Auszug - Asbestsanierung des Hauses des ehemaligen Berliner Verlages am Alexanderplatz
Herr BzStR Gothe antwortet: „Es handelt sich bei Ihrer Frage um ein berühmtes Gebäude in unserem Bezirk, nämlich um das Scheibenhochhaus am Alexanderplatz vom Berliner Verlag, das verkauft und zur Zeit im Besitz von Tishman Speyer ist und renoviert wird. Es soll übrigens auch die historische Fassade wiederhergestellt werden, die anderes strukturiert ist, als das, was in den 90-er Jahren getan wurde. Der Denkmalschutz ist insgesamt schwer begeistert von dem Projekt, aber das nur nebenbei.
Herr BzStR Gothe antwortet: „Die bezieht sich auf ein rückwärtiges Gebäude hinter der Scheibe, in dem mal die Druckerei eingerichtet war. Dieser Gebäudeteil wird abgerissen und durch ein neues spektakuläres Gebäude ersetzt. Sie fragen, ob die Asbestsanierung durchgeführt worden ist. Ja, das ist richtig. Die kritische Maßnahme mit der Entsorgung der Dachpappe ist bereits abgeschlossen.“ Wenn dies nicht der Fall ist:
Herr BzStR Gothe antwortet: „Sie fragen weiter, ob die notwendigen Stellen dort miteinbezogen worden sind. Auch das ist ordnungsgemäß erfolgt. Es gab eine Abstimmung mit dem zuständigen Mitarbeiter bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, bei der es eine Stelle gibt, die sich mit solchen problematischen Baustoffe kümmert. Dazu wurde auch ein Untersuchungsbericht zur Beprobung der Dachpappe eingereicht. Das ist also aus unserer Sicht mit den zuständigen Stellen abgesprochen worden.“
Herr BzStR Gothe antwortet: „Uns erreichte der erste Hinweis auf eine mögliche Asbestbelastung am 17.11.2018, ich glaube das war ein Zeitungsbericht. Wir selbst hatten dazu keinen Vorlauf.“
Herr BzStR Gothe antwortet: „Nein, das haben wir natürlich nicht. Mit welchem Anlass hätten wir das tun sollen? Und es ist tatsächlich so, dass für die ordnungsgemäße Asbestentsorgung der Bauherr selbst verantwortlich ist. zu dieser Verantwortung gehört allerdings auch, dass er sich mit den zuständigen Stellen ins Einvernehmen setzt, wie und wo und wann es passiert, und das hat er getan.“
Herr BzStR Gothe antwortet: „Zu den letzten drei Fragen kann ich noch ausführen, dass es sich bei diesem kritischen Stoff um eine bitumengebundene asbesthaltige Dach- und Abdichtungsbahn handelte, bei deren Abbruch kein Asbest freigesetzt wird. Das Material ist offensichtlich so beschaffen, dass man nicht befürchten muss, dass durch das Abreißen Asbest freigesetzt wird. Allerdings ist es notwendig, dass die unmittelbar damit in Berührung kommenden Bauarbeiter Schutzbekleidung tragen, was auch passiert ist. Eine Gefährdung von Anwohnern in der Umgebung wurde aber auch im Vorhinein ausdrücklich ausgeschlossen. Da es sich um Schadstoffe handelte, die speziell zu entsorgen sind, wurden die dann auch in spezielle Transportbehälter gefüllt. Abbruch und Entsorgung ist von der SenUVK dokumentiert und überwacht worden.“
Frau BV Behrends von der Fraktion der CDU erkundigt sich, ob neben bezüglich der Materialien zum Brandschutz etwas Derartiges bekannt sei. Herr BzStR Gothe erklärt, dass es ihm nicht bekannt sei. Die Entsorgung liege in der Verantwortung des Bauherrn, sodass das Amt nicht involviert wird. Die Zuständigkeit des Amtes liegt bei SenUVK, sodass das Bezirksamt gar nicht eingebunden ist.
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