Auszug - Sexarbeit in Mitte  

 
 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING)
TOP: Ö 9.4
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1701/V Sexarbeit in Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie viele Bordelle im Bezirk Mitte sind nach dem Prostitutionsschutzgesetz bisher bei dem Gewerbeamt in unserem Bezirk von ihren Betreiber*innen angemeldet worden?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Urchs, sehr geehrter Herr Lötzer, sehr geehrte Damen und Herren. Das Prostituiertenschutzgesetz trat am 01.07.2017 in Kraft. Es beinhaltete die Übergangsregelung, dass Bestandsunternehmen, also Prostitutionsgewerbe, die bereits vor dem 01.07.2017 betrieben wurden, bis spätestens 31.12.2017, also innerhalb von einem halben Jahr, eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz beantragen mussten. Bei Einhaltung dieser Antragsfrist gilt die Fortführung des Betriebes bis zu einer Entscheidung der Behörde als erlaubt. Die haben eine Übergangsgenehmigung bekommen, solange bis die neuen Anträge dann bearbeitet worden sind. Von dieser Antragsmöglichkeit oder von dieser Antragsverpflichtung haben bis zum 31.12.2017 in Berlin Mitte 19 Prostitutionsstätten Gebrauch gemacht.

 

  1. Wie viele davon haben seitdem eine Betriebserlaubnis bekommen?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Ein Antragssteller hat sie nicht bekommen, weil er nicht unter den Bestandsschutz fiel. Ein weiterer hat sie nicht bekommen, weil es einen Betreiberwechsel gab und somit auch die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Da werden jetzt die Versagungsgründe geprüft. Alle anderen haben den Bestandsschutz, ohne dass jetzt abschließend daber entschieden werden konnte. Dashre ich gleich aus in einer Sammelantwort auf die Fragen drei bis fünf.

 

  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt bisher unternommen, um eine rasche Bearbeitung dieser Anmeldungen zu erreichen?

 

  1. Welche weiteren Schritte plant das Bezirksamt, um die Bearbeitung dieser Anmeldungen erheblich zu beschleunigen?

 

  1. Welche zusätzlichen Kontrollen (Einhaltung der Sanitärbestimmungen, Pausenräume usw.) fanden im vergangenen Jahr in diesen angemeldeten Bordellen statt? Wie oft kam es dabei zu Beanstandungen und was geschah danach?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Die aus dem Prostituiertenschutzgesetz r die bezirklichen Ordnungsämter resultierenden Aufgaben wurden erst im Jahre 2018 konkretisiert, als klar war, werr die Prostitutionsgewerbebetriebe zuständig ist, nämlich die Bezirke. Allerdings, und das ist das eigentliche Problem, ist die Abstimmung zwischen der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen nicht abgeschlossen. Die beiden müssen klären, in wie weit allein, aufgrund stadtplanungsrechtlicher Unzulässigkeit von Bestandsunternehmen, ein Antrag nach dem Prostituiertenschutzgesetz zu versagen ist. Also die Prostitutionsstätte ist nach dem Prostituiertenschutzgesetz in Ordnung. Es gibt alles was man braucht. Aber baurechtlich wäre sie eigentlich zu versagen, weil sie beispielsweise in einem Wohngebiet ist. Dafür würde dann nicht der Bestandsschutz gelten. Jetzt ist die Debatte allerdings die, und diese Auffassung vertritt auch das Bezirksamt Mitte, sofern an diesem Ort nicht massive Beschwerden vorlagen und die Stätte in Ordnung ist, gibt es eigentlich keinen Grund den Betrieb zu untersagen, weil diese Form der Sexarbeit natürlich r alle beteiligten Nachbarn sowie Sexarbeitende verträglicher ist, als wenn es dann in Form von Straßenprostitution sich entwickelt. Die Frage, wie man bauordnungsrechtlich damit umgeht, war auch schon Thema des Runden Tisches Sexarbeit. Eine Entscheidung ist aber noch nicht getroffen. Solange tun sich auch die Behörden schwer eine Entscheidung zu treffen, weil sie immer gegen eine der gesetzlichen Normen verstoßen. Die Zuverlässigkeitsprüfung der Antragsstellenden ist allerdings in allen Fällen erfolgt. Die Prüfung der Betriebskonzepte hat begonnen, kann aber noch nicht abgeschlossen werden, da die Anforderungen an deren Ausgestaltung derzeit im Rahmen einer Arbeitsgruppe bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe erst abschließend bearbeitet wird. Also was heißt zweiter Waschraum, was heißt Aufenthaltsraum, das muss man alles erstmal definieren, um dann auch zu sagen, dieser Aufenthaltsraum erfüllt die Voraussetzungen oder dieser erfüllt sie nicht. Auch da ist Berlin noch nicht so weit, dass es dazu klare Regeln gibt, an denen sich die Bezirke dann auch orientieren können. Eine Prüfung der Betriebe im Rahmen der anhängigen Erlaubnisverfahren auf Einhaltung der Mindestanforderungen und Bewertung der Betriebskonzepte ist deswegen mangels vollständiger Prüfkriterien eben nicht durchführbar. Deswegen kann ich Ihnen auch nicht sagen, wie lange diese Anträge noch dauern. Das liegt nicht am Bezirksamt, sondern an der Landesebene, die sagen muss, was sie eigentlich will.

