Auszug - Rahmenplan Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt 2018 BE: Bezirksamt Mitte  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 6.2
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Bachmann (Koordinationsbüro für Stadterneuerung) stellt an Hand einer Präsentation den Rahmenplan und die Änderung zum Entwurf des Rahmenplanes 2017 vor (siehe Anlage 5). Der Maßnahmenplan von 2011 sei veraltet und erfordere daher eine Fortschreibung. Die Planinhalte seien an den aktuellen Bestand angepasst. Bezüglich der generellen Sanierungskonzeption seien keine Änderungen vorgenommen worden. Aufgrund des Konflikts sei die Überarbeitung verzögert worden und werde daher nun im zweiten Anlauf der BVV mit der Bitte um Beschlussfassung vorgestellt.

 

Herr Bausch (BüDep Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt kritisch an, dass er ein Missverhältnis von Wohnungen zu Kitas, Einkaufsmöglichkeiten, Sport und Grünflächen sehe.

Herr BzStR Gothe sieht die Problematik eher im Mangel des sozialen Wohnungsbaus. Die Attraktivität der Wohnungen sehe er als vorhanden. Leider sei die Umsetzung von einem Sozialen Wohnungsbau über das Planungsrecht nicht zu erzwingen.

 

Auf Nachfrage Herrn Dr. Schulzes (BüDep der Fraktion der CDU) wird erläutert, dass das Blockinnere immer niedriger gebaut werde als der Blockrand.

 

Herr BV Diedrich regt an, die Sanierungsziele bzgl. der energetischen Beschaffenheit fortzuschreiben und erkundigt sich, was aus den Initiativen der BVV aus dem Jahr 2017 geworden ist, mit dem Schwerpunkt der „sozialen Sanierungsziele“ (DS 0583/V). Er erfragt, ob die Formulierung von Sanierungszielen ebenfalls die Möglichkeit biete, auf Wohnungsneubau Einfluss zu nehmen. Er erkundigt sich weiter, ob B-Pläne in einem Sanierungsgebiet erforderlich seien und ob diese genutzt werden können, Wohnungsbaupotenziale zu sichern und verweist auf diesbezügliche BVV-Beschlüsse. Bezüglich der Festlegung von Grundstücken für Sozialen Wohnungsbau verweist er auf die Regelung des § 9 Abs. 1 Ziffer 7 Baugesetzbuch.

Herr Bachmann informiert, dass eine Sozialstudie beauftragt wurde, in deren Ergebnis soziale Sanierungsziele formuliert werden sollen.

Herr Klette (Stadtplanungsamt Mitte) empfehle B-Pläne in Sanierungsgebieten, insbesondere, wenn das Auslaufen als Sanierungsgebiet bevorsteht. Mit einem Bebauungsplan könne Baurecht für neue Wohnungen geschaffen werden. Dieses Modell greife in einem Sanierungsgebiet explizit nicht. Eine Arbeitsgruppe soll sich mit der Frage befassen, wie im Sanierungsrecht auf bezahlbaren Wohnraum Einfluss genommen werden könne.

 

Herr BV Schug merkt an, dass der Aspekt der Unterversorgung im gesamten Gebiet und nicht nur in einem Block betrachtet werden sollte. Er regt zudem an, bei den Bebauungsplänen auf die Begrünung zu achten.

 

Auf die Nachfrage, wie rechtssicher die Einrichtung der Kitas sei, antwortet Herr Bachmann, dass die Bewohner selbst ein großes Interesse daran haben und es daher auch befördern.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne spricht sich positiv zur Veränderung des Rahmenplans aus.

 

Herr Schrecker (Vorstandsvorsitzender Wohnungsbaugenossenschaft Berolina) bittet Herrn BzStR Gothe als auch die Ausschussmitglieder, einen Teil der Michaelkirchstraße 30 dem genossenschaftlichen Bauen zur Verfügung zu stellen, was Herr BzStR Gothe positiv bewertet.

 

Vertreter*innen der Betroffenenvertretung Nördliche Luisenstadt merken kritisch an, dass sich das Gewerbe in dem Gebiet nahezu ausschließlich an dem Hostel in der Köpenicker Straße/Adalbertstraße ausrichte. Sie erkundigen sich, ob es Möglichkeiten gebe, dagegen vorzugehen.

Herr Klette (BA Mitte) informiert, dass eines Ausweitung des Hostels untersagt wurde. Die Betroffenenvertretung bittet um Klärung, weshalb eine Erweiterung auf 1.600 Betten möglich war und bittet um Prüfung, ob eine Rückabwicklung möglich sei.

 

 
 

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