Auszug - Asbestsanierung des Hauses des ehemaligen Berliner Verlages am Alexanderplatz  

 
 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 10.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1638/V Asbestsanierung des Hauses des ehemaligen Berliner Verlages am Alexanderplatz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper, Behrends und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
 
Wortprotokoll

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Es handelt sich bei Ihrer Frage um ein berühmtes Gebäude in unserem Bezirk, nämlich um das Scheibenhochhaus am Alexanderplatz vom Berliner Verlag, das verkauft und zur Zeit im Besitz von Tishman Speyer ist und renoviert wird. Es soll übrigens auch die historische Fassade wiederhergestellt werden, die anderes strukturiert ist, als das, was in den 90-er Jahren getan wurde. Der Denkmalschutz ist insgesamt schwer begeistert von dem Projekt, aber das nur nebenbei.

 

  1. Wurde eine Asbestsanierung des Hauses des ehemaligen Berliner Verlages am Alexanderplatz (derzeitig im Eigentum von Tishman Speyer) durchgeführt?

Herr BzStR Gothe antwortet: Die bezieht sich auf ein rückwärtiges Geude hinter der Scheibe, in dem mal die Druckerei eingerichtet war. Dieser Gebäudeteil wird abgerissen und durch ein neues spektakuläres Gebäude ersetzt.

Sie fragen, ob die Asbestsanierung durchgeführt worden ist. Ja, das ist richtig. Die kritische Maßnahme mit der Entsorgung der Dachpappe ist bereits abgeschlossen.

Wenn dies nicht der Fall ist:

  1. Haben die Bauherren den zuständigen Stellen eine Schadstoffuntersuchung vorgelegt und was war das Ergebnis dieser Untersuchung?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Sie fragen weiter, ob die notwendigen Stellen dort miteinbezogen worden sind. Auch das ist ordnungsgemäß erfolgt. Es gab eine Abstimmung mit dem zuständigen Mitarbeiter bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, bei der es eine Stelle gibt, die sich mit solchen problematischen Baustoffemmert. Dazu wurde auch ein Untersuchungsbericht zur Beprobung der Dachpappe eingereicht. Das ist also aus unserer Sicht mit den zuständigen Stellen abgesprochen worden.

 

  1. Wann genau erreichte die Bauaufsichtsbehörde der erste Hinweis auf eine mögliche Asbestbelastung des Hauses?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Uns erreichte der erste Hinweis auf eine mögliche Asbestbelastung am 17.11.2018, ich glaube das war ein Zeitungsbericht. Wir selbst hatten dazu keinen Vorlauf.

 

  1. Hat die Behörde bereits im Vorfeld eigene Nachforschungen angesichts der hohen statistischen Wahrscheinlichkeit einer Asbestbelastung unternommen?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Nein, das haben wir natürlich nicht. Mit welchem Anlass hätten wir das tun sollen? Und es ist tatsächlich so, dass r die ordnungsgemäße Asbestentsorgung der Bauherr selbst verantwortlich ist. zu dieser Verantwortung gert allerdings auch, dass er sich mit den zuständigen Stellen ins Einvernehmen setzt, wie und wo und wann es passiert, und das hat er getan.

 

  1. Wann (alle Daten) und wie wurde die ordnungsgemäße Durchführung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen kontrolliert?
  2. Welche Schritte zum Schutz der Arbeitenden, Passant*Innen und Anwohner*Innen wurden durchgeführt?
  3. Betrachtet das Bezirksamt die ergriffenen Maßnahmen als ausreichend und wie erklärt es sich evtl. Versäumnisse zulasten der Bevölkerung?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: Zu den letzten drei Fragen kann ich noch ausführen, dass es sich bei diesem kritischen Stoff um eine bitumengebundene asbesthaltige Dach- und Abdichtungsbahn handelte, bei deren Abbruch kein Asbest freigesetzt wird. Das Material ist offensichtlich so beschaffen, dass man nicht befürchten muss, dass durch das Abreißen Asbest freigesetzt wird. Allerdings ist es notwendig, dass die unmittelbar damit in Berührung kommenden Bauarbeiter Schutzbekleidung tragen, was auch passiert ist. Eine Gefährdung von Anwohnern in der Umgebung wurde aber auch im Vorhinein ausdrücklich ausgeschlossen. Da es sich um Schadstoffe handelte, die speziell zu entsorgen sind, wurden die dann auch in spezielle Transportbehälter gefüllt. Abbruch und Entsorgung ist von der SenUVK dokumentiert und überwacht worden.

 

 

Frau BV Behrends von der Fraktion der CDU erkundigt sich, ob neben bezüglich der Materialien zum Brandschutz etwas Derartiges bekannt sei. Herr BzStR Gothe erklärt, dass es ihm nicht bekannt sei. Die Entsorgung liege in der Verantwortung des Bauherrn, sodass das Amt nicht involviert wird. Die Zuständigkeit des Amtes liegt bei SenUVK, sodass das Bezirksamt gar nicht eingebunden ist.

 

 
 

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