Auszug - Schmidstraße 6 für soziale Infrastruktur  

 
 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAM)
TOP: Ö 9.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:30 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1773/V Schmidstraße 6 für soziale Infrastruktur
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schneider, Neugebauer, F.Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

1. Sieht das Bezirksamt weiterhin die Erfordernisse, dass Grundstück Schmidstraße 6 für die Deckung dringend benötigter Infrastrukturbedarfe im unterversorgten Sanierungsgebiet

rdliche Luisenstadt anzukaufen? (vergl. Antwort auf GA 1292/V)

2.Liegen inzwischen die Ergebnisse der beauftragten Bedarfsanalyse, die eine wesentliche Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren 1-100ab sind, vor, und mit welchem Ergebnis erfolgte die Auswertung und Bearbeitung der Ergebnisse?

2a.Wenn ja, seit wann und wann wurde für das Bebauungsplanverfahren 1-100ab daraufhin weitergeführt (frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB)?

2b)Wenn nein, warum nicht und wann soll die Bedarfsanalyse und das Ergebnis der Auswertung und Bearbeitung vorliegen?

 

3.Ist davon auszugehen, dass der Bezirk nach erteiltem Baurecht durch den genehmigten Bauvorbescheid bei einem Ankauf einen höheren Grundstückspreis zahlen muss, als wenn er das Grundstück ohne Baurecht gekauft hätte?

3a.Wenn ja, mit welcher Differenz muss dabei gerechnet werden?

3b.Wenn nein, warum nicht?

 

BzStaR Herr Gothe antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Bertermann. Schmidstraße 6. Wo ist das? Das ist in der Luisenstadt, dort gibt es einen sehr großen Block, der von zehngeschossigen Plattengebäuden gerahmt wird, an der Köpenicker Straße und an der Heinrich-Heine-Straße und von der St. Michael Kirche läuft dann so leicht diagonal die Schmidstraße durch. Der Innenbereich dieses großen Blockes ist dadurch geprägt, dass es dort bereits zwei Kitas gibt, eine Jugendfreizeitstätte, eine Jugendeinrichtung für Mädchen und großgige Freiflächen. Mittendrin liegt dort ein altes Druckereigebäude aus der Zeit vor dem Wiederaufbau dieses Viertels. Dieser Druckereibetrieb solle aufgegeben werden und es gab eine Zeit lang die Hoffnung, dass der Eigentümer der Druckerei, der sein Geschäft aufgeben wollte, das Gebäude an das Land verkauft. Wir hatten die Idee dort eine geeignete Infrastruktur anzusiedeln, wobei die Art, was das sein könnte, noch relativ offen war. Der Eigentümer hat uns dann in einem Schreiben aus dem Mai 2018 unmissverständlich vermittelt, dass er nicht bereit ist, das Haus an uns zu verkaufen, sondern es in die professionellen Hände der PRIMUS Immobilien AG zu legen. Das ist dann auch passiert. Mit diesem neuen Eigentümer konnte mein Amt ein Projekt aushandeln, dass die Kombination von sozialer Infrastruktur und Wohnungsbau vorsieht. Das Druckereigebäude soll dabei niedergelegt werden und dann sollen dort zwei fünfgeschossige Riegel nebeneinander gelegt werden und in einem der Gebäude im Erdgeschoss eine große Kita einrichtet mit mindestens 60 Plätzen errichtet werden. Das könnte auch etwas mehr werden, aber 60 auf jeden Fall. Dazu mit einer geeigneten Freifläche, die so gelegt wird, dass der dort schon vorhandene Spielplatz daran anschließt. Das Jugendamt war beteiligt an diesem Aushandlungsprozess und dazu gab es dann einen Antrag eines Vorbaubescheides, der das quasi in eine verbindliche Form bringt. Ich finde, dass das eigentlich ein ganz gutes Projekt ist, weil es das vormacht, was die öffentliche Hand bisher nicht hinbekommt, nämlich verschiedene Nutzungsarten übereinander zu stapeln. Hier soll eine Kita gebaut werden und darüber dann eben noch ein Wohngebäude. Eine Aufgabe, die wir in Zukunft angehen wollen, auch die Senatsbaudirektorin hat mit mir darüber länger gesprochen, dass das wirklich zukunftsfähig ist und zukunftsfähig sein muss. Deshalb finde ich, dass das ein sehr ausgewogenes Projekt ist, was uns in die Lage versetzt mindestens 60 Kitaplätze und 60-80 Wohnungen zu schaffen. Insofern ist das, was hier in der Großen Anfrage angefragt wird, nämlich ein Ankauf, vom Tisch. Erstens, weil wir es nicht erzwingen können und zweitens, weil wir uns in ein gutes Projekt hineinverhandeln konnten, was eben auch eine Kita mit schafft. Insofern sind wir auf einem guten Weg. Die Bedarfsanalyse, die nachweisen soll, dass dort Kitaplätze gebraucht werden, soll im Sommer vorliegen und denkt auch ein bisschen weiträumiger. Die Bedarfsanalyse hat die Funktion, die Versorgung in der ganzen Region zu betrachten und wird dann in den Bebauungsplan, der dieses Konzept dann nochmal absichert mit der sozialen Nutzung, in die Begründung miteingebaut. Vielen Dank.

Herr Bertermann (Grüne): Sehr geehrter Herr Gothe, vielen Dank für die Beantwortung. Wir bekommen dann also einen Privatinvestor, wo wir uns einmieten, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich würde mal unterstellen, dass eine Kita im Landesbesitz immer noch günstiger ist. Nicht umsonst hat man im Land Berlin gemerkt, dass man die Nummer mit „Wir verkaufen unser Grundstück und mieten es zurück“ nicht die beste Wahl war in der vergangenen Jahren. Kann man so machen. Sicher. Die spannende Frage ist, wie man sich da absichert. Wir haben in den Bauantragslisten durchaus des Öfteren, kurz bevor der Bau fertig gestellt wurde, gibt es dann eine Änderung zur Baugenehmigung von einem bestimmten Datum und da steht dann auf einmal keine Kita mehr drin, sondern Netto. Wie sichern wir ab, dass da wirklich eine Kita hereinkommt? Ist daran gedacht, mit dem Eigentümer einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, so dass wir sicher sein können, im Zweifelsfall auch unter Hinterlegung von Geldern des Investors, wenn er es nicht macht, dass die Kita uns dann auch zur Verfügung steht? Das dann auch nicht für 10 Jahre, sondern auch langfristig.

BzStaR Herr Gothe: Wie die konkrete Sicherung langfristig, das weiß ich tatsächlich nicht. Ich denke, dass daran auf jeden Fall gedacht wird. Das kann über einen städtebaulichen Vertrag gelingen oder aber auch über eine grundbuchrechtliche Eintragung, die dann eben für die Ewigkeit gedacht ist und eben nicht nur für die Länge eines gewerblichen Mietvertrages, der nach Lage der Dinge nicht länger als 30 Jahre währen kann. Das kann ich gerne nachreichen. Die Frage ist völlig berechtigt.

 

 

 

 

 
 

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