 

  1. Wie viele Sexarbeiter*innen, die hier wohnen und ihrem Gewerbe nachgehen, sind bisher in Mitte erfasst? Wie ist der Bearbeitungsstand ihrer Anmeldungen und welche Schritte unternimmt das Bezirksamt, um auch hier zu einer rascheren Bearbeitung dieser Anmeldungen zu kommen?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Dafür ist, inklusive der gesundheitlichen Beratung der Sexarbeitenden, das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zuständig. Insofern haben wir da keine konkreten Zahlen. Es war von einer Zahl von rund 1000 die Rede, wobei man davon ausgeht, dass erst eine Minderheit von Sexarbeitenden in Berlin auch wirklich angemeldet hat. Sie wissen, dass dieses Gesetz in dieser Szene, wenn ich das so sagen darf, durchaus umstritten ist. Insbesondere, weil man durch die Registrierung das Recht an seinen eigenen Daten gefährdet sieht. Natürlich werden die Behörden den Datenschutz einhalten. Es wird auch immer wieder von Fällen berichtet, dass das dann eben nicht so klappt. Diese Fälle sind aber aus anderen Bundesländern von denen dann im Rahmen des Runden Tisches Sexarbeit berichtet worden ist.

 

  1. Welche eigenen Aktivitäten unternimmt das Bezirksamt, um die Ziele des Prostitutionsschutzgesetzes, das heißt den Schutz der Sexarbeiter*innen, umzusetzen?

 

BzBm Herr von Dassel antwortet: Wir, als Ordnungsamtsstadträte, weisen in allen Sitzungen, wo wir das können, auf diesen absoluten Mangel hin. Sie wissen, allein schon bei der ersten Umsetzung hat der Senat einen auf toten Käfer gemacht. Keine von den Senatsverwaltungen wollte sich zuständig fühlen. Klar ist, dass es aber landesweite Vorgaben braucht, damit die Bezirke dann auch landeseinheitlich agieren können und auch an dem Runden Tisch Sexarbeit, wo ich das Bezirksamt Mitte vertreten darf, wird penetrant darauf hingewiesen, dass der Senat endlich klar definieren muss, sowohl was die Kontrolle von Sexarbeitenden angeht, was der Umgang mit Anmeldungen angeht, aber vor allem was die Kontrolle und die Kriterien, die zu erfüllen sind,r die Prostitutionsstätten angeht.

 
 

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