Auszug - Mieter*innenvertreibung Lützowstraße 96-98 durch beabsichtigten Wohnhausabriss  

 
 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVE-STREAMING)
TOP: Ö 9.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 21.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1699/V Mieter*innenvertreibung Lützowstraße 96-98 durch beabsichtigten Wohnhausabriss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Schneider, Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wurde der Bauantrag bereits

-       stadtplanerisch,

-       bauaufsichtlich oder

-       milieuschutzrechtlich

genehmigt?

- Wenn ja, welche Maßnahmen wurden genehmigt oder abgelehnt?

 

BzStaR Herr Gothe antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Frau Neugebauer, sehr geehrter Herr Schneider, sehr geehrter Herr Bertermann. Das Projekt, dass für das Grundstück Lützowstraße 96-98 geplant wird, ist uns im letzten Stadtentwicklungsausschuss schon über den Weg gelaufen und ist quasi kritisch registriert worden. Zu Ihrer ersten Frage, nein, es ist noch nichts genehmigt. Im Moment läuft die Ämterbeteiligung.

 

  1. Sollte eine der unter 1. erfragten Genehmigungen erfolgt sein, oder sollte das Bezirksamt die Absicht haben, demnächst den Neubau zu genehmigen - der bei seiner Umsetzung den Abriss des Bestandsgebäudes zur Folge hätte wann und warum erfolgten die Genehmigungen?

 

  1. Erfolgte eine zweckentfremdungsrechtliche Genehmigung oder ist nach aktuellem Verfahrensstand die Erteilung einer zweckentfremdungsrechtlichen Genehmigung beabsichtigt?

 

3a. Wenn ja, warum, bzw. ggf. unter welchen Auflagen?

 

BzStaR Herr Gothe antwortet: Da kann ich nochmal darauf verweisen, dass wir im letzten Stadtentwicklungsausschuss ein Schema verteilt hatten, wo erläutert wird, wie r ein Antragsverfahren nach §63b Bauordnung, das ist nichts anderes als ein Antragsverfahrenr den Abbruch von Wohnungsgebäuden und da ist es dann eben so, wenn der Antrag eingeht, dass dann eben an die Zweckentfremdung ein Stellungnahmeersuchen erfolgt und dass dann von dort die Antwort kommt. Was wir heute schon sagen können ist, dass am 22. Januar eine Besichtigung des Haues erfolgt ist. Dabei wurde festgestellt, dass im Erdgeschoss ein Pflegedienst ansässig ist und von den 29 vorhandenen Wohnungen 28 bewohnt sind. Sehr erfreulich, fast kein Leerstand. Weiter ist es so, dass das Haus einmal mit Fördermitteln errichtet worden ist und dass es im Moment keine offensichtlichen Mängel aufweist. Das heißt, dass überhaupt nichts auf Unbewohnbarkeit hinweist. Wir konnten feststellen, dass die Mieter vom Investor bis jetzt nicht informiert worden sind. Bislang liegen keine Anträge im Bereich Zweckentfremdung zum Abriss der Wohnungen vor. Es ist aber auch nicht beabsichtigt dem Antrag stattzugeben. Eine Genehmigung re nur dann glich, wenn eben verlässlich Ersatzwohnraum im definierten Maße geschaffen wird. Dazu ist eine Baugenehmigung nötig, die das nachweist. Davon sind wir noch weit entfernt. Insofern gibt es im Moment überhaupt keine plausiblen Gründe dafür, dass man dem Abriss zustimmen könnte oder müsste. Vielen Dank.

 

Herr Bertermann (Grüne): Vielen Dankr die Antwort. Das Gebiet wurde vor einiger Zeit zum Milieuschutzgebiet erklärt. Würde dieser Antrag schon unter die Regeln des Milieuschutzgebietes fallen oder noch nicht? Können sie in Aussicht stellen, bis wann das Genehmigungsverfahren in Ihrem Hause insoweit abgeschlossen ist, dass man verlässliche Informationen bekommen kann, ob dem Vorgang zugestimmt werden muss oder nicht?

 

BzStaR Herr Gothe: Den Fristlauf habe ich nicht auswendig parat, aber das bis zum nächsten Stadtentwicklungsausschuss am nächsten Mittwoch nachzureichen sollte kein Problem sein. Hinsichtlich des Milieuschutzes kann ich auch nichts sagen, aber auch das werden wir demnächst konkret belegen.

 

 

 
 

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