorstellen, dass die Deutsche Wohnen an dieser Stelle eben nicht darauf aus ist diesen Bestand zu halten, was eigentlich bisher das vorrangige Interesse der Deutsche Wohnen war, nämlich ihren Bestand in Berlin zu vergrößern, sondern hier, zu recht hohen Preisen, Kasse zu machen, Wohnungen wieder abzustoßen und dann wohlmöglich wieder andere Immobilien zu erwerben. Also das ist tatsächlich etwas rätselhaft.

 

  1. Inwieweit sieht das Bezirksamt Möglichkeiten auch außerhalb eines sozialen Erhaltungsgebietes das Vorkaufsrecht auszuüben?

 

BzStaR Herr Gothe antwortet: Das ist in diesem Fall tatsächlich nicht der Fall, da es nicht in einem Milieuschutzgebiet liegt. Es gibt in Sanierungsgebieten die glichkeit Vorkaufsrechte auszuüben, aber in der Regel nicht unter diesen sozialen Gesichtspunkten, sondern zum Beispiel dann, wenn es nachweisbar ist, dass wir für soziale Zwecke Flächen brauchen, um dort beispielsweise Kitas einzurichten, dann ist das auch in Sanierungsgebieten möglich. Ansonsten aber im Wesentliche nicht. Vielen Dank.

 

Herr Hennig (CDU): Danke, Herr Gothe, für die Beantwortung. Ich habe noch eine Nachfrage. Das Haus ist schon ziemlich saniert worden, zumindest von außen, Wissen Sie wer das saniert hat und trifft das Kaufangebot auch auf die da drin befindliche Kita zu?

 

BzStaR Herr Gothe: Sehr geehrter Herr Hennig, ich gehe davon aus, dass die Aachener Siedlungsgesellschaft dort saniert hat, denn die wirklich großen Schilder, die dort auf der Fassade sind, die sind quasi auf der sanierten Fassade aufgebracht. Wenn die deutsch Wohnen dort saniert hätte, dann wäre ich mir sicher, dass sie diese Schilder schon abgenommen hätten. Deshalb ist das, wie ich denke, vor dem Kauf der Deutsche Wohnen erfolgt. Ob das auch auf die Kita zutrifft, die tatsächlich dort an dem Eingang zur Ecke sitzt, das weiß ich leider nicht.

 

Herr Schug (SPD): Auch von mir vielen Dank für die Antworten. Ich hätte noch zwei Nachfragen.nnen sie zum einen etwas zu den von der Deutsche Wohnen aufgerufenen Preisen sagen und gibt es, wie auch an andere Stelle im Land Berlin, dass hier die Landesebene durch einen Kauf die Mietwohnungen erhalten kann?

 

BzStaR Herr Gothe: Tatsächlich sind die Preise sehr hoch, ich hatte Ihnen den Preis pro Quadratmeter bereits genannt. Eine Wohnung, die eine durchschnittliche Größe hat, wurde hier zu einem Preis von weit über 300.000 Euro angeboten. Natürlich ist es denkbar, dass das Land Berlin aus freien Stücken zu einer Hilfestellung kommt. Allerdings glaube ich nicht, dass das in diesem Fall zum Zuge kommen kann. Einfach weil es dann, auch im Vergleich zu den Vorkaufsrechten, die wir ansonsten ausüben, nicht verhältnismäßig wäre. Wir hatten gerade gestern einen Koalitionsausschuss, wo darüber gesprochen worden ist. Ich nenne mal ein paar Vergleichszahlen. Bei der Rathenower Straße, das ist das Haus, was wir vor 14 Tagen erwerben konnten, da war es so, dass ein Zuschuss seitens des Senates für den Erwerb notwendig war. Wenn man das auf die Wohnungen herunterrechnet, dann betrug dieser Landeszuschuss, also richtig Steuergeld aus der Kasse, 19.000 Euro pro Wohnung. Wenn man jetzt bei dieser Wohnung, die jetzt in Rede steht, 300.000 Euro unterstellt, dass man auch hier 19.000 Euro zur Verfügung stellt, um an diese Wohnung quasi heranzukommen und einen teureren Weiterverkauf zu entziehen, dann würde man mit diesen 19.000 Euro nicht weit kommen. Selbst wenn man diesen Betrag den Mieterinnen und Mietern dieser Wohnungen pro Wohnung zur Verfügung stellt, hilft denen das wenig, weil der geforderte Betrag damit noch lange nicht finanzierbar wird. Das heißt, dass man dort wesentlich mehr Geld pro Wohnung in die Hand nehmen müsste, um dann tatsächlich die Mieterinnen und Mieter in die Lage zu versetzen, ihre Wohnung zu erwerben. Wenn man da vor die Frage gestellt wird, ob man dann als Stadtregierung so viel Geld für diese Wohnungen aus oder mit der gleichen Summe eine wesentlich höhere Anzahl an Wohnungen durch das normale Vorkaufsverfahren zu erwerben, dann stellt sich da automatisch die Frage der Verhältnismäßigkeit. Deswegen kann ich mir nicht vorstellen, dass wir dort ein wirklich finanzierbares Konzept auf die Beine stellen können. Vielen Dank.

 

Herr Bertermann (Grüne): Vielen Dank. Hat das Bezirksamt eventuell vor, wenn nicht schon gemacht, sich darüber Gedanken zu machen, was der Grundstückswert wäre? Also eine Grundstücksbeurteilung zu machen, um ein Gefühl dafür zu kriegen, was der aktuelle Preis nach dem Grundstückswert wäre und was die Deutsche Wohnen herausziehen will, denn bei Caritas ist man bei dieser Firma wahrscheinlich nicht.

 

BzStaR Herr Gothe: Danke für den Hinweis. Wir können gerne versuchen, eine Wertermittlung für diese Häuser nach den Regeln der Kunst zu erstellen, um zu schauen, in welchem Verhältnis das zu dem steht, was dann an Einzelersen herausgezogen werden soll.

 

 

 
 

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