Herr Kummert führt aus, dass die Prüfung der Zuständigkeit ergeben habe, dass freilebende Katzen nicht in die Zuständigkeit des Bezirksamtes fallen. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht kümmere sich um Tiere in menschlicher Obhut. In diese Kategorie würden entflohene bzw. freilebende Katzen nicht fallen. Jedoch habe sich der Tierschutzverein Berlin dieser Thematik ehrenamtlich angenommen und versucht diese Tiere bestmöglich zu betreuen, indem sie Fallen aufzustellen, um die Katzen einzufangen, sie zu kastrieren und wieder freizulassen. Sollte eine Katze einen Chip haben, werde der Besitzer ausfindig gemacht. Die Vorsitzende, Frau Matischok (SPD) bemerkt, dass sie noch Unterlagen rund um dieses Thema und hinsichtlich Katzenschutzverordnungen habe. Diese Unterlagen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Herr Kummert sichert zu, diese Informationen an die Veterinäre weiterzugeben.