Auszug - Kauf von Wohnungen durch den Pensionsfonds PFA  

 
 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 11.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:10 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1584/V Kauf von Wohnungen durch den Pensionsfonds PFA
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPFraktion der FDP
Verfasser:Hemmer, Dietzsch, Roet 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Gothe merkt vorab an: „Ich würde am liebsten mit einer Gegenfrage beginnen, nämlich, findet die Fraktion der FDP es eigentlich gut, oder findet sie es problematisch, wenn ein Dänischer Pensionsfond in Berlin solche Häuser kauft. Das habe ich irgendwie nicht so richtig aus den Zeilen entnehmen können. Aber, das können Sie ja bestimmt noch aufklären.“

 

  1. Das klassische Berliner Mietshaus gilt auch international als sichere Anlage, wie Fondsmanager immer noch mit Blick auf die weiterhin stabile Mietenentwicklung und zugleich verhältnismäßig günstigen Kaufpreise betonen. So soll der fünftgrößte europäische Pensionsfonds, die dänische PFA, im Bezirk Mitte bis zu 110 Wohnungen gekauft haben. Um welche Wohnungen handelt es sich? Bitte mit Anzahl pro Ortsteil, Straße, angeben.
  2. Hat das Bezirksamt auch Kenntnisse über Wohnungen außerhalb der Milieuschutzgebiete?
  3. Seit wann weiß das Bezirksamt von diesem Vorgang, der stadtweit über 400 Wohnungen betrifft?
  4. Welche Kenntnisse hat das Bezirksamt über die Pläne mit den Wohnungen?
  5. Steht das Bezirksamt mit PFA in Kontakt?
  6. Hat das Bezirksamt weitere diesbezügliche Pläne?

 

Herr BzStR Gothe antwortet: „Es ist tatsächlich so, dass sie die erworben haben. Es sind mehr als ein Haus ist, es sind eigentlich drei Häuser. Der Erwerb erfolgt mit Notarvertrag an der Ecke Seestraße/ Turiner Straße, 125 Wohnungen, die nach dem Krieg gebaut wurden. Diese liegen allerdings im Milieuschutz. Ich kann dazu ausführen, dass wir aktuell dran sind, der Vorkauf vorzubereiten. Sie haben aber noch eine weitere schöne Immobilie gekauft, die leider außerhalb eines Milieuschutzgebietes liegt, nämlich in der Prinzenallee 47-50. Wir wissen außerdem, dass in diesem Portfolio noch weitere Immobilien sind, in Neukölln und auch in Pankow, in Pankow ebenfalls außerhalb des Milieuschutzgebiets, in Neukölln innerhalb. Ich bin daher im engen Kontakt zu meinem Kollegen, Herrn Biedermann, weil wir die Abwendungsvereinbarung im engen Austausch und quasi gleichlautend mit dem Juristen von dem Dänischen Pensionsfond, der in Hamburg sitzt, austauschen. Von dem Vorgang in der Seestraße wissen wir schon seit längerem. Es gab da einen Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigungen vom 14.08.2018. Dadurch sind wir auf das Objekt aufmerksam geworden. Dann ist ein Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses bei uns schon am 04.09.2018 eingegangen, war aber noch nicht vollständig. Das ist erst passiert mit der Mitteilung zu Wirksamkeit des Kaufvertrages am 02.11.2018. Deshalb ist es so, dass die Frist zum Ausüben des Vorkaufs am 02.01.2019 endet. Das ist also eine kritische Phase, in der Weihnachten und Neujahr dazwischen liegen. Zum Glück sind wir in der Lage, das Vorkaufsrecht auch tatsächlich auszuüben. Die WBM steht als geeigneter Dritter zur Verfügung. Wir haben im Bezirksamt auch beschlossen, dieses Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Wir haben uns da also gut vorbereitet und sind im Austausch mit diesen Juristen oder dem Rechtsanwalt vom nischen Pensionsfond. Da wird noch scharf verhandelt, was alles rein muss und was nicht rein soll in diese Abwendungsvereinbarung. Es bleibt abzuwarten, wie es tatsächlich ausgeht.

Zu den Fragen 4 und 5 kann ich sagen, dass wir versuchen wollen, es zu erwerben. Wir sind im ständigen Austausch mit dem Rechtsanwalt des Erwerbers.

Was vielleicht noch ganz interessant ist und um es nochmal deutlich zu machen, dass es wichtig ist, hart zu verhandeln und mindestens eine Abwendungsvereinbarung erzielen muss. Es ist so, dass in diesen 125 Wohnungen die Nettokaltmieten zwischen 4,05 € und 5,25 € liegen. Im Gros. Das sind ältere Mietverträge. Und dass aber in den letzten zwei Jahren neue Mietverträge ausgehandelt worden sind bei Freiwerden einer Wohnung, zwischen 8,- € und 9,- € Nettokalt. Das heißt, wenn jetzt eine Wohnung frei wird, und diese wiedervermietet wird, dann kann man von mindestens einer Verdopplung der Nettokaltmiete ausgehen. Insofern ist es gerade bei einem so großen Objekt wirklich wichtig, dass man mindestens über die Abwendungsvereinbarung festlegt, dass der Mietanstieg nach Modernisierung auch moderat bleibt, weil wir hier auf einem sehr niedrigen Ausgangsniveau sind.“

 

 
 

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